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1. Wenn abwassertechnische Anlagen in F zugelassen sind, sind die noch nicht automatisch in D auch erlaubt. Wir haben strengere Anforderungen an die Reinigungsleistung.
2. In den meisten Bundesländern (Wasserrecht ist Länderrecht) sind 3-Kammergruben mit Untergrundversickerung oder Verrieselung durch die belebte Bodenzone nicht mehr erlaubt.
Wmh
TicTac
Die verlinkten Anlagen
sind Kleinreinigungsanlagen in denen aeriert wird. Mit EU Zulassung müssen die genehmigt werden, notfalls kann man das gerichtlich erzwingen.
Ist die Verrieselung unabhängig vom Untergrund verboten?
Gruß,
Mbogo