Aus der Erfahrung, dass die Justiz hierzulande -gleich wie bescheuert das Anliegen sein mag-ihnen tatkräftig zur Seite steht und Behörden/Ministerien-selbiges wissend-schon den Schwanz einziehen, bevor sie ihn "ausgefahren" haben.
Zum Gruße,
womit Du aber die konkrete Frage nach der Aktivlegitimation noch nicht beantwortet hast, oder ?
Wenn es nur so einfach wäre, ich würde Dir applaudieren. Ich habe ja gar nichts gegen Minderheitenschutz und weiß, dass man uns Jäger auch manches Mal als Pack bezeichnet.
Der letzte Teil Deines Beitrages allerdings kommt, so denke ich, der Sache nahe genug - hier ziehen Behörden den Schwan ein
o h n e N o t ! Denn man könnte ja eine gerichtliche Entscheidung abwarten oder auch mal durchfechten.
D a s aber würde bedeuten, dass man wirklich Fakten schaffen würde - womöglich pro Wolf, er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eher pro Wolfsabschuss.
Und h i e r liegt der Hund begraben: Man stelle sich vor, es wird durch ein Gericht entschieden, dass der Minister xyz anordnen darf und kann, dass ein Problemwolf geschossen werden soll - möglicherweise sogar noch, unter welchen genauen Voraussetzungen....
Ganz böses Dudududu - denn das wäre die offene Tür in die Wolfsregulierung - und das geht gar nicht.
Man will sich also seitens der Politik - des Ministeriums - hinter einer Gerichtsentscheidung verstecken oder am besten so tun, als wäre nichts gewesen.
Und genau h i e r - bei allem Verständnis für Minderheiten und deren Status - raste ich gerne aus , ich erwarte von einem regierenden Politiker, dass er zu einer getroffenen Entscheidung steht und die auch durchsetzt.