Mahlzeit miteinander,
1. Es wurde eine Straftat begangen -
2. Diese ist in keinem Falle zu billigen und muss härtest geahndet werden,
a b e r -
n u r, weil der Wolf erschossen wurde, sogleich auf einen Jäger als Täter zu deuten ist mehr als nur voreilig - ich kenne eine ganze Menge Landwirte (allerdings nicht aus Sachsen), die ganz legal ihr Hausgewehr auf oder hinter irgendeinem Balken liegen haben, ohne jemals Jäger gewesen zu sein oder sein zu wollen.
S o kann man allzu leicht auf die Idee kommen, es m u s s ja wieder ein böser Jäger gewesen sein. Von daher ist es natürlich richtig, dass kein Verdacht auf die Jäger fallen darf, aber wie leicht das doch zu bewerkstelligen ist (sic!) zeigt, dass das nicht zu machen sein dürfte.
So wenig ich für die verallgemeinerte Wiedereinbürgerung des Wolfes übrig habe, so wenig habe ich für Straftaten dieser Art übrig.
Und doch werde ich nicht aufhören, meiner Meinung g e g e n die
Wolfsphilie laut und vernehmlich Ausdruck zu verleihen - ebenso laut aber auch gegen die Begehung von Straftaten einzutreten.
Wollte man aus meiner Meinungsäußerung einen Verdacht stricken, so kann ich hierzu nur sagen, dass unsere Gesellschaft dann offenbar wieder in die Richtung von 1932 ff. segelt, denn dann hätten ir bereits das absolute Ende der Meinungsfreiheit.
Habe die Ehre und
Waidmannsheil