Wolf gerät in Erntemaschine

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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
was bringt das Dokumentieren?

Es ist schon ein Unterschied ob selbsternannte ,,Artenschützer" klammheimlich ihre Fehler begehen und das immer wieder, oder ob davon Kenntnis verbreitet wird. Insofern nehme ich dir die Frage nicht ab, du weißt es besser.


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Der Thread hat einen ungünstigen Titel. Was hat der Vorfall mit Maisjagd zu tun? da denkt man doch eher an was anderes.
Der Polizist hat sich erst mal Rückendeckung geholt. Wird jetzt schon deswegen jede Menge Papierkram auszufüllen haben.
Nö. Ist nur ein Din A4 Formular. Kein Akt.
 
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... Ein Polizeibeamter kann ein schwerstverletztes Tier erlösen oder auch zB einen Jäger bitten/beauftragen, der in der Nähe oder vor Ort ist. ...
Wenn ein bewaffneter Polizeibeamter vor Ort einen Jäger (mich) beauftragen würde, ein schwer verletztes Tier zu erlösen, würde ich dankend ablehnen. Das (Rest-)Risiko bezüglich Personen- oder Sachschäden durch ein unglücklich abgepralltes Projektil kann der Ordnungshüter bitte selber tragen. Da nutzt es mir auch nicht, vorher Name-Dienstgrad-Einheit notiert zu haben. Arxxxkarte bleibt Arxxxkarte.
 
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Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
@Beowulf80 & @Schorse2210 :
Der Vorfall passierte nicht auf einer Landstrasse, sondern zwischen zwei Gatterzäunen an einem Waldweg. Weder tauchte der Wolf plötzlich auf, noch hatte der Fahrer des Fahrzeugs keine Zeit zu bremsen. :rolleyes: Der Spurenlage nach - so die Polizei damals zu Bekannten - wurde das Tier über 50m weit gehetzt, mit Kurskorrekturen, und dann gezielt überfahren. Ich dachte, das mit den Zäunen wäre bekannt gewesen, das wurde damals lang und breit kommuniziert.

Und wer DA ein so grosses Tier überfährt ...
Die einzige Frage die zählt, und deine Mutmaßungen.
Wurde der Fahrzeugführer verurteilt?
 
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Wenn ein bewaffneter Polizeibeamter vor Ort einen Jäger (mich) beauftragen würde, ein schwer verletztes Tier zu erlösen, würde ich dankend ablehnen. Das (Rest-)Risiko bezüglich Personen- oder Sachschäden durch ein unglücklich abgepralltes Projektil kann der Ordnungshüter bitte selber tragen. Da nutzt es mir auch nicht, vorher Name-Dienstgrad-Einheit notiert zu haben. Arxxxkarte bleibt Arxxxkarte.

Nun ja, ein Polizeibeamter kann natürlich selbst den Fangschuss abgeben, aber mit der verbundenen "Schreiberei", ist es besser einen Jäger zu beauftragen ( sofern das möglich ist ), zumal der auch ein passendes Geschoss ( Teilmantel/Zerleger etc. ) anwenden würde.
Und, bei jeder Schussabgabe besteht doch ein Restrisiko durch Splitter/Querschläger etc.!
D.T.
 
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Ich zitiere aus dem Artikel "Wer also aus Tierschutzgründen einen verletzten Wolf von seinem Leiden erlöst, kann sich strafbar machen – anders als zum Beispiel bei einem verletzten Reh. "

Damit ist alles gesagt. Den Teufel würde ich tun und mich als jäger einem Wolf auch nur nähern bei unserer Rechtssprechung, nachher hustet der Wolf und ich hab ihn mit Corona infiziert.#
Der Weg der Dokumentation wurde genannt, sollte man nicht über(wenn vorhanden) eigene FB page listen. Da gibts schlaueres

Natürlich tut das in der Seele weh ein Tier leiden zu sehen, genau das kann man dank "social" media aber wunderbar teilen. Heutzutage muss man sowas genau so ausschlachten wie die andere Seite es tut. Wer hier denkt man kann mit den Leute diskutieren hat wohl vor 10 Jahren das letzte mal den PC eingeschaltet.
Der Jäger hier hat genau richtig gehandelt. Abwarten aussitzen.
 
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Es ist schon ein Unterschied ob selbsternannte ,,Artenschützer" klammheimlich ihre Fehler begehen und das immer wieder, oder ob davon Kenntnis verbreitet wird. Insofern nehme ich dir die Frage nicht ab, du weißt es besser.
CdB

Und was meinst Du mit dem Aufzeichnen (was ohne irgendwelche Verbreitung ziemlich witzlos ist) zu erreichen? Wenn das nicht in irgendeine Richtung eine Verbesserung für das Tier (im Sinne von Verkürzung von Leiden in ähnlichen Fällen) beabsichtigt, was dann?
 
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Nun ja, ein Polizeibeamter kann natürlich selbst den Fangschuss abgeben, aber mit der verbundenen "Schreiberei", ist es besser einen Jäger zu beauftragen ( sofern das möglich ist ),
Nö. Ist nur ein Din A4 Formular. Kein Akt.


zumal der auch ein passendes Geschoss ( Teilmantel/Zerleger etc. ) anwenden würde.
Nach meiner letzten Unterhalten mit einem PVB (Nds) bezüglich dieser "Problematik" wurde mir gesagt, dass bei der Polizei (in NDS und ?) schon länger keine VM-Geschosse mehr verwendet werden sondern "Action 4" von RUAG, welches eben diese Anforderung erfüllt.
1602599192857.png
Und, bei jeder Schussabgabe besteht doch ein Restrisiko durch Splitter/Querschläger etc.!
D.T.
Deswegen soll er/sie ja auch das Risiko tragen, dafür weren sie ausgebildet und bezahlt.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Und was meinst Du mit dem Aufzeichnen (was ohne irgendwelche Verbreitung ziemlich witzlos ist) zu erreichen? Wenn das nicht in irgendeine Richtung eine Verbesserung für das Tier (im Sinne von Verkürzung von Leiden in ähnlichen Fällen) beabsichtigt, was dann?

Mein lieber Mohawk, wenn du dich hier bocksbeinig anstellen willst - bitteschön, es ist alles gesagt.

Adios Amigos
 
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16 Jul 2001
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In nds nicht.
Gibt auch für die schupos Anweisungen auf den amtstierarzt zu warten

das glaub ich sofort. (n) man könnt speien...
hier (Staatsgebiet BY) ist es seit etwa 15 Jahren usus, daß die Polizei das gleich erledigt, ohne "großen Papierkram". Gut so. Bis jetzt.
 

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