Wolf gerät in Erntemaschine

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Wenn ich das alles hier so lese, :sick:. Ein Tier sollte niemals lange leiden! Aber bei einigen weden gravierende Unterschiede gemacht und das darf einfach nicht sein. Wenn ein Tier, in diesem Fall ein Wolf, so schwer verletzt wurde, und das eh nicht überlebt, dann sollt es doch selbstverständlich sein, das auch ein Jaager, ohne!!! sich gleich strafbar zu machen, DAS TIER ERLÖSEN KANN. Alles andere ist einfach nur Kagge und weit entfernt vom Tierwohl.
MfG.

(y)
Genau SO sollte es sein.
 
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Der Wolf steht nicht im Jagdrecht. Er ist durch internationale Artenschutzabkommen geschützt. Damit ist er aus diesen beiden Gründen für den Jäger tabu. Fertig!!

Wer seine eigene Moral oder Auffassung von vermeidbarer Tierquälerei über diese beiden Rechtskreise stellt, muss sich nicht wundern, wenn er dafür dauerhaft seinen Schein abgibt.

Des weiteren muss er sich nicht wundern, wenn es beim Erlösen von nicht jagdbaren Tieren zu einem Unfall mit Personen - oder Sachschäden kommt, z.B. Querschläger, das er plötzlich ohne Versicherungsschutz da steht, weil sein Wirken nicht durch das Jagdgesetz gedeckt ist. Dann gibt es plötzlich eine böse und teure Überraschung.

Die Naturschutz Spendensammelvereine werden natürlich nichts auslassen um den Vorgang für ihre Propaganda und zum Tränendrüsen drücken auszunutzen. Das muss man sich nicht antun.

Besser ist es das Leid des Tieres zu dokumentieren, ganz klar auf die Gesetzeslage hinweisen warum einem die Hände zum Erlösen gebunden sind. Besser kann man verkehrte Naturschutzpolitik von ideologischen Tagträumern ohne Ahnung nicht an den Pranger stellen. Wenn man das dann über die Social-Medien noch ins richtige Licht setzt, ist es perfekt. Besser kann man diese Ideologen die von nichts eine Ahnung aber zu allem eine Meinung haben, nicht medienwirksam blamieren und ihre Unwissenheit zur Schau stellen.
 
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Der Wolf steht nicht im Jagdrecht. Er ist durch internationale Artenschutzabkommen geschützt. Damit ist er aus diesen beiden Gründen für den Jäger tabu. Fertig!!

Wer seine eigene Moral oder Auffassung von vermeidbarer Tierquälerei über diese beiden Rechtskreise stellt, muss sich nicht wundern, wenn er dafür dauerhaft seinen Schein abgibt.

Des weiteren muss er sich nicht wundern, wenn es beim Erlösen von nicht jagdbaren Tieren zu einem Unfall mit Personen - oder Sachschäden kommt, z.B. Querschläger, das er plötzlich ohne Versicherungsschutz da steht, weil sein Wirken nicht durch das Jagdgesetz gedeckt ist. Dann gibt es plötzlich eine böse und teure Überraschung.

Die Naturschutz Spendensammelvereine werden natürlich nichts auslassen um den Vorgang für ihre Propaganda und zum Tränendrüsen drücken auszunutzen. Das muss man sich nicht antun.

Besser ist es das Leid des Tieres zu dokumentieren, ganz klar auf die Gesetzeslage hinweisen warum einem die Hände zum Erlösen gebunden sind. Besser kann man verkehrte Naturschutzpolitik von ideologischen Tagträumern ohne Ahnung nicht an den Pranger stellen. Wenn man das dann über die Social-Medien noch ins richtige Licht setzt, ist es perfekt. Besser kann man diese Ideologen die von nichts eine Ahnung aber zu allem eine Meinung haben, nicht medienwirksam an den Pranger stellen.

Damit ist alles gesagt was es dazu zu sagen gibt 👍🏻👍🏻👍🏻
 
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eben nicht, schaue #104! Was sagt uns das?
D.T.

So lange wie es sich um jagdbares Wild nach dem Jagdgesetz handelt ist das ok. Der Wolf steht aber nicht als 1. jagdbares Tier im Jagdgesetz und 2. unter internationalen Artenschutzabkommen.......... Und das ist der Ansatz woraus man dir eine Anklage bastelt.
 
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So lange wie es sich um jagdbares Wild nach dem Jagdgesetz handelt ist das ok. Der Wolf steht aber nicht als 1. jagdbares Tier im Jagdgesetz und 2. unter internationalen Artenschutzabkommen.......... Und das ist der Ansatz woraus man dir eine Anklage bastelt.

sehe ich etwas anders, aber gut, jeder hat seine Auffassung.
D.T.
 
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Der Wolf steht nicht im Jagdrecht. Er ist durch internationale Artenschutzabkommen geschützt. Damit ist er aus diesen beiden Gründen für den Jäger tabu. Fertig!!

Wer seine eigene Moral oder Auffassung von vermeidbarer Tierquälerei über diese beiden Rechtskreise stellt, muss sich nicht wundern, wenn er dafür dauerhaft seinen Schein abgibt.

Des weiteren muss er sich nicht wundern, wenn es beim Erlösen von nicht jagdbaren Tieren zu einem Unfall mit Personen - oder Sachschäden kommt, z.B. Querschläger, das er plötzlich ohne Versicherungsschutz da steht, weil sein Wirken nicht durch das Jagdgesetz gedeckt ist. Dann gibt es plötzlich eine böse und teure Überraschung.

Die Naturschutz Spendensammelvereine werden natürlich nichts auslassen um den Vorgang für ihre Propaganda und zum Tränendrüsen drücken auszunutzen. Das muss man sich nicht antun.

Besser ist es das Leid des Tieres zu dokumentieren, ganz klar auf die Gesetzeslage hinweisen warum einem die Hände zum Erlösen gebunden sind. Besser kann man verkehrte Naturschutzpolitik von ideologischen Tagträumern ohne Ahnung nicht an den Pranger stellen. Wenn man das dann über die Social-Medien noch ins richtige Licht setzt, ist es perfekt. Besser kann man diese Ideologen die von nichts eine Ahnung aber zu allem eine Meinung haben, nicht medienwirksam blamieren und ihre Unwissenheit zur Schau stellen.
Ja da gebe ich dir 100% Recht, LEIDER:cry: :sad: Letztendlich leiden darunter nur die Tiere und warum?
MfG.
 
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So lange wie es sich um jagdbares Wild nach dem Jagdgesetz handelt ist das ok. Der Wolf steht aber nicht als 1. jagdbares Tier im Jagdgesetz und 2. unter internationalen Artenschutzabkommen.......... Und das ist der Ansatz woraus man dir eine Anklage bastelt.
Du bist in dem Fall kein Jäger (auch wohl vor lauter , lauter die Buchse voll , oder watt ) .....Du bist durch Deine Befähigung /Ausbildung/Eignung dazu berechtigt Wirbeltiere sicher schnell und schmerzlos (bedingt) zu töten ......in dem Falle bist Du gar kein Jäger .....mannomannomann ......und wenn eine Richterin soweit kommt den Jäger zu verurteilen, dann hatte der halt einen fachlich unbeleckten Anwalt.....ferdisch !!!
.....nochmal für alle Angstschisser , in solch einem Falle ist man gar kein Jäger sondern Berechtigter mit einer speziellen Sonderbefähigung , aber vor lauter Bedenken und Entscheidungsunfähigkeit sehen viele den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ......was viele vergessen , Jäger ist man nur im Revier , als Pächter, BGS'ler , oder Jagdgast.......!
Ich bin zwar kein Jurist , aber ich knicke nicht ein und bin ein Verfechter des gesunden Menschenverstandes (GMVS) .....!
Ist manchmal auch nicht einfach 😁
Grüße + WMH, Olli
 
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und wenn eine Richterin soweit kommt den Jäger zu verurteilen, dann hatte der halt einen fachlich unbeleckten Anwalt.....ferdisch !!!
....un dann ??? Haste voll die A....karte:unsure:. Was nicht dem Jagdrecht unterliegt, darft du nicht schießen, machst du es doch, wirst du ,,verknackt", dass hat mit ,,Schisser" nix zu tun.
Nein man müsste in solch einem Falle die ganze Misere medienwirksam aufziehen.
MfG.
 
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Du bist in dem Fall kein Jäger (auch wohl vor lauter , lauter die Buchse voll , oder watt ) .....Du bist durch Deine Befähigung /Ausbildung/Eignung dazu berechtigt Wirbeltiere sicher schnell und schmerzlos (bedingt) zu töten ......in dem Falle bist Du gar kein Jäger .....mannomannomann ......und wenn eine Richterin soweit kommt den Jäger zu verurteilen, dann hatte der halt einen fachlich unbeleckten Anwalt.....ferdisch !!!
.....nochmal für alle Angstschisser , in solch einem Falle ist man gar kein Jäger sondern Berechtigter mit einer speziellen Sonderbefähigung , aber vor lauter Bedenken und Entscheidungsunfähigkeit sehen viele den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ......was viele vergessen , Jäger ist man nur im Revier , als Pächter, BGS'ler , oder Jagdgast.......!
Ich bin zwar kein Jurist , aber ich knicke nicht ein und bin ein Verfechter des gesunden Menschenverstandes (GMVS) .....!
Ist manchmal auch nicht einfach 😁
Grüße + WMH, Olli

Naja, theoretisch hast du recht, aber ich wollt auch nicht für den Präzedenzfall herhalten müssen...
 
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....un dann ??? Haste voll die A....karte:unsure:. Was nicht dem Jagdrecht unterliegt, darft du nicht schießen, machst du es doch, wirst du ,,verknackt", dass hat mit ,,Schisser" nix zu tun.
Nein man müsste in solch einem Falle die ganze Misere medienwirksam aufziehen.
MfG.
Auch .....stimmt ..........aber verstehe es von der juristischen Seite .....DU BIST Jäger nur bei Euch im Revier ❗❗❗❗.......ansonsten bist Du Befähigter ❗❗❗
Grüße +WMH, Olli
 
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:unsure: welche? Der Wolf hat hier einen absoluten Sonderstatus, ihn zu töten...ja töten das wird dir dann vorgeworfen (nicht erlösen) ist dann so eine ,,Sache".
MfG.
Ok .....dann bin ich halt Sterbehelfer und Erlöser.....glaube mir, ich bin so tierlieb , dass ich mir den Schuh anziehen würde , und danach als Dampfwalze durch die Reihen moralisierender Vollpfosten rollen würde ......und wenn ich danach den ganzen Verein wohlstandsverblödeter Tierschützer zu Stern-TV zerren würde 😁❗✌🏼😎
Grüße +WMH Olli
 

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