Nun steht in Mohawks Beitrag( #50), dass schon mehrfach wirklich problematische Wölfe entnommen wurden.
Was heisst denn da mehrfach?
Wo kann man das nachlesen, zum einen wie viele mit „mehrfach“ gemeint sind und was „wirklich problematisch“ bedeutet, Weidevieh und wie viel Weidevieh oder was auch immer?
Ja Mohawk, im Zweifel sind die Behörden, jedenfalls nach der Gesetzeslage berechtigt, „auffällig“ gewordene Isegrims zu entnehmen. Auffällig bedeutet etwa, dass sie sich dadurch auszeichnen, immer wieder von den Behörden als „wolfssicher“ zertifizierte Hindernisse (z.B. mobile Elektrozäune/Netze) zu überwinden und dann die nach Auffassung der Behörden, die sich ja im Büro oder Homeoffice befinden, eigentlich durch die Einfriedung geschützten Weidetiere attackieren, also schwer verletzen oder töten.
Zunächst werden die dann unter Beobachtung gestellt, also die „auffällig“ gewordenen Wölfe, so mit dieser Schermbecker Wölfin (NRW), das sagte jedenfalls ein hochrangiger Beamter aus dem Ministerium. Also wird es wohl so Usus sein.
Dann wurde bekannt, dass da noch mindestens ein (1) Wölfsrüde unterwegs ist. Da wurde dann die „Unter Beobachtung Stellung“ aufgehoben und die Höhe der Schutzzäune hinaufgesetzt. Der Rüde sei zwar aus dem gleichen Rudel und Geschwister würden sich nicht verpaaren, so die gängige Meinung, aber sicher ist sicher, hat man sich wohl gedacht, weil ja die "Experten" auch mal irren könnten,oder sollte ich sagen können? Und jetzt .....
Ich habe also den Eindruck, dass es mit den Entnahmen bzw. dem Willen zu entnehmen (also tot zu schiessen) nicht wirklich weit her ist, um nicht zu sagen gar nicht. Dieses Argument scheint mir nur eine Nebelkerze zu sein, was jedoch nicht bedeutet, dass wir Jäger oder betroffene Weidetierhalter das machen dürfen, was wir lieber täten als zuzusehen.
Gruss, DKDK.