Bei uns läufts grundsätzlich so:
1. Wolf ist streng geschützt.
2. Schadenstiftende Wölfe können vom Kanton (Kant. Jagdamt) zum Abschuss freigegeben werden.
Wie hoch der Schaden sein muss bis der Abschuss bewilligt wird, konnte ich bis jetzt nicht in Erfahrung bringen. Grundsätzlich ist diese gesetzliche Rahmenbedingung meines Erachtens nach aber der ideale Kompromiss zwischen „Förderung der Biodiversität“ und „Wildschadenverhütung“ zumal die Landwirte in der Pflicht stehen ihre Nutztiere mit Zäunen usw. zu schützen, sonst gibts bei einem Wolfsriss keinen Cent vom Staat.
Die Diskussion um dem Wolf wird bei uns aber mit der selben Schärfe & ideologischer Verblendung auf beiden Seiten geführt wie in Deutschland.