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Ohne Rechtsgrundlage nicht möglich.
Klar doch, die Rechtsgrundlage ist doch da. Es wird ja die "rechtswidrige" Tötung des Wolfes beklagt. Dann muss ein Gericht im Verfahren entscheiden ob die durchgeführte Entnahme den in der Verordnung genannten Ausnahmetatbeständen entsprochen hat.
Siehe auch Ministerentscheid zur Wolfsentnahme.