Wolf in Deutschland: Fakten-Check, keine Meinungsmache, oder Wolf in den Medien!

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Ohne Rechtsgrundlage nicht möglich.

Klar doch, die Rechtsgrundlage ist doch da. Es wird ja die "rechtswidrige" Tötung des Wolfes beklagt. Dann muss ein Gericht im Verfahren entscheiden ob die durchgeführte Entnahme den in der Verordnung genannten Ausnahmetatbeständen entsprochen hat.

Siehe auch Ministerentscheid zur Wolfsentnahme.
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

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Dann muss ein Gericht im Verfahren entscheiden

Erst mal müßte überhaupt Anklage erhoben werden. Das setzt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft voraus.
Das wird eingeleitet wenn der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorliegt oder sie selbst Kenntnis über eine Straftat erwirbt.

Bei einem Unfallwolf und der Einhaltung der Reihenfolge wie im Erlass erläutert halte ich das für ausgeschlossen.
 
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Gibt es da nicht schon jede Menge Beschwerden ? Von dort bis zur Anzeige ist es doch nicht sehr weit.Das muß man doch schon kennen. Wie war das analog eigentlich beim Problembär Bruno,der auf "Geheiß" erlegt wurde !!!? Ging das alles so einfach durch ?
 
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Der Erlass vom 12.02. zeigt aber, dass zumindest in Nds. ein leichtes Umdenken stattfindet. Dieser Erlass war längst überfällig, aber wahrscheinlich wird der erste Polizist oder Jäger, der einen verunfallten Wolf erlöst auch wieder mit Klagen überhäuft.
Nutzt ja nichts, einer muss halt mal den Anfang machen.
Wenn sich derartige Fälle häufen verlieren die Kuscheltypen von ganz allein die Lust am Aufstand, weil es Arbeit macht und auch Geld kostet.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Aber sicher doch. Liegt eine Anzeige in einer Strafsache vor muss von Amtes wegen ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob ein Verfahren eröffnet oder eingestellt wird.

Genau das hatte ich geschrieben. Ist die Sache wie beim Unfallwolf rechtssicher (und nur darum geht es hier) , wird die Ermittlung eingestellt.
Jede weitere Anzeige in der Sache läuft dann gleich ins Leere. Es wird nicht mal ermittelt.
Mit Klagen "überhäuft" wie hier geschrieben funktioniert also strafrechtlich nicht.

Das eine Anzeige erstattet wurde erfährt man als persönlich Betroffener im übrigen in vielen Fällen erst durch den Brief der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Ermittlungsverfahren.
 
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Gelöschtes Mitglied 5390

Guest
Es geht ja dabei nicht um das Ergebnis. Ersteinmal wird alles buhuu ganz böse öffentlich breit getreten und die Medien sind sich dabei ja auch für nichts zu schade. Dann beschäftigt jede Strafanzeige nunmal Polizei und Staatsanwaltschaft. Kostet Geld, Zeit und bindet unnötig Ressourcen.

Bei klarer Sachlage wie es jetzt bei jagdbarem Wild ist, wäre die Sache an sich von vornherein rechtlich abgesichert . Auch vom Laien....
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

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Es geht ja dabei nicht um das Ergebnis.....

Bei klarer Sachlage wie es jetzt bei jagdbarem Wild ist, wäre die Sache an sich von vornherein rechtlich abgesichert . Auch vom Laien....

Es geht nur um das Ergebnis. Rechtlich abgesichert verhindert nämlich keine Anzeigen.
Trag mal einem Luchs unter Publikum einen Fangschuss an, erlege einen wildernden Hund oder aktuell eine Katze in einer Falle.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5390

Guest
Rechtlich abgesichert sorgt aber für kurze und unkomplizierte Prüfung des Sachverhalts. Jagdberechtigt ja/nein, Jagdzeit ja/nein, vorschriftsmäßig erlegt ja/nein- Ende der Prüfung!

Sonst hätten wir nach dem Willen der Veganösen Lichtgestalten, bei jedem erlegtem Stück Rehwild eine Anzeige auf dem Tisch...!
 
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Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Rechtlich abgesichert sorgt aber für kurze und unkomplizierte Prüfung des Sachverhalts. Jagdberechtigt ja/nein, Jagdzeit ja/nein, vorschriftsmäßig erlegt ja/nein- Ende der Prüfung!

Sag ich doch. Mit dem Erlass bist Du rechtlich abgesichert wenn Du die Reihenfolge einhältst.
Es ist also ein Schritt in die richtige Richtung. Jagdzeit ja/nein spielt nebenbei bemerkt überhaupt keine Rolle.
 

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