Wolf in Deutschland: Fakten-Check, keine Meinungsmache, oder Wolf in den Medien!

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Hallo Colchicus,
der Artikel ist vom 20. 2. 2013. Das ist jetzt mehr als 6 Jahre her. Hast du Erkenntnisse, ob diese Verminderungsaktion erfolgreich beendet wurde?
 
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..... wer den Raschke life erlebt hat , .... kann nur sagen ,..... Gute Nacht Brandenburg, .... mit der wahrscheinlich kommenden Koalition , Rot Rot Grün, .... da geht der Kahn hier vollends unter .....Hilfe :giggle: gütiger Gott..... hilf....:giggle:
hoppel61
 
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Bisher wird entschädigt, wenn ein Wolf nicht auszuschliessen ist, künftig soll dann entschädigt werden, wenn ein anderer Verursacher nachgewiesen wird? Wo bitte ist denn da der praxisrelevante Unterschied? Den Wolf kann man doch auch bisher de facto nur dadurch ausschliessen, dass man einen anderen Täter nachweisen kann.
 
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In Österreich wird nur dann entschädigt, wenn der Wolf das Tier erweislich gerissen hatt. Aufgefundene Wolfs-DNA allein ist zu wenig. Der Wolf könnte sich ja im Nachhinein am gerissenen Stück bedient haben.

Im Ergebnis gibt es bei uns praktisch keine Wolfsrisse, weil die "Tätereigenschaft" des Wolfs regelmäßig nicht bewiesen ist. Im Fall einer Beweislastumkehr wären da Welten Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Bisher wird entschädigt, wenn ein Wolf nicht auszuschliessen ist,

Papier und Realität.

Wo bitte ist denn da der praxisrelevante Unterschied?

Ist meine schon vor Jahren geforderte Vorgehensweise. Der Unterschied ist dass sich dann erstmal keiner wieder herausreden kann, wie es in zig Fällen schon gewesen ist.

Natürlich würde dann jede Zahlungsverweigerung mit der ungenügenden Haltung begründet werden.
Womit du dann recht hättest - es macht keinen Unterschied.


CdB
 
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Aus dem Artikel:
Stattdessen solle der Staat den Nachweis erbringen müssen, dass ein Tier nicht von Wölfen, sondern von anderen Tieren gerissen wurde. Auch bei der Erarbeitung von Schadensprognosen habe die Bundesregierung Probleme, Schäden dem Wolf zuzuordnen. Dies dürfe nicht zu Lasten der Nutztierhalter gehen, findet Busen. Da bei der Erteilung einer Abschussgenehmigung für Wölfe auf die Schadenshöhe abgestellt wird – und der Nachweis des Wolfs als Verursacher regelmäßig scheitert – sei der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Naturschutzgesetzes (JAWINA berichtete) nicht geeignet, eine Verbesserung für Nutztierhalter zu bewirken. red.

Land Brandenburg schreibt selbst, das nur 58% aller Fälle dem Wolf zugeordnet werden können, bzw. nicht ausgeschlossen werden können.

Grüße aus dem Wald
 
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Formaljuristisch ist es dann schon etwas anders, wenn der Staat beweisen muss, das es kein Wolf war.

Grüße aus dem Wald
 
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Umkehrschlüsse sind oft problematisch. Wenn es regnet sind die Strassen nass. Daraus zu schließen, dass es regnet, weil die Strassen nass sind, das ist schon sehr schwammig. Auch wenn an einem gerissenen Schaf die DNA einer Maus nachgewiesen wird, wäre der Schluss, die Maus hätte das Schaf getötet schon etwas sehr gewagt. Wenn der Staat beweisen muss, dass es kein Wolf war, muß er defakto immer zahlen, denn wie will er das beweisen? Umgekehrt genauso. Wie will er beweisen, dass der Wolf ursächlich für den Tod verantwortlich war? Vielleicht ist das Tier einfach tot zusammengebrochen und der Wolf hat sich nur daran bedient?!
Eigentlich kann man nur von Wahrscheinlichkeiten ausgehen.
 

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