Wolf in Deutschland: Fakten-Check, keine Meinungsmache, oder Wolf in den Medien!

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Er sagt das was viele aus Erfahrung wissen, es sich außerhalb gewisser Kreise aber nicht trauen zu sagen. So ist es halt heut zu Tage. Von daher Hut ab, dass er so beharrlich auch in der breiten Öffentlichkeit zu seiner doch "politisch unkorrekten" Wolfsexpertise steht. Bravo und meinen Respekt! (y)
 
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@erwinelch : Zur Strafe für die Publikation am "falschen Ort" musst Du Rotkäppchen als Profilbild einstellen. Erkundige dich bei @Fitsch wie genau das geht :LOL:
vergiß es einfach.
Weder trinke ich Rotkäppchen, noch möchte ich mit irgendwelchen gleichnamigen Aliens IRGENDWAS zu tun haben. Ich will nur den bösen Wolf verscheuchen. Und mit DEM Rotkäppchen geht das glaub ich richtig gut.
 
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vergiß es einfach.
Weder trinke ich Rotkäppchen, noch möchte ich mit irgendwelchen gleichnamigen Aliens IRGENDWAS zu tun haben. Ich will nur den bösen Wolf verscheuchen. Und mit DEM Rotkäppchen geht das glaub ich richtig gut.

Die kann leider nur Nüsse knacken!

Aber das richtig, für den Wolf fehlt der die Agility...
 

z/7

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Krass.

Bisher etwa ein Fünftel des letztjährigen Zuwachses allein vom Verkehr entnommen. Und das sind Größenordnungen. Jeden vierten Tag stirbt ein Wolf auf deutschen Straßen.
 
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Hier der aktuelle Praxisleitfaden Wolf, welchem bereits im Vorfeld der Umweltministerkonferenz alle 16 Bundesländer zugestimmt haben!
Der Leitfaden (konkret: Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen) skizziert nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern gibt auch klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen.


 
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z/7

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Klingt doch vernünftig:

"Soweit keine Zweifel bestehen, dass das Rissereignis auf die Einwirkung eines oder mehrerer Wölfe
zurückgeführt werden kann und das schadenverursachende Tier anhand besonderer äußerer
Merkmale (etwa besondere Fellzeichnung) auch sicher erkannt werden kann, ist die
Entnahmegenehmigung auf diesen individualisierbaren Wolf zu beschränken.
Eine phänotypische Charakterisierung kann (falls vorhanden) mittels Kamerafallenaufnahmen
versucht werden. In der Regel ist es jedoch nicht möglich, einen genetischen Nachweis mit einem
bestimmten, phänotypisch bekannten Individuum in Einklang zu bringen. Dies ist aber bspw. möglich,
wenn Aufnahmen von markierenden oder Losung absetzenden Tieren vorliegen und der Urin bzw. Losung genetisch analysiert wurde oder wenn Fotofallenaufnahmen in Zusammenhang mit einem
Rissereignis vorliegen.
Fehlen leicht erkennbare phänotypische Merkmale, ist die Unterscheidbarkeit von Wolfsindividuen im
Feld je nach Bedingungen (Licht, Witterung, Entfernung, Erfahrungen der Beobachtenden) nahezu
unmöglich.
Falls eine Individualisierung des schadenstiftenden Wolfes, bzw. der schadensstiftenden Wölfe, nicht
zweifelsfrei oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist, erlaubt § 45a Abs. 2 S. 1 BNatSchG eine
Entnahme in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen
Rissereignissen (s. C 5.1.2 und C 5.1.3)."
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Der ist vage geschrieben, wer es möchte kann daraus seine Handlungsweise ableiten um einen Wolf zu entnehmen. Es steht aber auch genug drin um eine Entnahme permanent zu verhindern.

Als (nur) zwei Beispiele, die Beteiligung klagefreudiger "Schutzvereine" und die absolute Nichtdefinition sogenannter "ernster Schäden".


Für Länder mit etwas Progress wie NDS ist das ein Rückhalt, nach dem Regierungswechsel in ST auch eine denkbare Option um zu Handeln. Aber wir haben auch das absolute Gegenteil mit Brandenburg (oder Thüringen).


Darum führt an der Forderung der Umstufung in Anhang V der FFH- Richtlinie und Überführung ins Jagdrecht kein Weg vorbei hin zu einer vernünftigen Regelung.




CdB
 

z/7

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die absolute Nichtdefinition sogenannter "ernster Schäden".
Kann man so nicht sagen. Es wird ziemlich ausführlich darauf eingegangen, wie man mit diesem gesetzlichen Mangel zum Nutzen aller Tierhalter umgehen soll.

Davon ab geb ich Dir natürlich recht. Eine Umstufung in Anhang V ist objektiv überfällig, und dann könnte man sich diese Kapriolen schenken. Allein der Anstieg der Verkehrsopferzahlen in den letzten Jahren spricht Bände.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Kann man so nicht sagen. Es wird ziemlich ausführlich darauf eingegangen, wie man mit diesem gesetzlichen Mangel zum Nutzen aller Tierhalter umgehen soll.
Sehe ich anders, man hat ausführlich drumrumgeredet, eingängig wäre für mich eine fixierte Zahl.


Davon ab geb ich Dir natürlich recht. Eine Umstufung in Anhang V ist objektiv überfällig, und dann könnte man sich diese Kapriolen schenken. Allein der Anstieg der Verkehrsopferzahlen in den letzten Jahren spricht Bände.
(y) besonders passend ist der Begriff "Opfer" in der Hinsicht, aus Tierschutzaspekten hätte hier schon viel schneller eine praktische Lösung gefunden werden müssen.


CdB
 

z/7

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Sic. Man muß ja davon ausgehen, daß es eine Dunkelziffer gibt, die nicht gemeldet, gefunden werden, und sich unnötig quälen. 😢
 
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Es war der Wolf, meint Striebich angesichts der traurigen Bilanz des jüngsten Vorfalls, der sich in der Nacht zu Samstag am Winterstall beim Rappenloch in Gausbach ereignet hat. Erst am Freitag hatte Striebich seine 65 Tiere zählende Herde von der Weide geholt und in den Stall gebracht. Das Gelände ist mit einem wolfabweisenden Zaun gesichert. Experten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Freiburg waren am Samstag rund 3,5 Stunden vor Ort, nahmen DNA-Proben der toten Tiere und überprüften den Zaun.

Experten der FVA zeigen sich überrascht
Laut Striebich seien sie „sehr überrascht gewesen“, dass dieser mit seinen 6.500 Volt Spannung den Eindringling nicht abgehalten hat. Ob es sich bei dem Täter tatsächlich um einen Wolf handelt, womöglich den seit längerem im Murgtal auf Beutezug befindlichen Grauwolf-Rüden GW852m, konnte die FVA noch nicht bestätigen. Das wird die Auswertung der Spuren ergeben. Ein Schaf und eine Ziege fielen dem Angreifer zum Opfer, ein weiteres Schaf geriet in Panik und erhängte sich beim Fluchtversuch im Weidezaun. Bereits 2019 hatte Striebich fünf tote Schafe zu beklagen, die auf das Konto von GW852m gingen
 

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