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Medien-Information
31. Januar 2019
Ausnahmegenehmigung für Entnahme eines Wolfes erteilt
Kiel. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat am
heutigen Donnerstag (31.01.2019) einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes
GW924m genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des
Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver
rechtlicher Prüfung hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur
und Digitalisierung schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein
koordiniertes staatliches Handeln notwendig ist. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses
Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu
nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der
Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen.
Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Umweltminister
Jan Philipp Albrecht.
Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen
empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes
GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen
bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt
Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung
voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der
umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen
wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss
dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an
Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender
Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die
Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz.“
Wie bereits im Vorfeld Seitens des MELUND für einen solchen Fall angekündigt, ist die
Genehmigung zur Entnahme zunächst zeitlich und räumlich begrenzt. „Eine Gruppe
ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes
Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen.
Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist,
dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt. Es handelt sich um eine sehr
komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen. Ziel aller
ergriffenen Maßnahmen ist weiterhin die Koexistenz von Wolf und Mensch in der
Kulturlandschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, setzen wir bei der Umsetzung von
Präventionsmaßnahmen weiterhin auf die Unterstützung von Nutztierhalterinnen und
Nutztierhalter und werden zeitnah eine Weiterentwicklung unseres bisherigen
Wolfsmanagements vorlegen“, ergänzt Albrecht.
31. Januar 2019
Ausnahmegenehmigung für Entnahme eines Wolfes erteilt
Kiel. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat am
heutigen Donnerstag (31.01.2019) einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes
GW924m genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des
Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver
rechtlicher Prüfung hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur
und Digitalisierung schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein
koordiniertes staatliches Handeln notwendig ist. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses
Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu
nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der
Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen.
Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Umweltminister
Jan Philipp Albrecht.
Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen
empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes
GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen
bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt
Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung
voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der
umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen
wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss
dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an
Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender
Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die
Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz.“
Wie bereits im Vorfeld Seitens des MELUND für einen solchen Fall angekündigt, ist die
Genehmigung zur Entnahme zunächst zeitlich und räumlich begrenzt. „Eine Gruppe
ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes
Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen.
Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist,
dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt. Es handelt sich um eine sehr
komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen. Ziel aller
ergriffenen Maßnahmen ist weiterhin die Koexistenz von Wolf und Mensch in der
Kulturlandschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, setzen wir bei der Umsetzung von
Präventionsmaßnahmen weiterhin auf die Unterstützung von Nutztierhalterinnen und
Nutztierhalter und werden zeitnah eine Weiterentwicklung unseres bisherigen
Wolfsmanagements vorlegen“, ergänzt Albrecht.
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