Ich kenne mich da 0 aus, daher die Frage:
Wenn der Graue ins Jagdrecht kommt, könnte dann auch die durch den Grauen selbst verursachten Schöden an die Jäger weiter gegeben werden?
Der Schutzstatus nach dem Naturschutzrecht bleibt bestehen, die Straftat auch.Und wenn ich mich nicht täusche, wird das unerlaubte erlegen eines Wolfes damit von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat.
Wenn der Graue ins Jagdrecht kommt, könnte dann auch die durch den Grauen selbst verursachten Schöden an die Jäger weiter gegeben werden?
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Nein, wie schon beschrieben, außerdem ist für Wildschaden die Jagdgenossenschaft zuständig, nicht der Jäger.
Wenn der allerdings einen solchen Vertrag unterzeichnet ist ihm schon nicht mehr zu helfen. Würde ich als Zweifel an der Geschäftsfähigkeit ansehen.
CdB