Wolf ins Jagdrecht

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Kann man diesem H. Grupe und den Schreiberlingen dieser mal wieder unsäglich doof verfassten Meldung ("viel Wildriß") mal erklären, daß der Graue niemals eine Jagdzeit bekommen wird in absehbarer Zeit ?! :unsure:
 
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Ob der Wolf nun eine Jagdzeit bekommt oder nicht - Voraussetzung dafür ist zuerst mal, dass der Wolf vom Naturschutz- ins Jagdrecht überführt wird. So lange er im Naturschutzrecht bleibt, wird es ganz sicher keine Jagdzeiten geben. Immer schön einen Schritt nach dem anderen - ist die Aufnahme ins Jagdrecht als Gesetz beschlossen, geht das mit der Jagdzeit auf dem Verordnungswege. Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und sonstiges kann dann nach Bedarf und Belieben entsprechende Jagdzeitverordnungen erlassen - ohne vorher das Parlament zu fragen und sich wieder Mehrheiten suchen zu müssen etc.pp.
 
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Ist leider nicht ganz so einfach. Solange der Graue noch den höchsten Schutzstatus hat ist die Möglichkeit einen Grauen legal der Natur zu entnehmen an so hohe Forderungen geknüpft das es fast unmöglich ist. Wichtig wäre hier im nächsten Schritt den Grauen im Schutzstatus eine Stufe tiefer zu nehmen. Erst dann kann man für ihn auch Jagdzeiten erlassen. Aber dafür müsste unsere Regierung sich drum kümmern. Und die hat momentan wohl andere Probleme zu bewältigen als sich auch noch um den Wolf zu kümmern. Leider.


Gruß der olle pudlich
 
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Die Aufnahme ins Jagdrecht bewirkt nicht die Herausnahme aus dem anderen Rechtskreis...wenns so einfach wäre...
 

FTB

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Moin,

um die Diskussion hier Mal etwas anzufeuern:
Einen verunfallten Wolf dürfte man dann ja erlösen und sich zur Präparation aneignen, oooooder?
Die Bundeswildschutzverordnung spricht nicht dagegen ;)

Und wenn ich mich nicht täusche, wird das unerlaubte erlegen eines Wolfes damit von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat.
 
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Ich kenne mich da 0 aus, daher die Frage:

Wenn der Graue ins Jagdrecht kommt, könnte dann auch die durch den Grauen selbst verursachten Schöden an die Jäger weiter gegeben werden?
 

FTB

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Nein, noch nicht, zumindest.
Edit: und als Erklärung dazu, laut Bjagdg ist nur Wildschaden zu ersetzen, der durch Schalenwild, Kaninchen und Fasan entstanden ist. Möglicherweise ist das in einigen Ländern abweichend geregelt, weiß ich nicht genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich kenne mich da 0 aus, daher die Frage:

Wenn der Graue ins Jagdrecht kommt, könnte dann auch die durch den Grauen selbst verursachten Schöden an die Jäger weiter gegeben werden?

Wie bereits geschrieben wurde, das nicht.
Allerdings besteht damit die Möglichkeit, dass dann (mit Ausnahme von NRW) die zum Großteil dem Wolf eher "freundlich" zugetanen Ministerien, Gelder aus der Jagdabgabe für Zwecke rund um diese dann edle "Wildart" genutzt werden. Geld also, das von der Jägerschaft aufgebracht wird, für ein gesellschaftspolitisches Problem, das sie weder lösen darf, noch dessen sie sich überhaupt annehmen sollte - und dass zur Lösung der richtigen jagdlichen Probleme dann fehlt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Und wenn ich mich nicht täusche, wird das unerlaubte erlegen eines Wolfes damit von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat.
Der Schutzstatus nach dem Naturschutzrecht bleibt bestehen, die Straftat auch.


Wenn der Graue ins Jagdrecht kommt, könnte dann auch die durch den Grauen selbst verursachten Schöden an die Jäger weiter gegeben werden?


Nein, wie schon beschrieben, außerdem ist für Wildschaden die Jagdgenossenschaft zuständig, nicht der Jäger.
Wenn der allerdings einen solchen Vertrag unterzeichnet ist ihm schon nicht mehr zu helfen. Würde ich als Zweifel an der Geschäftsfähigkeit ansehen. 🤪


CdB
 
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....
Nein, wie schon beschrieben, außerdem ist für Wildschaden die Jagdgenossenschaft zuständig, nicht der Jäger.
Wenn der allerdings einen solchen Vertrag unterzeichnet ist ihm schon nicht mehr zu helfen. Würde ich als Zweifel an der Geschäftsfähigkeit ansehen. 🤪

CdB

Eigentlich ist auch das keine Gefahr, denn tatsächlich wäre, bei derzeitiger Gesetzeslage, der Schaden, der durch Wölfe entsteht, auch dann nicht durch die JG zu ersetzen, wenn er, der Wolf, Wild i.S.d.G. wäre (vergleiche: Luchs). (Wobei den Brandenburger Volld...en wäre wahrscheinlich auch sowas noch zuzutrauen...)
 

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