[Niedersachsen] Wolf soll in das Nds Jagdrecht aufgenommen werden

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Die Sachsen haben versäumt die innerbehördlichen Bremser in die KFZ-Zulassung abzuschieben.
 
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Zu keiner dieser Fragen steht zuerst die Jägerschaft in der Pflicht zur Beantwortung.
Ja und wieso eigentlich nicht?
Es ist wie immer im Leben halbwegs schlau vorzudenken, alle Möglichkeiten zu überprüfen, eh man hinterher überfahren wird, wie das ja hie und da schon mal geschehen ist.
Grundsätzlich bleibt nur die Jägerschaft, um das Problem auf ein erträgliches Maß zu bringen, weil was ist am Wolf so anders, als an anderen Prädatoren?
Nix. Richtig.
Zudem ist es wichtig, dass sich die Landeier, also in dem Fall die örtliche Jägerschaft und die Landwirte nicht von grünen Ideologen auseinander dividieren lassen. Immerhin jagen wir auf dem Eigentum derer, die Hauptleidtragende sind.

Wenn Du Dir das Nachdenken verbieten möchtest, bitte, das bleibt Dir unbelassen.

Jetzt im vorauseilenden Gehorsam die Tötungsdienstleistung anzubieten, lädt den Jägern Probleme auf, die tatsächlich nicht ihre sind.
Ich weiß ja nicht, was Du so machst. Ich bin jedenfalls kein Auftragskiller.

Und so ne Mütze aus Wolf fänd ich sehr schick. Auch vor meiner Couch könnt ich mir ein kuscheliges Wölfchen als Fusswärmer gut vorstellen.
 
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Jetzt mal eine Frage:
Wer hat welchen Vor-oder Nachteil wenn der Wolf (in NDS) ins Jagdrecht aufgenommen aber weiterhin streng geschützt und ohne Jagdzeit bleibt?
(Ebenso wie Stein- und Gamswild, Murmeltier, Wiesent, Elch, Luchs, Wildkatze, Mauswiesel, Seehund, Auer-, Birk-, Rackel- und Haselwild, Wachtel, Alpenschnee- und Wildtruthuhn, Bläss-, Ringel- und Saatgans, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerente, Blässhuhn, Säger, Haubentaucher, Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwe, Großtrappe, Graureiher, Falken, Greife und Kolkrabe.)



Weil nichts, aber auch gar nichts auch nur ansatzweise in deiner Aufzählung die Menschen so aufwühlen kann wie der Wolf.
Man fängt das Laufen nicht mit dem Rennen an, sondern Schritt für Schritt.
 

z/7

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Der EU GH ist doch nicht maßgeblich. Der befaßt sich mit der Umsetzung von geltendem Recht, nicht mit der Notwendigkeit, die Rechtslage veränderten Umständen anzupassen.
 
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Das ist ja auch nur der Hinweis auf eben die bestehende Rechtslage, die mit solchen Aktionen wie in Nds. keinen my bewegt wird.
 

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