[Niedersachsen] Wolf soll in das Nds Jagdrecht aufgenommen werden

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Als ich vor 44 Jahren meinen ersten Jagdschein bekam, war die Zahl der Zauderer, Schwarzseher und Lamentierer genauso vorhanden. Halt auf anderen Ebenen. Alles wurde ständig schlechter, als der FJS tot war, hieß es jetzt holt uns alle der Teifel. Die Jagd hat sich geändert, die Wildarten, die Probleme auch. Ökos versuchen die Welt zu retten, der eine tickt so und der ander so. Aber die Erde hat sich immer weiter gedreht und mit ihr die Jagd. Schaut Euch das ehemals grüne Jagdrecht in NRW an. Was ist davon noch übrig? Und bitte die Verbesserungen nicht vergessen.
Aufgrund der Nachtzieltechnik ist ja das Abendland auch komplett untergegangen. Die Zweifler mögen doch mal in sich gehen. Und der Wolf wird uns auch alle auffressen, so oder so. Ich brauche für meine Forderung kein menschliches Opfer. Das Maß ist schon jetzt randvoll. Heute hab ich von einer Hauptschule die Bitte herangetragen bekommen, eine Unterrichtsstunde über Wildkatze, Luchs und Wolf zu halten. Da freue ich mich drauf und brauch keine Runde Mitleid nach der anderen auszusaufen.
 
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Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht lädt alleine die Probleme bei den Jägern ab. Kein Grund zur Freude. Falsche Entscheidung.
Denken wir mal ganz ans Ende, also gaaaanz weit voraus.
Wer soll die Regulierung denn sonst übernehmen? Irgendwelche Wolfsberater? Die Bundeswehr? Speziell geschulte Wolfskuscheljäger?
Auf Basis welchen Rechts sollten die auf Privatgrund in verpachtetem Revier oder in einer Eigenjagd tätig werden?
Mit was? Schusswaffe?
Wiederum die Frage, auf welcher rechtlichen Basis, wenn es denn keine Jagd ist?
Oder falls keine letale Entnahme, mit was? Lebendfallen? Wiederum rechtlich ungeklärt, zumindest im Privateigentum und wohin mit 300-500 Wölfen/Wolfshybriden jährlich?
Vergasen?
Einschläfern?

Dann noch, wer bezahlt das alles?
Da Väterchen Staat absehbar Dank Mütterchen Raute die Kohle knapp werden wird in nicht allzu ferner Zukunft, dürfte auch dem dümmsten, grünen Hinterbänkler klar sein, dass ab 6,5 aufwärts und dazu die kostenlos aber nicht umsonst arbeitende Jägerschaft der einzig gangbare Weg ist.
Zudem sind die Nehmerländer die übermässig durchwolften, d.h. denen gehen die Flocken noch schneller aus. Sowohl was Entschädigung als auch Herdenschutz und auch Utopien von staatlich angestellten Wolfsfängern angeht.
 
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Nochmal: Solange jeder Problemwolf erst mal einen Namen bekommt und dann über Monate jede Woche in der Presse angekündigt wird: "Jetzt geht es der Gloria oder wie sie sonst heißen endlich an den Kragen" Man schreibt feuchte Träume anstatt Fakten zu berichten. Wenn man eine Quote festgesetzt ist, dann gehen die Prodeste der grünspanverseuchten Hirne zwar weiter, aber es ist kein einzelner Jäger auszumachen. Dann werden die Wölfe eben anonym abgeliefert, wer es will. Das Problem kann sein, dass die Verwaltung vermutlich lupophil unterwandert ist und durchsickern darf natürlich nichts. Aber da sehe ich die Facebookgemeine als die größere Gefahr.
Es ist immer noch die Jagdgenossenschaft für die Schäden zunächst haftbar. Für mich sind das nur faule Ausreden.
Sachbeschädigungen haben wir doch jetzt schon. Wollen wir in diesem Rechtsstaat vor jedem der beim Wickeln vom Tisch gefallen ist oder mit der Schaufel geweckt wurde, den Schwanz einziehen?
Jetzt wäre ich ums Haar als Vergleich noch politisch geworden. Da würde mir einiges einfallen.
Aber ich geh jetzt lieber jagen, damit Ihr Euch mal ein paar Stunden nicht aufregen müsst ;)
Bevor ich als Jäger oder mit einer freien Meinung, einen gelben Stern auf der Brust tragen muss. Ziehe ich lieber den Schwanz ein. So viel geschichtliches Verständnis und Selbsterhaltungstrieb habe ich noch 😉
 
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Bin mal gespannt, ob wir dann bei der irgendwann vielleicht mal möglichen Jagd auf den Grauhund dann auch so viele verwilderte Hunde erlegen, wie jetzt Nutztiere von denen gerissen werden. ;)
Auch darüber habe ich nachgedacht und spiele Zukunftsmusik:
Auf die Wolfsabschussquote werden natürlich nur echte Wölfe angerechnet und nicht die Herden von Streunern und Wilderern die ja sowieso weg müssen. Es werden sich aber nur die wesentlich dümmeren reinen Wölfe erlegen lassen. Die schlauen Hybriden und Streuner bekommen das natürlich mit und auch deren Schäden werden massiv abnehmen denn sie hören auf Pferde umzubringen. Oder bring ich jetzt was durcheinander?:unsure:
 
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Bevor der Wildschadensersatz nicht geklärt ist, fällt es mir schwer, diese Entscheidung uneingeschränkt gut zu finden. Meiner Meinung nach, werden in Niedersachsen die Drohungen gegen Jäger und die Sachbeschädigungen an jagdlichen Einrichtungen nun zunehmen.
Ist geklärt. Der Wolf ist kein Kaninchen. Ende.
 
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... Wer soll die Regulierung denn sonst übernehmen? Irgendwelche Wolfsberater? Die Bundeswehr? Speziell geschulte Wolfskuscheljäger?
Auf Basis welchen Rechts sollten die auf Privatgrund in verpachtetem Revier oder in einer Eigenjagd tätig werden?
Mit was? Schusswaffe?
Wiederum die Frage, auf welcher rechtlichen Basis, wenn es denn keine Jagd ist?
Oder falls keine letale Entnahme, mit was? Lebendfallen? Wiederum rechtlich ungeklärt, zumindest im Privateigentum und wohin mit 300-500 Wölfen/Wolfshybriden jährlich?
Vergasen?
Einschläfern?
Dann noch, wer bezahlt das alles? ...
Zu keiner dieser Fragen steht zuerst die Jägerschaft in der Pflicht zur Beantwortung. Jetzt im vorauseilenden Gehorsam die Tötungsdienstleistung anzubieten, lädt den Jägern Probleme auf, die tatsächlich nicht ihre sind.
 
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Alle diese Fragen sind zudem längst beantwortet. :rolleyes:

Aber macht mal ...
 
G

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Jetzt im vorauseilenden Gehorsam die Tötungsdienstleistung anzubieten, lädt den Jägern Probleme auf, die tatsächlich nicht ihre sind.
Jagd in einem Jagdforum als "Tötungsdienstleistung" zu bezeichnen ist ein wenig schräg. Es geht hier um die Erfüllung von zu erstellenden Abschussplänen zur Erreichung von Bestandszielen. Eben wie beim wiederkäuenden Schalenwild.
 
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Bevor der Wildschadensersatz nicht geklärt ist.....
Hallo.
"Wildschadenersatzpflicht" ist doch gesetzlich heute und eigentlich generell schon immer so geregelt, als dass kein Jagdpächter Wildschadenersatzpflichtiger ist.
Wer sich allerdings per privatrechtlicher Vereinbahrung vulgo Pachtvertrag selbst und freiwillig dazu macht, der ist ein Idiot Mensch, der einem Anderen das Pachten einer Jagd nicht gönnt.
Beispiele aus dem realen Leben gibts ja massig...

Gegenteiliges beweise man mir doch bitte mit Benennung der stichhaltigen "§... §.... zur "Wildschadenspflicht" aus dem Bundesjagdgesetz!
 
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Jagd in einem Jagdforum als "Tötungsdienstleistung" zu bezeichnen ist ein wenig schräg. Es geht hier um die Erfüllung von zu erstellenden Abschussplänen zur Erreichung von Bestandszielen. Eben wie beim wiederkäuenden Schalenwild.
Noch ist der Wolf nicht durchgängig im Jagdrecht. Seine Tötung damit z.Zt. nicht Jagd.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8583

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"Wildschadenersatzpflicht" ist doch gesetzlich heute und eigentlich generell schon immer so geregelt, als dass kein Jagdpächter Wildschadenersatzpflichtiger ist. Wer sich allerdings per privatrechtlicher Vereinbahrung vulgo Pachtvertrag selbst und freiwillig dazu macht, der ist ein Idiot Mensch, der einem Anderen das Pachten einer Jagd nicht gönnt.
Sehr wichtige Anmerkung
 

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