Wolfsabschuß genehmigt

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Christian Berge droht Landrat Blume und beteiligten Jägern mit Anzeigen
Holthusen: Post vom Wolfsschützer

17.04.20

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Wolfsschützer in privater Mission und Halter von Wolfshunden: Christian Berge hält die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen für rechtswidrig und droht sowohl dem Landrat als auch den ausführenden Jägern mit Anzeigen.
© Privat

Holthusen I/Landkreis – Galgenfrist für die Wölfin mit der Kennung GW242f. Gerade zusammen mit dem Ebstorfer Wolf GW1027m zum Abschuss durch beauftragte Jäger freigegeben (AZ berichtete), gilt seit gestern und bis zum 15. Mai für die Fähe aus dem Escheder Rudel eine vierwöchige Schonzeit, damit sie gegebenenfalls Welpen aufziehen kann.

In die Schusslinie kommt nun auch Landrat Dr. Heiko Blume, der die Ausnahmegenehmigung vom strengen Naturschutz auf Anordnung des Umweltministeriums ausgestellt hat. Private Wolfsschützer gehen dabei deutlich weiter als etwa der Naturschutzbund (Nabu).
„Ihre Abschussgenehmigung ist rechtswidrig. Ich fordere Sie auf, nehmen Sie diese sofort zurück!“, schreibt Christian Berge in einer E-Mail an den Landrat, die der AZ vorliegt. Damit bezieht sich der Wolfsschützer aus Buchholz an der Aller auf die im Dezember vom Bundesrat beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, das die Entnahme von Wölfen auch dann erlaubt, wenn diese trotz ausreichender Einzäunung größere wirtschaftliche Schäden anrichten.
Dagegen hält der ehemalige Rechtsanwalt Berge: „Das in Kraft getretene Änderungsgesetz ist europarechtswidrig. Das haben alle führenden Umwelt- und Europarechts-Juristen einvernehmlich sehr deutlich dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt.“ Dabei verweist er auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Jena, das den Abschuss einer Fähe für rechtswidrig erklärt hat.
Berge verbindet diese Rechtsinterpretation mit einer deutlichen Drohung an den Landkreis und die Jäger, die vom Landkreis mit der Jagd auf die beiden Raubtiere beauftragt sind: „Jeder, der einen Wolf trotzdem tötet, wird angezeigt und mit einem Strafverfahren überzogen – mit allen Konsequenzen.“ Ähnliche Schreiben hat Berge auch an den Kreisjägermeister und den Vorsitzenden der Jägerschaft versandt. „Das wird ein massives Nachspiel haben für alle Beteiligten und Sie auch. Ich werde Sie alle anzeigen.“
Berge ist kein Unbekannter. Bei Facebook macht der Jurist Stimmung gegen Wolfskritiker. Um die Jagd auf den Rodewälder Wolf zu stören, die inzwischen eingestellt wurde, hat er laut der Hannoverschen Allgemeinen zu Nachtwanderungen in betroffenen Gebieten aufgerufen. Nach eigenen Angaben hat der Mann, der auf seiner Homepage Bilder seiner Wolfshunde postet, mit einem Post über das Vorgehen des Landkreises 500 000 User erreicht. Auch Umweltminister Olaf Lies (SPD) versorgt er regelmäßig mit seinem Wolfswissen. „Damit er sachliche Entscheidungen treffen könnte. Leider hat er es nicht so damit“, bedauert Berge. Unter anderem sei die Schonzeit für die Wölfin viel zu kurz, um die Aufzucht von Welpen zu gewährleisten.
Der Landkreis verweist für Stellungnahmen auf das Umweltministerium. „Eine Strafbarkeit sollte durch die Ausnahmegenehmigung des Landkreises ausgeschlossen sein, solange sich die Ausführenden an die Auflagen der Genehmigung halten“, betont Ministeriumssprecherin Lotta Cordes. „Das Umweltministerium hält geltendes Bundesnaturschutzrecht nicht für europarechtswidrig. Kein Jäger sollte belangt werden, weil er sich auf Grundlage des geltenden deutschen Rechts bewegt.“
Berge behauptet zudem, man habe fünf Schafskadaver liegen lassen, um die beiden Wölfe anzulocken. „Das Anfüttern von Wölfen ist gesetzlich verboten“, kommentiert der Jurist. Die Ministeriumssprecherin stellt klar, dass keine Köder ausgelegt wurden. „Nach dem letzten Rissereignis waren lediglich tote Schafe für einige Stunden am ‘Tatort’ verblieben, um die Wölfe nicht durch menschliche Aktivitäten und Gerüche zu verscheuchen“, erklärt sie. Berge spricht von drei Jägern, die Behörden machen zu ihrem Schutz keine Angaben.
VON GERHARD STERNITZKE

https://www.az-online.de/uelzen/bad-bevensen/holthusen-post-wolfsschuetzer-13655107.html
 
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....mache wurden sogar Minister!
Warum werden die Ergüsse dieses verwirrten Menschen auch noch hier verbreitet? Jede Zeile, die er irgendwo zusätzlich bekommt, hilft doch nur ihm.
Wenn der Abschuß angeordnet wurde, kann man strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Nur nicht so blöd sein, sich mit dem Abschuß öffentlich zu machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Danke, aber die Information ist gar nicht so neu...ich überleg noch wo ich die herhabe...
 

z/7

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Und ich dachte schon, da hat sich jemand im Ministerium mal mit der Reproduktionsbiologie der Wölfe befaßt.
 
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Und ich dachte schon, da hat sich jemand im Ministerium mal mit der Reproduktionsbiologie der Wölfe befaßt.
Du kommst auf abstruse Ideen, du kann doch nicht erwarten das in einem deutschen Ministerium jemand sich mit sinnvollen Informationen beschäftigt um eine Entscheidung zu treffen, das könnte ja mit der Idiologischen Grundeinstellung kollidieren:devilish: :evil::devilish: :evil::devilish: :evil:
 
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