Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

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Heute wird vieles über das sogenannte "Richterrecht" geregelt.
Damit treibt man dann auch die Politik vor sich her.
Wird aus meiner Sicht noch viel zu wenig als Hebel verwendet.
Eine Organisation mit klarem Ziel, Geld und Klagefreudigkeit kann vieles auf den Kopf stellen.

Die unselige DUH sei mal als Beispiel genannt.
Teilweise wird das auch durch die Politik genutzt.
Man schafft unklare Gesetze und lässt dann die rechtssprechung den unbbequemen weg der Klarstellung machen. Auch das ist Kalkül.
 
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Staatsanwälte machen keine Gesetze und fällen keine Urteile. Sie können nicht eigenmächtig entscheiden einen Straftatbestand nach aktueller Rechtslage unter den Tisch fallen zu lassen. Wie schon angemerkt kann nur der Richter oder der Gesetzgeber notwendige Rechtssicherheit herstellen.

Also vielleicht mal nachdenken und etwas weniger von den üblichen Kraftworten und der Webhäme austeilen. So ein belastbares juristisches Verfahren bringt der Sache mehr als Einzelfälle unter den Tisch zu kehren und bei nächsten Mal wieder die Backen aufzublasen. Juristisch die Sache klären ggf. höchstinstanzlich und jeder weiss in den nächsten Jahren wo Bartel den Most holt. Bei Forenjuristen sicher nicht.

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Natürlich darf ein Staatsanwalt eindeutige Straftaten nach den Paragrafen 153 und 170 StPO einstellen oder wie du zu sagen pflegst „unter den Tisch kehren“.

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Und selbst wenn irgendein Amtsgericht den Jäger verurteilt oder freispricht, gibt es dadurch keine Rechtssicherheit. Ab Entscheidungen von einem Oberlandesgericht kann man so langsam von wegweisender Rechtssprechung sprechen.
 
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Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Heute wird vieles über das sogenannte "Richterrecht" geregelt.
Damit treibt man dann auch die Politik vor sich her.
Wird aus meiner Sicht noch viel zu wenig als Hebel verwendet.
Eine Organisation mit klarem Ziel, Geld und Klagefreudigkeit kann vieles auf den Kopf stellen.

Die unselige DUH sei mal als Beispiel genannt.
Teilweise wird das auch durch die Politik genutzt.
Man schafft unklare Gesetze und lässt dann die rechtssprechung den unbbequemen weg der Klarstellung machen. Auch das ist Kalkül.

Das kann aber auch nach hinten los gehen, weil die Politik immer noch die Gesetze macht. Als Beispiel nenne ich mal die gesetzliche Klarstellung zur jagdlichen Nutzung von Halbautomaten zugunsten der Jäger, nachdem die Richter am BVerwG zuvor meinten, Richterrecht schreiben zu müssen.
 
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Alles ist grundsätzlich immer möglich.
Gerade an deinem Beispiel sieht man ja wie Richterrecht geschaffen wurde.
Hat die Politik Interesse kann sie wieder handeln.
Falls nicht, bleibts dabei. Das ist der Normalzustand.
Die Politik kommt ja nicht mal bei festgestellter verfassungswidrgikeit mit der Umsetzung hinterher.
Da kannst du erahnen, was auf den unteren Bahnen unbeachtet bleibt. Es ist ja geregelt.
 
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Alle sind in höchster Anspannung weil die ASP bis auf 20 km an Brandenburgs Grenze herangerückt ist und gleichzeitig erwartet man dass die Jägerschaft zuschaut wenn ein Wolf die zur Schwarzwildjagd unabdingbaren Hunde zerlegt. Manchmal kann ich echt nicht glauben was da in steuermittel-finanzierten Köpfen vorgeht.

Wirklich "grantig", rauhbart


Gerade die ASP wäre ein guter Pfand zum Wuchern für unsere Interessenvertreter...statt das zu nutzen kommen weinerliche Betroffenheitsbekundungen über vorgenannte Umstände von LJV und Co.
 
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Nein, das ist ein anderer Fall.
Der wurde gegen Zahlung eingestellt.
CdB

Ich bin anderer Meinung: der eingestellte Fall war der Wolfs-Abschuß eines dän. Jagdgasts ohne Jagdhundbeteiligung aus 11-2017.

Der jetzt zu verhandelnde Fall ist der Abschuß des Niederländers zum Hundeschutz bei Rädigke während einer DJ im Jan 2019, den der "Staranwalt" aus HH vertritt.

Von einem weiterem Wolfsabschuß während einer Jagd in der Prignitz (Amt Meyenburg) Anfang Nov 2019 hört man dagegen bisher nichts mehr.
 
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Guest
Vielleicht möchte man auch einfach eine Klärung herbeiführen.
Wenn zuvor eine Einstellung gegen Auflagen abgelehnt wurde, ist relativ klar, dass die Sache weitergeht.


Genau da stinkt die Sache, eine Klärung? Nun auf einmal? Zuerst wird gegen Geld die Einstellung angeboten und nun will man klären?

Der Staa wollte es vom Tisch haben und kann nun nicht zurück - vielleicht.

Aber wenn man sich Potsdam inzwischen ansieht, darf er wahrscheinlich auch nicht.


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich bin anderer Meinung: der eingestellte Fall war der Wolfs-Abschuß eines dän. Jagdgasts ohne Jagdhundbeteiligung aus 11-2017.

Der jetzt zu verhandelnde Fall ist der Abschuß des Niederländers zum Hundeschutz bei Rädigke während einer DJ im Jan 2019, den der "Staranwalt" aus HH vertritt.

Von einem weiterem Wolfsabschuß während einer Jagd in der Prignitz (Amt Meyenburg) Anfang Nov 2019 hört man dagegen bisher nichts mehr.

Du hast recht. (y)

CdB
 
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Bei den Fällen wo nach Wolfsabschuß der Schütze fest steht, blickt man ja noch gerade durch, bei den anderen eher nicht...;)
 

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