Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

S

scaver

Guest
Das sind die Fakten, und sie sind ernsthaft bedrohlich für die Jagd und die Jäger
Anfang 2019 hat ein Wolf bei einer Jagd mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Er tötete den Wolf schließlich, da er nicht von den Hunden abließ. Zeugen haben den Vorgang bestätigt, ein Tierarzt die Bissverletzungen. Nach Angaben des Verteidigers Dr. Heiko Granzin ergibt sich anhand der Aktenlage eine eindeutige Notstandssituation. Der zuständige Staatsanwalt hat nun in einem Telefonat gegenüber dem Verteidiger mitgeteilt, dass der Jäger nach seiner Rechtsauffassung in keinem Fall hätte schießen dürfen – ungeachtet der Notstandslage.
Quelle Wild und Hund


Wenn ein Jäger unter Zeugen einen Wolf erschiesst, auf einer Drückjagd und kein Staatsanwalt dies Live gesehen hat, dann darf es nur eine Entscheidung geben: Ein Verfahren wird gar nicht erst eröffnet. Man glaubt von Rechts wegen dem Jäger.

Alleine die Tatsache, dass ein Verfahren drohen könnte, verpflichtet jeden Jäger seine Hunde für Jagden mit Wolfsvorkommen zu sperren. Nur so kann man Druck ausüben.

Die SD und Nachtsicht wird auch nur wegen einer Drohung gelockert: ASP

Die Drückjagd mit Hunden muss zum Stillstand kommen, wenn die Regierung so gegen seine Jäger handelt.

Die Wolfstötung im Rahmen einer Drückjagd muss verfolgungsfrei und erst Recht straffrei bleiben, es sei denn, ein Jäger tritt als Zeuge gegen einen Jäger auf und lässt Vorsatz erkennen.

Sollte dieser Staatsanwalt den Jäger verurteilen oder das Verfahren nicht einstellen, dann müsste man in Konsequenz jeden Hundeführer wegen vorsätzlicher Tierquälerei an seinen Hunden anzeigen, wenn er weiterhin seine Hunde auf Drückjagden einsetzt.

Jäger und Hundeführer müssten zusammenhalten und gegen dieses Vorgehen vor dem betreffenden Gericht im Sinne einer Mahnwache demonstrieren und Ihr Unverständnis deutlich machen.

Jäger die vorsätzlich Hunde in Wolfsgebieten schnallen, sind für mich Schweine!! Besonders dann wenn Sie unter dem Druck stehen nicht eingreifen zu können.

Wenn die Staatsmacht uns verbietet, und das tut sie mir dieser Anklageerpressung, uns und unsere Hunde letal gegen den Wolf zu schützen, dann ist die Jagd mit Hunden tot. Dann müsssen wir einsehen, dass in diesem Lande der Wolf über dem Menschen und seinem Haustier steht.

Staatsjagden die von Amtswegen ja alles machen müssen, dann auch Hunde wie Kanonenfutter im 1 Weltkrieg gegen die Wölfe zu werfen, um die Schadwildvernichtung zu betreiben, unter dem Deckmantel der Klimaerwärmung - sollte man dann auch als Schütze meiden.

Das was in Schweden erlaubt ist, sollte auch in D erlaubt sein und es ist jetzt schon möglich. Eine rechtliche Klarstellung am Einzelfall "der Staat wegen Wolf gegen Jäger" ist nicht erforderlich. Es braucht nur noch eine amtliche Meldung und fertig. Man muß nur einmal die grün veganen nabu befindlichkeiten nicht unterwürfig bedienen wollen.
sca


"In keinem Falle hätte schiessen dürfen". In unserem Vaterlande in keinem Falle sich und seine Schützlinge verteidigen, das sind die Fakten.
 
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Staatsjagden die von Amtswegen ja alles machen müssen, dann auch Hunde wie Kanonenfutter im 1 Weltkrieg gegen die Wölfe zu werfen, um die Schadwildvernichtung zu betreiben, unter dem Deckmantel der Klimaerwärmung - sollte man dann auch als Schütze meiden.

sca

Guter Plan,....

Als erstes könnte man gleich mal der Hundeeinsatz bei Drückjagden in den Staatsforsten verbieten.....

Die Wölfe wären geschont, die Hunde wären geschont,... und das Problem mit dem Überjagen hätte sich auch erledigt.

Und die beleibten Forstbeamten müssten ihren Astralkörper öfter mal wieder bewegen und selbst in die Dickung.

;)

Gruß

HWL
 
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Ich sehe in dem hier so heftig kritisierten Verfahren erstmal kein Problem. Die StA wollte gegen Geldauflage einstellen - also ist da keine Strafe angeboten worden - und das wurde vom Schützen abgelehnt. Gut, so geht der Rechtsweg weiter. Es wäre gut, wenn unsere Interessenvertreter diesen Weg positiv begleiten würden. Aber genau da sehe ich das größte Problem.
Auch ich würde meinen Hund verteidigen und ihn nicht dem Wolf überlassen. Ich glaube aber, dass ich ihn vorher erst viele Male gegen Sauen verteidigen muss.....
Eine Solidarität aller Hundeführer in Form einer Verweigerung, ihre Hunde bei unklarer Rechtslage einzusetzen wäre ganz schön. Aber es gibt doch mittlerweile hier so viele professionelle Meuten, denen schlichtweg die Kohle fehlen würde, wenn das passiert. Leider werden wir keine wirkliche Solidarität der Jägerei erleben.
 
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Die meisten Hundeführern bzw. Hundehalte werden vermutlich nicht in die Situation kommen, weil sie nicht in Wolfsgebieten jagen. Anndere haben aber mit Isegrim zu tun, und denen kann es passieren oder passiert es.
Problematisch am angesprochenen Fall, besser Verfahren erscheint mir die mögliche Zeitdauer bis zur abschliessenden Klärung. Wenn an eine abschliessende Klärung gedacht ist, dann kann das durch die Instanzen gehen und das dauert eben eine ganze Weile. Das bedeutet, dass wir uns eine ziemlich lange Zeit im unsicheren Rechtsraum bewegen, jedenfalls diejenigen, die mit Isegrim in freier Wildbahn zu tun haben.
Gruss und Waidmannsheil, nicht Isegrims Kumpel, sondern DKDK.
 
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Sollte der Jager verurteilt werden dürfen unsere wolfsaffinen Holzknechte in Zukunft ihre eigenen Hunde als Wolfsfutter zum Einsatz bringen !
>>DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen - Vorbild könnte Schweden sein. <<
https://www.jagdverband.de/content/wolfsattacke-auf-jagdhund-staatsanwalt-erkennt-notstand-nicht

Mahlzeit,
das ist meine Meinung!
"Traurig sowas"
("auch was hier geschrieben wird")

Der zuständige Staatsanwalt wird wohl kein Hundeführer sein.
"Nichthundeführer" "können u. dürfen" sich kein Urteil erlauben.
 
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Für die Jagden in Wolfsgebieten wird sogar hier in Südbayern versucht Hundeführer anzuwerben,
es muss also schon ein wenig schwieriger sein, dort noch genug HF auf den Jagden zu haben.
Die meisten hier in meinem Dunstkreis lehnen dankend ab, obwohl die Vergütung durchaus besser ist als in 100km Umkreis. Allerdings gibt es auch immer wieder HF, die das Risiko als nicht so hoch einschätzen.
Wenn ich die direkte Gefahr durch Wölfe betrachte und zusätzlich die Gefahr durch die Verhaltensänderung der Sauen in Wolfsgebieten, kommt ein Einsatz dort für mich nicht in Frage.
Zumal man dann, wenn man seine Hunde verteidigt, vor dem Kadi steht.
Ich habe höchsten Respekt vor dem Schützen und drücke ihm alle Daumen, dass die Geschichte für ihn gut ausgeht.

Bausaujäger
 
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Die meisten Hundeführern bzw. Hundehalte werden vermutlich nicht in die Situation kommen, weil sie nicht in Wolfsgebieten jagen. Anndere haben aber mit Isegrim zu tun, und denen kann es passieren oder passiert es.
Problematisch am angesprochenen Fall, besser Verfahren erscheint mir die mögliche Zeitdauer bis zur abschliessenden Klärung. Wenn an eine abschliessende Klärung gedacht ist, dann kann das durch die Instanzen gehen und das dauert eben eine ganze Weile. Das bedeutet, dass wir uns eine ziemlich lange Zeit im unsicheren Rechtsraum bewegen, jedenfalls diejenigen, die mit Isegrim in freier Wildbahn zu tun haben.
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Einmal kommt man in die Situation u. dann?
 
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Ich jage im Wolfsgebiet - sogar bei großer Wolfsdichte (LK Celle, GF, OK, SDL usw..). Bei uns ist der Wolf stets zugegen. Es gibt eigentlich keine Drückjagd, wo er nicht gesehen wird. Persönlich hatte ich 3x Anblick. Mein Hund jagd trotzdem. Da gibts stets eine gewisse Anspannung. Aber die meisten verletzten und toten Hunde kommen von Sauen.
Wer sich allerdings jetzt zurücklehnt und sagt, ich habe hier keine Wölfe, wird sich wundern.Der Wolf kommt überall, wo es entsprechend Schalenwild gibt.
 
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Ich lebe und jage im Raum mit der wohl höchsten Wolfsdichte in D (Landkreise HK und CE) - wir hatten bisher nie Probleme, genügend Hundeführer für unsere DJ zu kriegen und wir jagen in erster Linie mit Standschnallern!
 
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Man darf sein Eigentum schützen. Das hat der Schütze in Abwägung gemacht. Denke das das Urteil klar sein müsste.
Allerdings......... wenn ich mir das absurde entwürdigende Urteil beim Künast - Fall ansehe....... ich bekomme langsam Angstzustände in diesem Land.....
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Wenn an eine abschliessende Klärung gedacht ist, dann kann das durch die Instanzen gehen und das dauert eben eine ganze Weile. Das bedeutet, dass wir uns eine ziemlich lange Zeit im unsicheren Rechtsraum bewegen, jedenfalls diejenigen, die mit Isegrim in freier Wildbahn zu tun haben.
Gruss und Waidmannsheil, nicht Isegrims Kumpel, sondern DKDK.

Wenn die Sache nicht verbindlich geklärt wird, dann wird vermutlich der nächste Jäger binnen 12 Monaten vor dem gleichen Problem stehen. Vielleicht hat der dann gerade keine mehrere tausend Euro Strafzahlung plus Anwaltskosten übrig und gerät an einen anderen Staatsanwalt und an einen anderen Richter. Also wird man einfach irgendwann mit mit einer juristischen Klärung beginnen müssen, warum dann nicht gleich jetzt? Ich kann in einer juristischen Klärung nur Vorteile für die Allgemeinheit und die jagdliche Zukunft erkennen. Wäre schon längst überfällig gewesen.
 
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ich bekomme langsam Angstzustände in diesem Land.....
Ich überhaupt nicht! Das Rechtssystem ist nicht immer einfach zu verstehen ( der eine oder andere hat es überhaupt noch nicht verstanden, wenn man den einen oder anderen Kommentar liest).

Man darf sein Eigenzum eben nicht um jeden Preis schützen. Es gehört eine Rechtsgüterabwägung dazu. Und genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass solche Fälle vor Gericht kommen und dort möglichst höchstinstanzlich entschieden werden. Du darfst den Autodieb auch nicht aus deinem Auto schießen!
Wie hoch anzusetzen ist das Rechtsgut "Höchstgeschütze Tierart" im Vergleich zu "speziell gezüchteten und gut ausgebildeten Jagdgebrauchshund"?
Sollte hier ein Gericht das Urteil fällen "der Wolf ist wichtiger, auch wenn er sich agressiv verhält!"
stellt sich die Frage, ob man unter den Umständen seinen Hund noch einsetzt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Ich überhaupt nicht! Das Rechtssystem ist nicht immer einfach zu verstehen ( der eine oder andere hat es überhaupt noch nicht verstanden, wenn man den einen oder anderen Kommentar liest).


Ich schon. Denn dieses Beispiel zeigt mal wieder, wie entmündigt der Bürger ist. Erst mal muss man hinnhemen, dass rein ideologisch getrieben der Wolf in unserer dicht besiedelten Kultur- und Nutzlandschaft angesiedelt wird und wenn es dann zu den absolut vorhersehbaren Konflikten kommt, soll man man wegsehen und hinnehmen müssen. Frei nach dem Motto, jetzt sind sie halt da. Sollen wir denn auch eine Güterabwagung machen, wenn ein Wolf ein Kleinkind oder eine Oma anfällt? Darf beim Kleinkind gleich geschossen werden, aber bei der Oma muss man erst in die Hände klatschen?
 
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Du darfst den Autodieb auch nicht aus deinem Auto schießen!
Da nochmal drüber nachdenken ;)
Das ist auch einer der Unterschiede zw. Notwehr und Notstand.
Keine Rechtsgüterabwägung (und obendrei verteidigt jede gebotene Notwehrhandlung gleich auch noch die Rechtsordnung).

Das korrekter Beispiel wäre der Junge mit dem geklauten Apfel.
Hier läge derart so krasses Missverhältnis vor, dass dies nicht vom Notwehrrecht gedeckt wäre.
 

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