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Gelöschtes Mitglied 25024
Guest
Da nochmal drüber nachdenken
Das ist auch einer der Unterschiede zw. Notwehr und Notstand.
Keine Rechtsgüterabwägung (und obendrei verteidigt jede gebotene Notwehrhandlung gleich auch noch die Rechtsordnung).
Das korrekter Beispiel wäre der Junge mit dem geklauten Apfel.
Hier läge derart so krasses Missverhältnis vor, dass dies nicht vom Notwehrrecht gedeckt wäre.
Auch dann, wenn der Schütze im Rollstuhl sitzt ;-)