Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

G

Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Da nochmal drüber nachdenken ;)
Das ist auch einer der Unterschiede zw. Notwehr und Notstand.
Keine Rechtsgüterabwägung (und obendrei verteidigt jede gebotene Notwehrhandlung gleich auch noch die Rechtsordnung).

Das korrekter Beispiel wäre der Junge mit dem geklauten Apfel.
Hier läge derart so krasses Missverhältnis vor, dass dies nicht vom Notwehrrecht gedeckt wäre.

Auch dann, wenn der Schütze im Rollstuhl sitzt ;-)
 
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Der hier käme in D wahrscheinlich wegen nicht "tierschutzgerechter" Tötung in Haft:
https://de.sputniknews.com/panorama...-schuetzen-vater-toetet-angreifenden-kojoten/

Polemik bringt garnichts

Da nochmal drüber nachdenken ;)
Das ist auch einer der Unterschiede zw. Notwehr und Notstand.
Keine Rechtsgüterabwägung (und obendrei verteidigt jede gebotene Notwehrhandlung gleich auch noch die Rechtsordnung).

Notwehr beim Autodiebstahl?? O Gott......
 
S

Schorse2210

Guest
Diese ganze Wolfsgeschichte in Deutschland entwickelt sich immer mehr zum Bumerang für uns Jäger, hier hätte man von Anfang an vieles eindeutig regeln müssen.

Wolf greift Jagdhund an = Notstand erfüllt -> Bumm! Thema erledigt!

Beim Thema Wolf sche...t die Politik auf die gesamte Jägerschaft, aber wenn es wegen der ASP wirtschaftliche Erwägungen gibt und man Muffe kriegt das millionenfach Schweine gekeult werden müssen, dann sollen die Jäger wieder Gewehr bei Fuss stehen und das Schwarzwild dezimieren. Die Jagdhunde sollen zur Drückjagd eingesetzt werden und wenn sie dabei, wegen dem Wolf, drauf gehen, Pech gehabt.
Ich weiß, die meisten Hunde werden von Sauen verletzt, aber da stehst Du auch nicht vor dem Kadi, wenn du als HF die Sau erlegst.

WmH
Schorse
 
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Notwehr beim Autodiebstahl?? O Gott......
Natürlich.
Du kennst doch sicher die Rechtsgüter, welche notwehrfähig sind.Oder? ;)

Ich gehe mal davon aus, das wir nicht von einer Geringwertigkeit unter 200€ bei einem Auto sprechen oder den Sondefall des erkennbar schuldlos Handelnden.
Ansonsten schnell nochmal ins Thema Notwehr einlesen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Ja. Man darf niemals den Jungen wegen eines Apfels erschießen.
Egal, welche eigene besonderen Fähig- und Fertigkeiten man hat.
Schon klar, das war nur eine Anspielung auf den Kirschbaumfall des RG (Lehrbuchfall, den wohl jeder kennt, der sich ein wenig mit dem Notwehrrecht auseinandergesetzt hat) und und die Fallvarianten hierzu.
 
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Natürlich. Deswegen weise ich ja auch darauf hin. Bei mittelwertigen Sachgütern kann eine tödlich endende Notwehrhandlung i.O sein, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung stand.
Nur das wirklich krasse Missverhältnis (Junge, Apfel) schließt das aus.
Alle Individualrechtsgüter ((Leib, Leben , Eigentum und (oh Gott) Ehre)) sind notwehrfähig.
Sogar das Recht am eigenen Bild.

"Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen"
 
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MSP

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Verstehe gar nicht, warum sich alle so aufregen. Jetzt wird das vor Gericht geklärt. Dann ist gut oder man kann sich dann aufregen.
 
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Verstehe gar nicht, warum sich alle so aufregen. .....

Ich verstehe das schon. Wenn die Interpretation von Recht durch Juristen/Staatsanwälte jedem "gesunden" Menschenverstand und Rechtsverständnis Hohn spricht, darf man sich ruhig fragen, ob
1. Juristen generell zerebrale Fehlfunktionen als Berufsstandsmerkmal haben

2. Der zuständige Staatsanwalt durch spektakuläre Rechtsauslegung zwecks Karriere auf seine juristische Brilanz/Fähigkeit zu hirnrissigen Spitzfindigkeiten aufmerksam machen möchte

Im besten Fall ist es beabsichtigt, durch ein Urteil annähernde Rechtsicherheit herzustellen. Ist das nicht der Fall, darf man sich aufregen-und Angst bekommen- angesichts der juristischen Vögel, die mit Macht ausgestattet, frei in diesem Land umherlaufen dürfen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Sollte der Jager verurteilt werden dürfen unsere wolfsaffinen Holzknechte in Zukunft ihre eigenen Hunde als Wolfsfutter zum Einsatz bringen !
>>DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen - Vorbild könnte Schweden sein. <<
https://www.jagdverband.de/content/wolfsattacke-auf-jagdhund-staatsanwalt-erkennt-notstand-nicht
Ja da hatte der Holländische Jagdgast vor 2 Jahren in Brandenburg mehr Glück er blieb unbehelligt von der Justiz:unsure::cool:
 
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Oder ihn nervt die fehlende Rechtssicherheit und er forciert ein Urteil.

Sicher nicht!

Weil dann hätte er nicht die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeboten.

Wenn er ein Urteil hätte haben wollen, hätte er Anklage erhoben oder einen Strafbefehl raus gehauen.

Glaubt mal nicht dass Staatsanwälte überhaupt so an „Präzedensfällen“ interessiert sind. Die wollen auch nur ihre Arbeit ordentlich vom Tisch haben.
 

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