Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

G

Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Sicher nicht!

Weil dann hätte er nicht die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeboten.

Wenn er ein Urteil hätte haben wollen, hätte er Anklage erhoben oder einen Strafbefehl raus gehauen.

Glaubt mal nicht dass Staatsanwälte überhaupt so an „Präzedensfällen“ interessiert sind. Die wollen auch nur ihre Arbeit ordentlich vom Tisch haben.

Es ist sowieso fraglich, ob dem jagdlich nicht interessierten Bearbeiter bei der StA die politische Dimension des Falls auf den ersten Blick überhaupt auffällt.
 
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Verteidigungshandlungen gegen Wölfe zum Schutz von Tieren Strafrechtliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe
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Dann sollte der Schütze sich vielleicht von Dir verteidigen lassen statt von seinem Rechtsanwalt.
Sicher ist sicher.
Nein, da ist der Rechtsanwalt doch besser geeignet als Mitglied einer Berufsgruppe mit häufiger auftretenden zerebralen Fehlfunktionen, denn der weiß- weil er es selbst gelernt hat - mit berufsstandstypischer dem normalen Menschen unmöglicher Hybris und den dazu gehörenden kranken Denkvorgängen besser umzugehen- siehe Künast-Urteil.
 
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Demnach ist ein Verteidigungsnotstand nicht ausgeschlossen.
Stufenfolge wurde durch den Schützen auch beachtet.
Krasses Missverhältnis liegt auch nicht vor: 1 toter Wolf <= mehrere schwer verletzte Jagdhunde.
 
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Natürlich. Deswegen weise ich ja auch darauf hin. Bei mittelwertigen Sachgütern kann eine tödlich endende Notwehrhandlung i.O sein, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung stand.
Nur das wirklich krasse Missverhältnis (Junge, Apfel) schließt das aus.
Alle Individualrechtsgüter ((Leib, Leben , Eigentum und (oh Gott) Ehre)) sind notwehrfähig.
Sogar das Recht am eigenen Bild.

"Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen"

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scaver

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Ich kann in einer juristischen Klärung nur Vorteile für die Allgemeinheit und die jagdliche Zukunft erkennen.
Es bedarf keiner juristischen Klärung, weil der Jäger in D handverlesen ist, weil er wissen muß, was er tut, weil er Verantwortung zeigt und weil er, wenn er einen Wolf vor seinem Hunde wegschießt, quasi per Ausbildung, immer Recht hat, juristisch und moralisch sowieso. Ein Staat, der damit Probleme hat, hat keine ehrlichen Bürger verdient und unterstellt per se jedem Jäger etwas Böses. Ganz schlimm, was dieser Staat da veranstaltet. Wenn man Jäger so brutal kontrollieren muß, dann bräuchten wir nicht die strengste, komplizierteste, teuerste Jägerprüfung - weltweit.
Pfui Teufel!

Dieses Rumdiskutieren und nach dem Gerichtgerufe ist Schwachsinn. Es muß doch nicht alles Totgeschwafelt werden. Es ist doch nur ein Wolf, den kein vernünftiger Bürger auf dem Lande wirklich will. Herrgott, wo sind wir hingekommen. Man hat wirklich bald den Eindruck, der deutsche Gutmensch, der wieder mal die Welt, das Klima und die Moral retten will, schreit nach einem Dritten Weltkrieg, mit allem Leid für die Bevölkerung, die man wohl vergessen hat. Es geht uns viel zu gut.
sca.

p.s. der Wolf wird sich in unserem Vaterlande gnadelnlos ausbreiten und auch zahlenmäßig kräftig zulegen, selbst wenn jeder Wolf auf einer Drückjagd abgeschossen wird. Die Wolfspopulation ist in diesem Kuschellande nicht gefährdet. Warum dürfen wir nicht weinigstens unsere Hunde präventiv schützen. In den Jagdhunden steckt enorm viel Zeit, Geld und auch Herzblut drin. Was bilden sich diese Politiker eigentlich ein, was sie mit uns machen können, insbesondere wo die ASP vor der Tür steht. Ich kann gar nicht so viel Kotzen wie ich müsste.
 
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scaver

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Es zählen nur Rudel, Einzelgänger sind eher ungefährlich. Vor meinen Hunden würde ich den aber trotzdem abschießen wollen, dürfen.
sca
 
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Es zählen nur Rudel, Einzelgänger sind eher ungefährlich. Vor meinen Hunden würde ich den aber trotzdem abschießen wollen, dürfen.
sca
Da erzählen mir meine schwedischen Freunde aber anderes....

Ob mans "darf oder nicht" Eier zeigen und Hund helfen! Ich schau doch nicht zu wie irgendwas meinen oder den Hund meiner Freunde verreißt!
 
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Wenn du dir ein Auto mit Waffengewalt zurückgeholt hast, melde dich. Wir starten dann eine Sammelaktion!
Was ist denn dein Problem?

Du kannst das sogar in der Lehrliteratur der Einsteigerstufe nachlesen.
Notwehr. Ist doch nicht so schwer.
Keine Rechtsgüterabwägung. Notwehrfähiges individuales Rechtsgut Eigentum. Mildestes Mittel welches den gewünschten Zweck erreicht . Fertig.
Übrigens auch schon mehrfach abgeurteilt. Manchmal erst am BGH, aber dann acuh recht zuverlässig.

Du kannst aber gern kurz anführen, warum das nicht korrekt sein soll.

Bitte mit Quellen. ;)
 
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Der Schuss des alten Jägers in den Rücken des ausländischen Intensivtäters (der den Jöger vorher misshandelt hat) war in der ersten Instanz auch durch Notwehr gedeckt.
Er hatte noch Beutegut im Wert von ca. 1000-3000€ bei sich. Um das zu sichern war der Schuss gerechtfertigt.
Wenn jemand mein Auto raubt, was vielleicht 20.000€ wert ist, dann wohl locker.

Im Zweifel vielleicht ein paar Meter vor das Auto stellen wenn möglich. Dann kann man auch mit Gefahr für Leib und leben schießen, was noch höherwertiger als Eigentum ist.
 

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