Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Der Schuss des alten Jägers in den Rücken des ausländischen Intensivtäters (der den Jöger vorher misshandelt hat) war in der ersten Instanz auch durch Notwehr gedeckt.
Er hatte noch Beutegut im Wert von ca. 1000-3000€ bei sich. Um das zu sichern war der Schuss gerechtfertigt.

Komplett verzerrte Darstellung. Quelle ? Ich kenne den Fall.

Das hier ist Deutschland, wenn hier 3 Leute zusammen stehen, ist mindestens einer davon ein Denunziant, vermutlich sind es mehr....

Das scheint ein Problem deines Umfelds zu sein. Und nicht der Deutschen.
 
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Es scheint mir angebracht darauf hinzuweisen, doch die von Willirt verlinkten Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu lesen. Weil es Juristendeutsch ist, liest es sich nicht ganz so leicht. Aber man wird es doch verstehen und weiss dann mehr.
Danke für die Einstellung des Links.
Gruss, DKDK.
 
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Man darf sein Eigenzum eben nicht um jeden Preis schützen. Es gehört eine Rechtsgüterabwägung dazu.
Dein Beispiel hat mit meiner Aussage (Autodieb) nichts zu tun. In Abwägung würde ich auch keinen Menschen gefährden. Wohl aber kann man nachdenklich werden .... einen Wolf der meinen Hund und mehrere andere tötet bzw dabei ist dieses zu tun. Ein ausgebildeter Hund liegt bei Ca 5.000 - 14.000 €. Mehrere also Summe × Anzahl der Hunde. Was ist den ein Wolf Wert ? Insofern hast du Recht,das jetzt ein Gericht bemüht wird den Sachverhalt und die Konsequenzen zu klären. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wo da die Grenze ist. Ist der Wolf auch mehr Wert als ein Mensch........? Will da lieber keine Antwort drauf......nicht das einer auf die Idee kommt.......;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

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Komplett verzerrte Darstellung. Quelle ? Ich kenne den Fall.



Das scheint ein Problem deines Umfelds zu sein. Und nicht der Deutschen.


Wäre gedeckt gewesen wenn er denn den entsprechenden Vorsatz gehabt hätte...

So wurde er verurteilt. Das ist mein Stand der Dinge dazu.

Spielt beim Wolf aber weniger eine Rolle hier.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

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Wäre gedeckt gewesen wenn er denn den entsprechenden Vorsatz gehabt hätte...

So wurde er verurteilt. Das ist mein Stand der Dinge dazu.

Notwehrsitution war nicht mehr gegeben.
Trotzdem relativ mildes Urteil.
"Täter" wünschte sich allerdings er hätte nie geschossen.
 
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Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Was ist denn dein Problem?

Du kannst das sogar in der Lehrliteratur der Einsteigerstufe nachlesen.
Notwehr. Ist doch nicht so schwer.
Keine Rechtsgüterabwägung. Notwehrfähiges individuales Rechtsgut Eigentum. Mildestes Mittel welches den gewünschten Zweck erreicht . Fertig.
Übrigens auch schon mehrfach abgeurteilt. Manchmal erst am BGH, aber dann acuh recht zuverlässig.

Du kannst aber gern kurz anführen, warum das nicht korrekt sein soll.

Bitte mit Quellen. ;)
Die Streitfrage ist, ob und wie lange der Angriff noch gegenwärtig ist.
 
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Das ist einfach. Solange er andauert, also man noch selbst einwirken kann.
In der genannten Fehlannahme ging es allerdings um die Rechtsgüterabwägung.
Da hat man dann komplett Notstand und Notwehr verwechselt.
Auch das Eigentum nicht notwehrfähig wäre, ist schon starker Tobak.
 
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Notwehrsitution war nicht mehr gegeben.
Trotzdem relativ mildes Urteil.
"Täter" wünschte sich allerdings er hätte nie geschossen.
Stimmt nicht.
Es fehlte der Notwehrwille.
Er hat sich leider mit seiner Aussage selbst ein Ei gelegt.
Er wusste nicht, dass der Täter seine Börse mit rund 3000€ bei sich hatte.
Hätte er dass gewusst und in diesem Bewusstsein sein Eigentum verteidigt, wäre das eindeutig Notwehr gewesen. Der Shcuss in den Rücken davon abgedeckt.
Steht recht deutlich im Urteil.

Nur seine -von sich aus- zugegebene Unwissenheit über diesen Fakt, hat ihn doch noch -eine angemessen geringe Strafe- eingebracht.
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Stimmt nicht.
Es fehlte der Notwehrwille.
Er hat sich leider mit seiner Aussage selbst ein Ei gelegt.
Er wusste nicht, dass der Täter seine Börse mit rund 3000€ bei sich hatte.
Hätte er dass gewusst und in diesem Bewusstsein sein Eigentum verteidigt, wäre das eindeutig Notwehr gewesen. Der Shcuss in den Rücken davon abgedeckt.
Steht recht deutlich im Urteil.

Nur seine von sich zugegeben Unwissenheit dazu, hat ihn doch noch -eine angemessen geringe Strafe- eingebracht.


Ah das meinte ich doch, doch bisher musste ich mir das aus den Zeitungen zusammendichten.
 

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