https://www.bundestag.de/resource/b...2154e4a3294cc84f403a/WD-7-249-18-pdf-data.pdf
Zitat aus dem obigen Link:
4.Fazit
Greift ein Wolf ein im Privateigentum stehendes Tier oder mehrere Tiere an und verletzt oder tötet der Eigentümer oder ein von ihm mit dem Schutz der Tiere beauftragter Dritter den Wolf, um das angegriffene Tier/die angegriffenen Tiere zu retten, kann dies aufgrund Verteidigungsnotstands gemäß § 228 BGB gerechtfertigt und damit straflos sein. Ob die Voraussetzungen von § 228 BGB vorliegen, kann nicht pauschal, sondern nur im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Umstände festgestellt werden. Von vornherein kommt eine Rechtfertigung nur in Betracht, wenn eine Abwehr des Wolfsangriffs mit milderen Mitteln nicht möglich war. Im Rahmen der für eine Beurteilung der Rechtfertigung erforderlichen Güterabwägung sind die verschiedenen konkret tangierten Rechtsgüter und die ihnen drohenden Schäden in einer Gesamtschau miteinander abzuwägen. Relevant sein können hier sowohl der wirtschaftliche Wert der angegriffenen Tiere, der naturschutzrechtliche Status des Angreifertieres sowie vor allem auch der Umstand, dass auch die angegriffenen Tiere als Mitgeschöpfe unter dem besonderen Schutz der Rechtsordnung stehen.
Zitat Ende.
Für mich als juristischen Laien klingt das erstmal gar nicht so schlecht.
Blöd nur, das einerseits das Ganze auf dem Rücken und zu Lasten Einzelner ausgetragen wird.
Und das für die Dauer der Verfahren, die Rechtsunsicherheit für den Rest von uns erhalten bleibt.
Sollten sich die Verbände, oder wer auch immer dafür in Frage käme, entschliessen, einen Solidarfonds für die betroffenen Einzelpersonen einzurichten, insbesonders in Fällen, die der Schaffung von Rechtssicherheit für uns
ALLE dienen könnten, wäre ich im Rahmen meiner Möglichkeiten sofort dabei.
Gruss Udo