Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an

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Buam und Madels, das ist doch mal ein Bier und Chips Faden, gestartet bei der Wolfserlegung und dem bösen Staatsanwalt wird seit 2-3 Seiten diskutiert dass man keinen Menschen aus dem Kirschbaum schießen darf wenn er diese Kirschen klaut oder Vlt raubt. Die wichtigste Frage, mit der man dann 20-30 Seiten hätte füllen können wäre aber mit welchen Kaliber man die wenigsten Abpraller im Geäst hätte und trotzdem entweder nur kampfunfähig oder doch lieber tödlich treffen könnte.

Dazu fällt mir übrigens ein alter Witz ein: Die Lehrerin bitte Fritzchen ein Aufsatz über Elefanten zu schreiben, am nächsten Tag darf dieser seinen Aufsatz stolz vor der ganzen Klasse vorlesen: „ Der Elefant trat auf eine Maus... Die Maus ist ein kleines, zu meist graues Tier, wiegt nur wenige Gramm und gehört zur Gattung der Nagetiere. Die Maus frisst am liebsten...

In diesem Sinne halt ich es wie scaver und warte das Urteil nun ab.
 
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Dazu fällt mir übrigens ein alter Witz ein: Die Lehrerin bitte Fritzchen ein Aufsatz über Elefanten zu schreiben, am nächsten Tag darf dieser seinen Aufsatz stolz vor der ganzen Klasse vorlesen: „ Der Elefant trat auf eine Maus... Die Maus ist ein kleines, zu meist graues Tier, wiegt nur wenige Gramm und gehört zur Gattung der Nagetiere. Die Maus frisst am liebsten...

:LOL:(y)
 
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Macht Euch um die Finanzen des Schützen keine Sorgen, der Herr darf als durchaus vermögend gelten. Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten das Verfahren gegen eine Zahlung von 5000€ einzustellen, der Schütze und sein Anwalt haben dieses Angebot abgelehnt und erhoffen sich durch das Verfahren ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für die Zukunft.

Es geht hier nicht um die Finanzkraft des Schützen. Es geht um ein für alle Jäger bindendes und vernünftiges Urteil - und deswegen sollte der Jagdverband hier definitiv und sehr vehement unterstützen. Ich selbst bin sicher nicht vermögend - hätte mich aber auch ganz sicher NICHT zu einer Zahlung von 5000 EUR bereiterklärt. Das Verfahren wäre zwar eingestellt, aber ich hätte durch die Zahlung quasi ein Schuldeingeständnis unterschrieben. Hilft nicht weiter, sondern öffnet nur Tür und Tor für weitere solche Verfahrenseinstellungen. Wer sich den Säckel mit den 5000+ EUR damit wohl vollmachen würde ?
 
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Es geht hier nicht um die Finanzkraft des Schützen. Es geht um ein für alle Jäger bindendes und vernünftiges Urteil - und deswegen sollte der Jagdverband hier definitiv und sehr vehement unterstützen. Ich selbst bin sicher nicht vermögend - hätte mich aber auch ganz sicher NICHT zu einer Zahlung von 5000 EUR bereiterklärt. Das Verfahren wäre zwar eingestellt, aber ich hätte durch die Zahlung quasi ein Schuldeingeständnis unterschrieben. Hilft nicht weiter, sondern öffnet nur Tür und Tor für weitere solche Verfahrenseinstellungen. Wer sich den Säckel mit den 5000+ EUR damit wohl vollmachen würde ?

Man muss ich darüber im Klaren sein, dass es vor Gericht nicht unbedingt so ausgeht, wie man es erwartet oder wie man es sich wünscht und dann ist schnell die Pappe weg!

Da kann man durchaus über einen Ablasshandel nachdenken, insbesondere dann, wenn es eben nicht weh tut.

Hier geht es in erster Linie um persönliche Belange! Rechtssicherheit zu erstreiten, macht vielleicht im Zivilprozess Sinn, im konkreten Fall kann man das sehr wohl auch anders würdigen.

Habe ich bei einem Freund in einem völlig anderen Zusammenhang erlebt. Da hat die Richterin Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung angeregt. War schreiendes Unrecht und zunächst Ablehnung. Antwort der Richterin, das sollten Sie sich gut überlegen - sie sind doch Jäger. Sie sollten das auch noch einmal mit ihrem Anwalt besprechen. Resultat: Zahlung!
 
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scaver

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Genau das ist das Problem. Das ist Unrecht und Erpressung des Jägers. Das ärgert viele. Man kann Recht haben und es so auslegen, dass man trotzdem die Pappe los ist. Wenn man Jäger bleiben möchte und nicht den besten Anwalt der Welt sein Eigen nennt, oder Beziehungen auf höchster Ebene vorweisen kann, dann muss man der ehrlichste, passivste, unauffälligste, bravste Bürger sein, den man sich vorstellen kann. Freie, öffentliche Meinungsäußerungen, egal zu was, müssen unterbleiben.
sca
 
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Der Wolfsmist, den uns Naturversteher und "Ökolögen" eingebrockt haben, wird auch in diesem Fall noch für reichlich Krieg sorgen. Der Staatsanwalt darf sich jetzt in zustimmenden Mails der Wolfskuschlerszene suhlen. Hätte er anders entschieden, wären ihm Todesdrohungen, zerstochene Reifen etc. gewiss. Nun hat das Gericht den schwarzen Peter und wird von den Wölfen für Deutschland und anderen wolfsreligiös unterwegs Seienden öffentlich unter Druck gesetzt werden. Der Shitstorm ist da noch das mildeste Mittel. Die entsprechende Szene ist in der Lage, medial, gesetzlich und ungesetzlich jede Menge Druck auszuüben.
Die Jägerschaft als Organisation gemeinschaftlichen Handelns ist in diesem Zusammenhang harmlos wie ein neugeborenes Rehkitz, und außer Gemurre und dem ein oder anderen Artikel in Jagdzeitschriften wird nicht viel geschehen. Eine flächendeckende Einstellung der Drückjagd bei negativem Urteil zu Lasten des Forstes/des Staates im Zusammenhang ASP wird es nicht geben ( dazu bräuchte es französische Jäger).
Ich befürchte, dass sich das Gericht im Sinne der Wolfsfreunde das Recht so zurechtbiegen wird, dass es im "heil" aus der Sache herauskommen, denn immerhin hat Wölfchen inzwischen den Status einer Gottheit in diesem Lande.
Und so wird das geschehen, was immer geschieht, wenn Recht an der Lebenswirklichkeit der Hauptbetroffenen gründlich vorbei geht: Heißt in diesem Fall: tote Wölfe in 1,20 m Tiefe. Die Wolfsreligiösen in ihrer haarsträubenden Realitätsabgeschiedenheit graben ihrem Gott so quasi selbst das Grab............Wäre alles nicht nötig, wenn diese Hirnruinen einen Funken herkömmlichen Menschenverstandes mobilisieren könnten, indem sie konstatieren, dass im vorliegenden Fall und mit Ausblick auf ähnliche Fälle der Hund schützenswerter ist als der Wolf.
 
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Man stelle sich vor, man hätte von Anfang an vorausschauend gehandelt und da wo nötig eingegriffen.
Es wäre nie zur derzeit angespannten Situation gekommen und der Wolf würde nicht zwischen zwei Fronten stehen.
Alles hätte im Einklang und mit dem gewünschten Erfolg errreicht werden können.
 
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Mein Hund ist zwar sehr wehrhaft - aber mit seinen 30 kg hätte er gegen einen Wolf KEINE Chance.... wie jeder andere Hund auch (außer dem Owtschwarka)......
  • Ich würde dem Wolf wenn er auf meinen Hund losgeht keine Leckerlis anbieten (obwohl das möglicherweise von "Leuten" empfohlen wird).
  • Ich würde nicht versuchen auf den Wolf beruhigend einzuwirken (obwohl das möglicherweise von "Leuten" empfohlen wird)
  • Ich würde nicht in die Hände klatschen (obwohl das möglicherweise von "Leuten" empfohlen wird) - ich freue mich ja nicht....
Aber ich würde mit den mir verfügbaren Mitteln meinem Hund helfen so gut ich kann - niemand kann erwarten dass ich ewig überlege und "Rechtsgüter" abwäge während mein Hund umgebracht wird.

CD
 
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Ein akzeptierter Strafbefehl steht einem Urteil gleich.
Dann könnte schon jemand die Zuverlässigkeit in Frage stellen, und dann ist die Pappe ggf. trotzdem weg.
Bei einem Freispruch nicht.

Ich hatte von einem Ablasshandel gesprochen! Ein Strafverfahren wird gegen Zahlung einer Summe X eingestellt und man gilt eben nicht als vorbestraft Das ist etwas völlig anderes!

Prominentester Fall war Josef Ackermann....
 
S

scaver

Guest
Wer ist Ackermann, war der Jäger, war er nicht, zählt also nicht.
sca
 
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Ja, aber da rütttelt dann an der Zuverlässigkeit und an (in anderen Fällen) zivilrechtlichen Ansprüchen, etwa Schadenersatz.
Die kommen dann nämlich ins Spiel.

Nein, das tut es nicht. Das ist der Sinn eines Ablasshandels. Anklage wird fallengelassen und man ist nicht vorbestraft.

Was hat Straf- mit Zivilrecht zu tun? Hier besteht nicht zwingend ein kausaler Zusammenhang.
 

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