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Um waffenrechtlich seine Zuverlässigkeit zu verlieren, bedarf es keiner Straftat.Wenn es bei der StA hochgepopt ist, prüft sie aus meiner Sicht sämtliche in dem Zusammenha
Ich würde jeden, der anschließend erneut in eine Prüfung einsteigt, als Schwachmaten bezeichnen, wenn es sich aufs Straf- und nicht aufs Zivilrecht beschränkt. Es mag solche Menschen geben, aber dafür leben wir GsD in einem Rechtsstaat, in dem man solche Figuren ausbremsen kann.
Der von mir aufgezeichnete ebenfalls denkbare Weg ist ja auch nicht dogmatisch gemeint, sondern nur eine Option, die man im Einzelfall ergreifen kann, aber eben nicht muss. Viele Wege führen zum Ziel - schlicht eine Frage des Geschmacks.
Die Straftat ist aber im Interesse des StA. Da er durchaus auch rechtswidikeiten feststellt, gibt es eben den Strafbefehl. Man ist also keines wegs raus aus der Nummer, sondern nun der Waffenbehörde "ausgeliefert".
Es ist übrigens durchaus üblich und vollkommen korrekt. Die waffenbehörde handelt pflichtgemäß. Der Ausdruck "Schwachmat" ist unpassend.
Leichtfertig ist man mti dieser Denke seine Waffen los.
Man sollte auch Strafrecht und Verwaltungsrecht nicht in einen Topf werfen.
Genau so gehts dann weiter im Zivilrecht und Schadenersatzpflicht. Alles verschiedene Töpfe.
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