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Eben auf S. 13 gelesen. In einem einstweiligen Rechtschutzverfahren vor dem VG Greifswald hatte er beantragt in diesem Jahr wieder einen JJ zu erhalten.
Am 12.04.16 hat das VG dies abgelehnt. Rechtsmittel sind möglich aber bisher nicht eingelegt worden.
Das Gericht sieht die jagd-und waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht als gegeben an. Gerade von einem Forstbeamten sei zu erwarten, dass er die jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften stets und vorbehaltlos einhalte.
Am 12.04.16 hat das VG dies abgelehnt. Rechtsmittel sind möglich aber bisher nicht eingelegt worden.
Das Gericht sieht die jagd-und waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht als gegeben an. Gerade von einem Forstbeamten sei zu erwarten, dass er die jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften stets und vorbehaltlos einhalte.