WuH-online: Berufungsprozess wegen Luchswilderei: Vorwürfe gegen Jäger bröckeln

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"Der erste Prozesstag vor dem Landgericht war am 10. Februar. Wie dabei bekannt wurde, hat der Hauptbelastungszeuge von der Naturschutzorganisation WWF eine hohe Prämie erhalten. Laut einem Schreiben dieses Zeugen, das der Richter am 19. Februar verlas, erhielt er die Summe gestaffelt: 5.000 Euro nach der Anklageerhebung gegen den Jäger, weitere 20.000 Euro nach dessen Verurteilung im September 2019."

Das ist in meinen Augen ein Skandal. Wären jetzt nicht rechtliche Schritte gegen den WWF wegen vermuteter Zeugenbeeinflussung zu prüfen?
 
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Das ist nicht das erste Mal, das derartige Vermutungen gegen den WWF geauessert werden.
Aehnliches hatten wir hier im Norden auch in Verbindung mit legalen, lizenzierten Wolfsjagden.
Nach meiner Meinung hat WWF und Tier-/ Naturschutz schon lange nichts mehr miteinander zu tun. Es geht dort nur und ausschliesslich um Geld verdienen.
 
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....es wurden schon für weniger Geld Meineide geschworen:unsure:...und für eine "Aufwandsentschädigung" ein schönes Sümmchen...
 
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Bei vielen Ermittlungen werden Belohnungen ausgewiesen vom Staat, jeder Private kann das ebenfalls, ich sehe da kein Problem. Entweder es ist was dran oder nicht, werden wir ja sehen.
 
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Lt. Aktenzeichen XY immer, wenn die Hinweise zur Ermittlung des Täters führen, imho vor der Verurteilung.
 
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Ob der Beschuldigte tatsächlich einen Luchs gefangen hat oder ob er was auch immer für ein Gerät zu Hause hat, interessiert mich schon langen nicht mehr.
Hier geht es um mehr. Warten wir auf die weitere Entwicklung. Ist wie beim Schachspiel. Die anderen sind am Zug.
 
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Erst 5.000 Euro für die Anklageerhebung, dann noch 20.000 Euro quasi als "Erfolgsprämie", wenn es zu einer Verurteilung gekommen ist. Das ist in meinen Augen für einen Zeugen ein ziemlich eindeutiger Anreiz, den Bericht über die eigenen Beobachtungen etwas "zu würzen". Das Vorgehen des WWF ist mindestens unlauter. Erinnert mich an das Vorgehen einiger (Spiegel) Journalisten...
 
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Ich dachte immer im Deutschen Recht wäre man bis zum Urteil als Unschuldig zu betrachten .

Es geht darum, einen Beschuldigten zu ermitteln. Damit gilt das polizeiliche Ermittlungsverfahren als aufgeklärt (so wird die Aufklärungsquote ermittelt). Ob der Beschuldigte überhaupt angeklagt und veruteilt wird, steht auf einem anderen Blatt.
 
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Bei vielen Ermittlungen werden Belohnungen ausgewiesen vom Staat, jeder Private kann das ebenfalls, ich sehe da kein Problem. Entweder es ist was dran oder nicht, werden wir ja sehen.

Mit dem Unterschied, dass dies für Hinweise (Ermittlungsrichtungen, Bereismittel, etc.) gilt, die zur Ergreifung des Täters führen... nicht für Gerichtsaussagen, damit er wirklich verknackt wird...
 
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Das ist in meinen Augen für einen Zeugen ein ziemlich eindeutiger Anreiz, den Bericht über die eigenen Beobachtungen etwas "zu würzen".

Wenn ein Zeuge seine tatsächlich gemachten Beobachtungen tendenziös ausschmückt, ist dies meist recht schnell zu merken und geht eher nach hinten los, da es Anlass gibt, an der Glaubhaftigkeit der Aussage zu zweifeln.
 
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Ob der Beschuldigte tatsächlich einen Luchs gefangen hat oder ob er was auch immer für ein Gerät zu Hause hat, interessiert mich schon langen nicht mehr.

Wieso ? Ein Unschuldiger sollte nicht Bestraft werden. Wenn er es war natürlich schon.

Das der WWF Mitwisser motivieren wil,l sich zutrauen den Mund auf zumachen, find ich erstmal nicht so schlimm. 20000€ nach erfolgter Verurteilung ist schon wieder was anderes.
 
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Fex

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Wenn der WWF clever gewesen wäre, hätte der den beiden je 10.000 gezahlt statt einem 20.000. Damit wäre dann sichergestellt, dass beide dasselbe gehört hätten. Blöd jetzt, dass der, wo nix bekommen hat, den Aussagen des anderen widerspricht.
 

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