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In Deutschland kann es "Auslobungen" für Hinweise in Strafverfahren geben. Daran können sich auch private Geldspender beteiligen. Aber bei der öffentlichen Auslobung hat der Private nur die Auszahlung zu garantieren, wenn die Tat aufgeklärt wird. Die Entscheidung, ob der Zweck der Auslobung erreicht wurde,liegt dann bei der Staatsanwaltschaft, die auch die Ausszahlung überwacht.
So hat das echt "Geschmäckle" und verdient eigentlich ein eigenes Strafverfahren.
So hat das echt "Geschmäckle" und verdient eigentlich ein eigenes Strafverfahren.
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