Hallo,
ich brauche mal Euren Rat. Bei uns in der Staße wohnt eine Frau mit ihrem Hund, der bereits über einen anderen Hund hergefallen (genäht beim TA) ist und zudem noch eine Spaziergängerin in den Arm gebissen (Vostellung Krankenhaus) hat. Dabei lag der Hund angeleint am Friedhofszaun. Leider reichte die Leine bis auf den Weg, was nicht ersichtlich war, und er hat unvermittelt zugepackt, als die Frau am Friedhof vorbei ging. Eine Anzeige seitens der Frau ist gestellt worden. Dieser ist aber eher zäh und mißmutig nachgegangen worden ("...sind sie dem Hund vielleicht zu Nahe gekommen?", "haben sie den Hund provoziert...?", "...da sind wir nicht für zuständig, ist eher zivilrechtlich...", "wir melden das dann mal ihrer Heimatgemeinde...")
Es handelt sich um einen Schäferhundmix (~35kg, 60cm), der alles andere als lammfromm ist und sich nicht wirklich um das schert, was die Besitzerin von ihm möchte.
Das Problem für mich stellt sich wie folgt dar. Der Hund dreht jedes mal am Rad, wenn andere Hunde oder Personen (auch Kinder => Schulweg) auf der Straße am Grundstück vorbei gehen. "Gesichert" ist das Grundstück durch einen maroden und wackeligen Jägerzaun, der etwa 1m hoch ist. Wenn der Hund sich aufstellt, liegt er mit den Pfoten auf dem Zaun, der Kopf schaut komplett drüber. Bisher ist es noch nicht passiert, aber es ist eine Frage der Zeit, bis entweder der Zaun nach vorne umkippt oder der Hund bemerkt, dass es ein leichtes für ihn ist diese Zaunhöhe zu überwinden.
Mit der Dame läßt sich nicht reden, da muß ja keiner lang gehen und der Hund ist ja eigentlich ein ganz ein lieber...
Meine Frage, gibt es Mindestzaunhöhen für die Hundehaltung? Ich habe nur eine allgemeine Formulierung gefunden:
Laut §2 NHundG :"Allgemeine Pflichten Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen."
Gestern habe ich unseren Ortsbürgermeister gefragt/informiert, der wusste es aber auch nicht und will sich informieren und bei der Gemeinde nachhaken. Der Vorfall liegt schon mind. 4 Wochen zurück und ich habe keine Lust, wegen eines trägen BeamtenIn, meine Kinder weiter zu gefährden.
Ach ja, das ganze spielt in Niedersachsen. Ist das Ordungsamt des Landkreises, dem der Gemeinden vorgesetzt, falls die sich weiter stur stellen?
Ich möchte niemenden denunzieren, aber ich mache mir echt große Sorgen.
Danke!
ich brauche mal Euren Rat. Bei uns in der Staße wohnt eine Frau mit ihrem Hund, der bereits über einen anderen Hund hergefallen (genäht beim TA) ist und zudem noch eine Spaziergängerin in den Arm gebissen (Vostellung Krankenhaus) hat. Dabei lag der Hund angeleint am Friedhofszaun. Leider reichte die Leine bis auf den Weg, was nicht ersichtlich war, und er hat unvermittelt zugepackt, als die Frau am Friedhof vorbei ging. Eine Anzeige seitens der Frau ist gestellt worden. Dieser ist aber eher zäh und mißmutig nachgegangen worden ("...sind sie dem Hund vielleicht zu Nahe gekommen?", "haben sie den Hund provoziert...?", "...da sind wir nicht für zuständig, ist eher zivilrechtlich...", "wir melden das dann mal ihrer Heimatgemeinde...")
Es handelt sich um einen Schäferhundmix (~35kg, 60cm), der alles andere als lammfromm ist und sich nicht wirklich um das schert, was die Besitzerin von ihm möchte.
Das Problem für mich stellt sich wie folgt dar. Der Hund dreht jedes mal am Rad, wenn andere Hunde oder Personen (auch Kinder => Schulweg) auf der Straße am Grundstück vorbei gehen. "Gesichert" ist das Grundstück durch einen maroden und wackeligen Jägerzaun, der etwa 1m hoch ist. Wenn der Hund sich aufstellt, liegt er mit den Pfoten auf dem Zaun, der Kopf schaut komplett drüber. Bisher ist es noch nicht passiert, aber es ist eine Frage der Zeit, bis entweder der Zaun nach vorne umkippt oder der Hund bemerkt, dass es ein leichtes für ihn ist diese Zaunhöhe zu überwinden.
Mit der Dame läßt sich nicht reden, da muß ja keiner lang gehen und der Hund ist ja eigentlich ein ganz ein lieber...
Meine Frage, gibt es Mindestzaunhöhen für die Hundehaltung? Ich habe nur eine allgemeine Formulierung gefunden:
Laut §2 NHundG :"Allgemeine Pflichten Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen."
Gestern habe ich unseren Ortsbürgermeister gefragt/informiert, der wusste es aber auch nicht und will sich informieren und bei der Gemeinde nachhaken. Der Vorfall liegt schon mind. 4 Wochen zurück und ich habe keine Lust, wegen eines trägen BeamtenIn, meine Kinder weiter zu gefährden.
Ach ja, das ganze spielt in Niedersachsen. Ist das Ordungsamt des Landkreises, dem der Gemeinden vorgesetzt, falls die sich weiter stur stellen?
Ich möchte niemenden denunzieren, aber ich mache mir echt große Sorgen.
Danke!