Zaunhöhe, Haltungsbedingungen "gefährlicher Hund"

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Hallo,
ich brauche mal Euren Rat. Bei uns in der Staße wohnt eine Frau mit ihrem Hund, der bereits über einen anderen Hund hergefallen (genäht beim TA) ist und zudem noch eine Spaziergängerin in den Arm gebissen (Vostellung Krankenhaus) hat. Dabei lag der Hund angeleint am Friedhofszaun. Leider reichte die Leine bis auf den Weg, was nicht ersichtlich war, und er hat unvermittelt zugepackt, als die Frau am Friedhof vorbei ging. Eine Anzeige seitens der Frau ist gestellt worden. Dieser ist aber eher zäh und mißmutig nachgegangen worden ("...sind sie dem Hund vielleicht zu Nahe gekommen?", "haben sie den Hund provoziert...?", "...da sind wir nicht für zuständig, ist eher zivilrechtlich...", "wir melden das dann mal ihrer Heimatgemeinde...")
Es handelt sich um einen Schäferhundmix (~35kg, 60cm), der alles andere als lammfromm ist und sich nicht wirklich um das schert, was die Besitzerin von ihm möchte.
Das Problem für mich stellt sich wie folgt dar. Der Hund dreht jedes mal am Rad, wenn andere Hunde oder Personen (auch Kinder => Schulweg) auf der Straße am Grundstück vorbei gehen. "Gesichert" ist das Grundstück durch einen maroden und wackeligen Jägerzaun, der etwa 1m hoch ist. Wenn der Hund sich aufstellt, liegt er mit den Pfoten auf dem Zaun, der Kopf schaut komplett drüber. Bisher ist es noch nicht passiert, aber es ist eine Frage der Zeit, bis entweder der Zaun nach vorne umkippt oder der Hund bemerkt, dass es ein leichtes für ihn ist diese Zaunhöhe zu überwinden.
Mit der Dame läßt sich nicht reden, da muß ja keiner lang gehen und der Hund ist ja eigentlich ein ganz ein lieber...
Meine Frage, gibt es Mindestzaunhöhen für die Hundehaltung? Ich habe nur eine allgemeine Formulierung gefunden:
Laut §2 NHundG :"Allgemeine Pflichten Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen."
Gestern habe ich unseren Ortsbürgermeister gefragt/informiert, der wusste es aber auch nicht und will sich informieren und bei der Gemeinde nachhaken. Der Vorfall liegt schon mind. 4 Wochen zurück und ich habe keine Lust, wegen eines trägen BeamtenIn, meine Kinder weiter zu gefährden.
Ach ja, das ganze spielt in Niedersachsen. Ist das Ordungsamt des Landkreises, dem der Gemeinden vorgesetzt, falls die sich weiter stur stellen?
Ich möchte niemenden denunzieren, aber ich mache mir echt große Sorgen.
Danke!
 
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Ich würde definitiv den Weg über das Ordnungsamt gehen. Die sollten sich doch durch entsprechenden Druck 'beschleunigen' lassen. Dokumentation der Meldung an das Ordnungsamt und Hinweis auf 'Unterlassung/ Mitverschulden' im Falle einer Beißattacke. Mit Denunziantentum hat das aus meiner Sicht gar nix zu tun. Es gibt Leute, die sollten keine Hunde halten dürfen.

Grosso
 
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ups, dünnes Eis (für mich),
einerseits ist klar,
sichere Unterbringung eines Hundes (Pferd, Kuh, Katze, Maus...)
ist Pflicht des Halters,
andererseits aber auch Gefahrenbewußtsein des Menschen
(incl. kleiner Menschen),
die Vollkasskoallinclusivmentalität greift zwar um sich,
ist aber doch nicht wirklich realitätsnah -
gewisse Risiken bleiben immer,
sollten wir als Jäger eigentlich wissen.

Also richtig, wenn nötig, dränge auch mit der Gemeinde auf bessere
Verwahrung des Tieres,
andererseits bringe deinen Kindern auch bei daß Tiere halt kein Ponyhof
sind, da darf man im Bedarfsfall auch frühzeitig die Strassenseite
wechseln oder einfach mal die Finger bei sich halten.

Nix für ungut,
hab nur schon manches erlebt wo man sich an den Kopf packt
 
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@ Agilo

tut mir leid, deine Auffassung kann ich nicht teilen. Es ist sicher sinnvoll, mit einem gewissen Gefahrenbewusstsein unterwegs zu sein aber große Hunde - mit möglicherweise Aggressionspotential - gehören hinter einen ausreichend hohen Zaun. Die Kinder sollen also die Straßenseite wechseln, weil Frau xyz nicht in der Lage oder nicht Willens ist, ihren großen und offensichtlich potenziell aggresisven Hund sicher zu verwahren? Das sehe ich völlig anders!

Da wir die konkrete Situation nicht kennen, ist es - zugegeben - in diesem Fall eine theoretische Diskussion.


Ich hatte vor einigen Wochen eine - im Ergebnis - ähnliche Situation. Mir (mit meinen Kinder 2 und knapp 5) kommen zwei Ökodamen mit ihrem freilaufenden großen Hund entgegen. Der Hund läuft auf meinen angeleinten DJT zu, der sich an der Leine jeweils in Richtung anstürmendem Hund positioniert und die Situation eher unlustig findet. Der fremde Hund springt um uns rum und ist mit seinem geöffneten Fang - und vernehmlichem Grollen - permanent in direkter Nähe der Köpfe meiner Kinder.

Ich habe die Damen freundlich (!!!) gebeten ihren Hund anzuleinen. Die meinten - in ka..dreistem Ton - ihr Hund sei doch total lieb, würde nur auf das Verhalten meines Hundes reagieren und mein Hund sei doch der Aggressor. Weiterhin erklärten sie mir, es gäbe überhaupt keine Verpflichtung, die sie zwinge ihren Hund an die Leine zu nehmen (was in diesem konkreten österreichischen Ort faktisch falsch ist). Ich habe gedacht, mir platzt der Ar... Meinen Wunsch habe ich dann so nachdrücklich formuliert, dass die Damen es vorzogen, ihren Hund doch anzuleinen und schleunigst das Feld zu räumen.


Was will ich mit der Geschichte in diesem Zusammenhang sagen? Meine Hunde werden hinter einem 180 cm hohen Zaun gehalten und bei Begegnung mit Anderen, stehen sie unter meinem direkten Kommando oder sind angeleint. Ich erachte es als völlig unzumutbar, dass Andere in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, weil ich meine 'Hundehaltungs/ -führungswünsche' zu Lasten Anderer auslebe. Das erwarte ich auch von anderen Hundehaltern. Womit? Mit Recht, wie ich finde!


Grosso
 
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Nein Grosso,
das meinte ich sicher auch nicht so.
Mein Grundstück ist ebenfalls absolut ausbruchsicher umzäunt,
das erwarte ich auch von anderen Hundehaltern,
ebenso wie anleinen & gescheite Ausbildung des Hundes.

Was ich hier vieleicht ein wenig rüde angemerkt habe ist
eine gewisse Eigenverantwortung,
unabhängig von der hier beschriebenen Hundehalterin,
weil halt immer mal etwas schief gehen kann.

Du glaubst nicht was ich u.a. auf Schlittenhunderennen
schon alles an menschlicher Dummheit sehen mußte,
zb. das ein Vater seinen 3-jährigen direkt vor die Nase
eines meiner Rüden stellt und sagt:
"den kannste streicheln, der ist lieb"

MannohMann, ein Rüde von 78cm Stockmaß auf
Augenhöhe mit so nem kleinen Pupser,
klar ist der lieb,
aber woher will Vati das wissen,
und was wenn´s dann doch mal schief geht?

Ein gewisses Risikobewußtsein, das auch an die Kinder weitergegeben wird,
sollte doch ebenso normal sein wie die ordnungsgemäße Sicherung
des Risikos.

Also nix für ungut
 
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Moin MNE,
ich fürchte Du wirst nix finden, was die Mindestzaunhöhe für die Haltung von Hunden betrifft.
Jedoch wirst Du wahrscheinlich eine generelle, maximal zulässige Zaunhöhe finden.
in Hessen beträgt diese 1,50 m (da kommt ein Schäferhund immer noch drüber) und ist festgelegt im --> Nachbarschaftsrecht.
 
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Selbst wenn die max. Zaunhöhe festgesetzt wäre durch ein entsprechendes Nachbarschaftsrecht, muss ein zuständiger vom Ordnungsamt bzw eventuell bestellter Gutachter doch erkennen wie die Situation zu verbessern wäre. Ein stabiler Zaun mit 1,5m ist auf jeden Fall besser als 1m wackelig/ einsturzgefährdet.

Zur Not hilft es vielleicht, wenn gerade eine entsprechende Situation vorliegt (also der hund schiebt randale, der Zaun wackelt etc weil du mit den Kindern entlang spazierst) die Polizei zu rufen. Die sind schließich für die innere Sicherheit zuständig und du fühlst dich eben gerade direkt in deinen Rechten beschränkt und siehst den Zaun als nicht sichere Barriere an und damit auch deine Gesundheit durch einen potentiellen Angriff gefährdet. Die müssten dass dann eigentlich auf jeden Fall zumindest anschauen und dann die zuständige Behörde verständigen etc...
 
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@all
herzlichen dank für eure sachlichen antworten. ich werd mal sehen was mir der bürgermeister rückmeldet, vielleicht passiert ja was.

Agilo schrieb:
...andererseits bringe deinen Kindern auch bei daß Tiere halt kein Ponyhof
sind, da darf man im Bedarfsfall auch frühzeitig die Strassenseite
wechseln oder einfach mal die Finger bei sich halten....
sei dir sicher meinen kindern bringe ich die notwendigen dinge des lebens schon bei. ich bin keiner der sich auf dem dorf über krähende hähne, stinkendes vieh oder sonstiges aufregt, aber in diesem fall sehe ich wirklich einen gefahrenpunkt. es wäre mir völlig egal was die dame für hunde hält, wenn die hinter einem sicheren zaun bleiben. vollkaskomentalität (gefällt mir!!!) trifft es in diesem fall nicht. maximal teilkaskomentalität :26:
 

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