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Überlegt doch einmal den Unterschied zwischen letztem und diesem Jahr
Wieso fragt ihr nicht direkt bei Neudorff nach wegen eurer Bedenken?
Tömrer, Du Phantast! Das bedeutet doch noch lange nicht, daß es gelesen wirdZu jedem Pflanzenschutzmittel muss es ein Datenblatt geben.
Hier sind alle Inhaltsstoffe, Wirkung, Gefahren- und Benutzerhinweise sowie Halbwertzeiten beschrieben.
tømrer
Obwohl ich mich noch für keines der beiden Produkte entschieden habe, habe ich mir doch tatsächlich die Gebrauchsanweisung zu dem Neudorff Spritzmittel durchgelesen. Zitat : nach dem abtrocknen wieder Betretbar.Mein Beitrag war als Antwort auf die Vermutung von @Lightweight gedacht, der behauptet Bayer wuerde keine Auskunft geben.
Nun ist es so, dass keines der von @(Sus scrofa) genannten Mittel von Bayer kommt, trotzdem muss jedes Pflanzenschutzmittel, unabhaengig ob privater- oder beruflicher Verbrauch, ein Datenblatt sowie eine Anerkennung haben muss. Wenn der Produzent es nicht mit dem Produkt zusammen liefert, muss auf der Verpackung, Embalasje angegeben werden wo der Benutzer es erhalten kann.
Wenn es kein Datenblatt gibt, darf das Mittel nicht verkauft werden.
Sus scrofa`s Kinder koennten auf die Idee kommen, die Baumwolle zu essen. Dann sollte Sus scrofa wissen welche Sofortmassnahmen erforderlich sind. Diese stehen auch im Datenblatt. Da Sus sich Sorgen wegen der Zecken und der Kinder macht, wird das Datenblatt sicher gelesen und aufbewahrt. Sus will ja nicht vom Regen in die Traufe kommen.
So sind hier die Richtlinien, die auf EOS-Avtale und damit EU-Gesetzen basieren. Es sollte deshalb in Deutschland genau so sein.
tømrer
Also doch keine Alternative....tømrer
Neemöl ist nicht unbedenklich!
Es darf in Gewässernähe nicht ausgebracht werden und es wirkt nicht artspezifisch, sondern auf viele Arten.
Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verzichtet man ganz bewußt auf die Verwendung dieses Präparates.
CdB