Zerstörte Kanzeln -wie geht man damit um?

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In dem Revier, in dem ich jage, sind immer wieder Kanzeln demoliert. Türen werden herausgerissen, Seitenwände eingetreten etc.
Ich bin nicht der Revierinhaber, aber des Öfteren mit den entsprechenden Reparaturen beschäftigt.

Dank vielfacher ähnlicher Ereignisse in der Vergangenheit nimmt der Revierpächter ( mein Eindruck) die Dinge als unausweichlich hin- wie Ebbe und Flut.

Meine Fragen: Muss man das? Macht Anzeige Sinn oder bemüht die Polizei sich, die Täter nicht zu finden?

Da ich noch nicht lange Jäger bin, wüsste ich gerne, ob ich mich weiter ärgern soll oder ob man das stoisch hinnehmen muss.
 
A

anonym

Guest
Meine Fragen: Muss man das? Macht Anzeige Sinn oder bemüht die Polizei sich, die Täter nicht zu finden?.

Anzeige macht immer Sinn, dann ist es aktenkundig.
Aber man sollte sich nicht zu sehr darüber ärgern, das passiert in vielen Revieren und häufig. Wenn es immer wieder in deinem Revier passiert, schau mal nach einem Muster. Bei mir häufte es sich immer zu Feiertagen wie 1. Mai, Himmelfahrt etc.. an Pfingsten konnten wir die Herren dann während der Tat stellen.
 
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Ich zeige alles an, damit es Aktenkundig ist. Kommt allerdings zum Glück nur 1-2 mal im Jahr vor.

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Hallo,

was nicht beanzeigt wird, schlägt sich auch nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nieder. Somit findet diese Art der Kriminalität nicht statt. Tja, und was nicht stattfindet wird auch nicht bekämpft. Folglich gibt's hierfür auch kein Personal.
Deswegen => Immer Anzeige erstatten.

Grüße
 
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Moin,
wenn Anzeige dann genau nachschauen ob nicht etwas aus der Kanzel entwendet wurde und wenns ein stück Teppich ist.
Da wird aus der einfachen Sachbeschädigung schnell schwerer Diepstahl und in der Polizeistatistik gleich anders gewichtet.:cool:
 
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Moin,
wenn Anzeige dann genau nachschauen ob nicht etwas aus der Kanzel entwendet wurde und wenns ein stück Teppich ist.
Da wird aus der einfachen Sachbeschädigung schnell schwerer Diepstahl und in der Polizeistatistik gleich anders gewichtet.:cool:

Wenn es um die Zerstörung jagdlicher Einrichtungen geht, dann greift doch sowieso schon §292 StGB. Der dürfte dann auch schwer genug wiegen und in der PKS sieht es dann auch nach was aus :D
 
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Naja, also wenn es danach geht........... zzz.

Ohne Strafantrag wird es auch keine Ermittlungen wegen des §243 geben. Es müsste ja erstmal ein Anfangsverdacht vorliegen, dies ist regelmäßig der Strafantrag eines Geschädigten.

Du müsstest jetzt nur noch erklären, warum es ein besonders schwerer Fall des Diebstahls ist, wenn jemand ein Stück Teppich aus der Kanzel klaut. :what:
 
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Du müsstest jetzt nur noch erklären, warum es ein besonders schwerer Fall des Diebstahls ist, wenn jemand ein Stück Teppich aus der Kanzel klaut. :what:


Scshwerer Diebstahl ist es immer dann, wenn der Dieb was nicht einfach mitnimmt, sondern gewaltsam entreißt, aufbricht, etc...

Beispiel Fahrradhelm am abgestellten Rad, liegt der Helm einfach drauf, ist normaler Diebstahl, ist er festgebunden und der Dieb schneidet das Band durch ---> schwerer Diebstahl.
 
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Scshwerer Diebstahl ist es immer dann, wenn der Dieb was nicht einfach mitnimmt, sondern gewaltsam entreißt, aufbricht, etc...

Beispiel Fahrradhelm am abgestellten Rad, liegt der Helm einfach drauf, ist normaler Diebstahl, ist er festgebunden und der Dieb schneidet das Band durch ---> schwerer Diebstahl.

Das ist alles hinreichend bekannt.

Ich bezweifel, dass dies beim "Stück Teppich" auf der Kanzel gegeben ist. Unsere Kanzeln sind z.b. nicht verschlossen und der Tepich ist auch nicht fest verbaut.

Es hilft auch dem Threadstartet nicht weiter.

Werbe fragte ja danach, wie man gegen das Demolieren der Kanzeln vorgehen kann. Der Hinweis auf eine Strafbarkeit wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls halte ich hier für unsinnig. Erstens hat der Täter keine Zueignungsabsicht wenn er etwas beschädigt oder zerstört, damit ist Diebstahl schonmal grundsätzlich nicht einschlägig. Und zweitens sehe ich hier keinen besonders schweren Fall, diese Qualifikation soll ja die besonders schwere, von der einfachen Tat abgrenzen. Diese Qualifikation sehe ich hier eben als nicht gegeben an.

Also ganz konkret: Wenn man, z.B. bei der Polizei eine Strafanzeige aufgibt, dann kann man das grundsätzlich machen, in dem man einen Sachverhalt schildert. Zu erforschen welche Straftatbestände dann in Frage kommen ist Aufgabe der Statsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen. Da brauchen wir uns also nicht drüber zu streiten. Ob dann ggf. nochmals ein Strafantrag erforderlich wird, sollte dann auch kein Problem sein.

Beste Grüße
 
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Sobald am Hochsitz sicherheitsrelevante Teile beschädigt werden (z.B. Abstützungen, angesägte Holme oder Sprossen) geht es nicht mehr allein um Sachbeschädigung sondern um "versuchten Totschlag", dies hat eine ganz andere Ermittlungsbrisanz zur Folge.
 
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Immer Anzeigen! Manchmal wird durch Zufall jemand in einem anderen Revier geschnappt, dann kann man rel. einfach den Schaden ersetzt bekommen.
 
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Sobald am Hochsitz sicherheitsrelevante Teile beschädigt werden (z.B. Abstützungen, angesägte Holme oder Sprossen) geht es nicht mehr allein um Sachbeschädigung sondern um "versuchten Totschlag", dies hat eine ganz andere Ermittlungsbrisanz zur Folge.

die staatlichen Stellen wie Polizei und Staatsanwaltschaft sind einfach zu sehr mit Arbeit bis unter die Decke voll (meinen sie wenigstens), dass sie sich solchen Hochsitzzerstörungen wirklich annehmen.

Man bekommt in 6-8 Wochen die Einstellung "Täter konnte nicht ermittelt werden...blablabla".

Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Für mich in diesem Staat sind es bald die 62 Cent Porto nicht mehr wert.
 
A

anonym

Guest
Meine Fragen: ...Macht Anzeige Sinn oder bemüht die Polizei sich, die Täter nicht zu finden?

Das ist ganz einfach: Wenn keine Anzeige da ist wird auch niemand wissen dass es was zu ermitteln gibt.

Dem Herrn Zivilmauser lege ich ans Herz sich zu bewerben.;-)
Er kann dann - da die reale Welt ja "sicher" nicht von seiner Vorstellungswelt abweichen wird - darauf bauen pünktlich bezahlt zu werden ohne wirklich viel Arbeiten zu müssen. Obendrein kann er dann die Missstände dieser Welt und vor allem dieser Gesellschaft gleich selbst angreifen und lösen.
In Zeiten wo manchmal an einem Tag das Aufkommen vorkommt welches vor 20 Jahren in einem Monat vorlag wird man ihn sicher - sofern er in der Lage ist die Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen - gerne einstellen.
 

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