G
Gelöschtes Mitglied 6300
Guest
Im Artikel "Restlicht kontra Wärmebild" (W&H 12/2020) wird auf S. 54/55 ein IR-Aufheller gezeigt, der direkt am NightPearl angebracht ist. Der Aufheller sei, außer bei ausreichendem Mondlicht, notwendig. In D ist die Verbindung von Zielbeleuchtung und Waffe doch verboten, oder? Heißt das, dass der NightPearl in D letztlich nur bei ausreichend Mondschein genutzt werden kann?