NEIN dafür bedarf es einer sogenannten Beauftragung nur über diesen Weg unterliegt der Beauftragte nicht dem Waffengesetz. Im Rahmen der Beauftragung! Eine Allgemein Verfügung die das Montieren von Licht an Waffen verfügt gibt es nicht.
Die Allgemeinverfügung betrifft lediglich das Jagdrecht. Dort wird der Einsatz von IR erlaubt was aber keine Auswirkung auf das dem Bund unterliegende Waffenrecht hat und dort ist er VERBOTEN LEIDER.
Wenn man so manchem hier Glauben schenken darf, in Giesing anbauen.Was nu jetzt?
https://www.youtube.com/watch?v=BM3vXIapcjQFroh bin ich kein Schwarzwild im Revier zu haben,auch bin ich kein Fan Pflanzenschützer der Landwirte zu sein und noch € 3.000.- für ein Vorsatzgerät auszugeben,ABER
der gesamte Landkreis Starnberg und die Jägerschaft der Nachbarkreise jagen aufgrund dieser Verfügung mit IR Strahlern an deren Einheiten.Nicht glaubhaft ,dass die Ämter 2.000 oberbayerische Jäger en bloc ins Messer laufen lassen.
Sorry Leute.
Wo Bitte steht das Künstliches Licht an Waffen montiert werden darf.!!!!Nicht glaubhaft ,dass die Ämter 2.000 oberbayerische Jäger en bloc ins Messer laufen lassen.
Sorry Leute.
Die darfst du dort wo das Jagen mit Licht erlaubt ist benutzen kein Problem.Was ist mit Lampe (Flutlich) am Hochsitz mit Kippschalter? Oder wirklich nur die schnöde Taschenlampe in der Hand?
Die Zulassung der Bejagung von Schwarzwild mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels sowie künstlichen Lichtquellen sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung mit einer Jagdlangwaffe stellt ein notwendiges Hilfsmittel für die gebotene effizientere Schwarzwildjagd dar. Von der Einschränkung werden zum einen Gegenstände erfasst, die in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe verwendet werden (z. B. Nachtsichtvor- oder Nachtsichtaufsätze montiert an Jagdlangwaffe oder Zielfernrohr; Taschenlampen, wie Halogen-, LED-, Laserlampen, oder IR-Strahler montiert an Jagdlangwaffe, Zielfernohr oder Nachtsichtaufsatz/-vorsatz). Zum anderen werden Gegenstände erfasst, die ohne Verbindung mit einer Jagdlangwaffe eingesetzt werden [z. B. Taschenlampe, Lampen, Scheinwerfer montiert an jagdlicher Einrichtung, handgehalten oder im räumlichen Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erlegungsort (u.a. „künstlicher Mond“ an der Kirrung)]. Mit diesen Möglichkeiten wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Schwarzwild überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv ist und die Nachtjagd eine wichtige Jagdart darstellt.
Welches Bundesland? RLP?Wenn mir das meine UJB schreibt, muss ich dann Angst um meinen Jagdschein haben?
Und ja ich weiß, einer sagt wieder ich darf es trotzdem nicht nutzen.
Ja das ist ja keine Allgemeinverfügung sondern eine Persönliche Beauftragung. Von daher darfst du es so wie dort steht auch benutzen.Wenn mir das meine UJB schreibt, muss ich dann Angst um meinen Jagdschein haben?
Und ja ich weiß, einer sagt wieder ich darf es trotzdem nicht nutzen.
Mantelträger, das klingt irgendwie glaubhaft, mal so aus dem Bauch. Degerl sagt praktisch das Gleiche, wahrscheinlich seid ihr Juristen oder habt Euch lange genug mit dieser Materie beschäftigt. Aber Mantelträger, diese Gesetze sind nicht nur für Juristen, sondern für den gewöhnlich Sterblichen, der sein Handeln danach ausrichten soll.Zweitens weils nicht gegen das WaffG verstoßen kann.