Zielbeleuchtung mit Waffe verbunden.

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 6300
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NEIN dafür bedarf es einer sogenannten Beauftragung nur über diesen Weg unterliegt der Beauftragte nicht dem Waffengesetz. Im Rahmen der Beauftragung! Eine Allgemein Verfügung die das Montieren von Licht an Waffen verfügt gibt es nicht.
Die Allgemeinverfügung betrifft lediglich das Jagdrecht. Dort wird der Einsatz von IR erlaubt was aber keine Auswirkung auf das dem Bund unterliegende Waffenrecht hat und dort ist er VERBOTEN LEIDER.

Froh bin ich kein Schwarzwild im Revier zu haben,auch bin ich kein Fan Pflanzenschützer der Landwirte zu sein und noch € 3.000.- für ein Vorsatzgerät auszugeben,ABER

der gesamte Landkreis Starnberg und die Jägerschaft der Nachbarkreise jagen aufgrund dieser Verfügung mit IR Strahlern an deren Einheiten.Nicht glaubhaft ,dass die Ämter 2.000 oberbayerische Jäger en bloc ins Messer laufen lassen.
Sorry Leute.
 
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Gelöschtes Mitglied 6300

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Mal im Ernst, wofür ist das ganze Geraffel denn gut. Für die eigene Küche sicherlich nicht. Für Bestandsdezimierung aus allseits bekanntem Grund mag es hilfreich sein. Dafür aber extra Geld ausgeben, eine technisch suboptimale Lösung gegenüber einem IR-Zielgerät zu erhalten, zu wissen dass der Grund dafür und für das Verbot des integrierten Aufhellers das generelle gesellschaftliche Misstrauen ist sowie die Besitzerlaubnis jederzeit wiederrufen werden kann, trägt nicht zum Habenwollen bei.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Froh bin ich kein Schwarzwild im Revier zu haben,auch bin ich kein Fan Pflanzenschützer der Landwirte zu sein und noch € 3.000.- für ein Vorsatzgerät auszugeben,ABER

der gesamte Landkreis Starnberg und die Jägerschaft der Nachbarkreise jagen aufgrund dieser Verfügung mit IR Strahlern an deren Einheiten.Nicht glaubhaft ,dass die Ämter 2.000 oberbayerische Jäger en bloc ins Messer laufen lassen.
Sorry Leute.
https://www.youtube.com/watch?v=BM3vXIapcjQ
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Nicht glaubhaft ,dass die Ämter 2.000 oberbayerische Jäger en bloc ins Messer laufen lassen.
Sorry Leute.
Wo Bitte steht das Künstliches Licht an Waffen montiert werden darf.!!!!
Es ist lediglich erlaubt mit Licht zu Jagen!
Es ist nun mal VERBOTEN dieses licht an eine Waffe zu montieren so steht es nun Mal im Waffengesetz.
Währe mir neu das das Bayrische Jagdgesetz über dem Bundes Waffengesetz steht und dieses außer Kraft setzt.
Hast du eine Halterung für zB. ein Pard an deinem ZF bist du alles los. Hast du ein Pard mit einer Halterung die an dein ZF passt genauso. Denn in dem Moment wird das Pard zum Verbotenen Gegenstand laut Waffengesetz.
 
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Was ist mit Lampe (Flutlich) am Hochsitz mit Kippschalter? Oder wirklich nur die schnöde Taschenlampe in der Hand?
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Unser Waffengesetz ist ein einziger Schildbürger Streich es hat nur den einen Sinn UNSICHERHEIT zu schaffen um Verstöße zu provozieren und Erlaubnisse zu widerrufen.
Auf die STVO übertragen 10s zu lange im Parkverbot gehalten 5 Jahre Fahrverbot.
Falsch Parken 10 Jahre Fahrverbot und einen Parkrempler verursacht lebenslang Fahrverbot.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Fällt einen ein KK Patrone aus der Tasche ins Auto und wird bei einer Verkehrskontrolle zufällig gesehen von der Polizei bekommst mindestens 5 Jahre Waffenfrei. Finden sie aber ein Pard mit Montage für die Waffe bekommst Lebenslänglich Waffenfrei.
Ich finde es von den Händlern unverantwortlich hier mit BKA bescheiden zu werben die den Eindruck erwecken alles währe legal.
 
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Die Zulassung der Bejagung von Schwarzwild mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels sowie künstlichen Lichtquellen sowohl in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe als auch ohne Verbindung mit einer Jagdlangwaffe stellt ein notwendiges Hilfsmittel für die gebotene effizientere Schwarzwildjagd dar. Von der Einschränkung werden zum einen Gegenstände erfasst, die in Verbindung mit einer Jagdlangwaffe verwendet werden (z. B. Nachtsichtvor- oder Nachtsichtaufsätze montiert an Jagdlangwaffe oder Zielfernrohr; Taschenlampen, wie Halogen-, LED-, Laserlampen, oder IR-Strahler montiert an Jagdlangwaffe, Zielfernohr oder Nachtsichtaufsatz/-vorsatz). Zum anderen werden Gegenstände erfasst, die ohne Verbindung mit einer Jagdlangwaffe eingesetzt werden [z. B. Taschenlampe, Lampen, Scheinwerfer montiert an jagdlicher Einrichtung, handgehalten oder im räumlichen Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erlegungsort (u.a. „künstlicher Mond“ an der Kirrung)]. Mit diesen Möglichkeiten wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Schwarzwild überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv ist und die Nachtjagd eine wichtige Jagdart darstellt.

Wenn mir das meine UJB schreibt, muss ich dann Angst um meinen Jagdschein haben?

Und ja ich weiß, einer sagt wieder ich darf es trotzdem nicht nutzen.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Wenn mir das meine UJB schreibt, muss ich dann Angst um meinen Jagdschein haben?

Und ja ich weiß, einer sagt wieder ich darf es trotzdem nicht nutzen.
Ja das ist ja keine Allgemeinverfügung sondern eine Persönliche Beauftragung. Von daher darfst du es so wie dort steht auch benutzen.
 
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Gelöschtes Mitglied 6300

Guest
Zweitens weils nicht gegen das WaffG verstoßen kann.
Mantelträger, das klingt irgendwie glaubhaft, mal so aus dem Bauch. Degerl sagt praktisch das Gleiche, wahrscheinlich seid ihr Juristen oder habt Euch lange genug mit dieser Materie beschäftigt. Aber Mantelträger, diese Gesetze sind nicht nur für Juristen, sondern für den gewöhnlich Sterblichen, der sein Handeln danach ausrichten soll.
Wäre es nicht angebracht, wenn ihr Fachleute auf einer allfälligen Juristentagung zum Thema Jagd-/Waffenrecht (im technisch/naturwissenschaftlichen Bereich gibt es sowas zuhauf) hierzu eine Initiative anstoßen könntet, im Sinne der Bergpredigt:
Eure Rede sei Ja oder Nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.

PS: Ich habe jetzt das Landratsamt um Auslegung gebeten. Mal sehen was es antwortet.
 

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