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http://www.n-tv.de/ratgeber/Jaeger-muessen-nuechtern-sein-article13828406.html
"Nun ist Alkohol bei der Jagd im Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten. Dort ist nur Alkoholabhängigkeit ein expliziter Grund für den Waffenscheinentzug. Ungeeignet sind aber auch Personen, die "mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen". Nüchternheit ist dafür nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine der Grundvoraussetzungen. Nur so sei gewährleistet, dass es keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gebe, etwa geminderte Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit oder alkoholbedingte Enthemmung."
Das bedeutet also, 0,0 Promille sobald man den Waffenschrank aufschließt. Kein Glühwein bei der Drückjagd und kein Bier solange die Waffe nicht wieder ordnungsgemäß verwahrt ist oder ist der Schluss falsch?
Ich dachte bisher, dass geringe Mengen Alkohol kein Problem darstellen. Klar, der Beamte hat natürlich auch seinen Spielraum, aber falls der Wille da ist fehlt der Schein...
"Nun ist Alkohol bei der Jagd im Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten. Dort ist nur Alkoholabhängigkeit ein expliziter Grund für den Waffenscheinentzug. Ungeeignet sind aber auch Personen, die "mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen". Nüchternheit ist dafür nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine der Grundvoraussetzungen. Nur so sei gewährleistet, dass es keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gebe, etwa geminderte Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit oder alkoholbedingte Enthemmung."
Das bedeutet also, 0,0 Promille sobald man den Waffenschrank aufschließt. Kein Glühwein bei der Drückjagd und kein Bier solange die Waffe nicht wieder ordnungsgemäß verwahrt ist oder ist der Schluss falsch?
Ich dachte bisher, dass geringe Mengen Alkohol kein Problem darstellen. Klar, der Beamte hat natürlich auch seinen Spielraum, aber falls der Wille da ist fehlt der Schein...