Nun, Fakt scheint zunächst einmal zu sein, dass gejagt wurde und dass im Anschluss an die Jagd in schlicht instinktlos dämlicher Art und Weise mit den Hinterlassenschaften, sprich den Aufbrüchen, umgegangen wurde.
Gefüllte Aufbruchtonnen über mehrere Tage an exponierter Stelle im Wald rumstehen zu lassen, spricht einfach nur für ein weitgehendes Organisationsversagen, dem durch die Behauptung, dass der beauftragte Entsorger aufgrund der Glätte nicht in den Wald konnte, noch die Krone aufgesetzt wird. Nein, falsch, der Gipfel ist eher die öffentliche Behauptung, jemand hätte die Tonne/n "mutwillig ausgelehrt"!
Bei soviel Dilettantismus muss man sich nicht wundern, wenn sich die Öffentlichkeit aufregt, das war und ist absolut absehbar (hier werden ja in regelmäßigen Abständen ähnliche Fälle vorgestellt, aus denen man als Jagdveranstalter lernen könnte!!!).
Ob man sich als Jägerschaft da an die "Spitze der Bewegung" setzen und den Nebenkriegsschauplatz "Rehwildmasaker" bedienen sollte, steht sicher auf einem anderen Blatt, legale Jagdausübung ist nunmal legale Jagdausübung.
Angesichts derart alberner Schutzbehauptungen ist es aber schon bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass das Verhältnis zwischen Staat und Privaten nicht zum Besten steht und sich die Privaten die Chance nicht entgehen lassen, hier nachzukarten - zumal man nicht mit Dummheiten, wie den genannten, in Verbindung gebracht werden möchte!