zu §2 (3) Hessisches Jagdgesetz

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:


1. Nein. Sonst stünde Topinambur ebenfalls im Gesetz.
2. Zuckerrüben z.B.
3. Nur beim Getreide. "Reinsaat" bezieht sich nur auf dieses. Nach der zitierten Rechtsvorschrift wären selbst geringe Mengen Kartoffeln unzulässig. Was haben die auch im Wald zu suchen ?
<HR></BLOCKQUOTE>


Hessen geht mich nichts an; aber ich Interpretiere es mit der Reinsaat anders :

es geht um das Verbot; Waldflächen als Ackerbaustandorte zu nutzen; und das fällt als Mischkultur aus. Warum sollten auf einem Wildacker keine Rüben als Saftfutter für den Winter stehen ? Immer noch besser als wen die dann Tonnenweis abgekippt werden...

Als Wildäsungsflächen zur Vermeidung von SChälschäden und aufrechterhaltung einer ARtenreichen Wildzusammensetztung währe Hafer; Rüben ( können auch Stoppelrüben sein) , Süsskartoffeln sowie Mais und Sonnenblumen schon interesant werden, in Mischkulturen werden viel dieser Arten ( Mais) aber keine Früchte tragen.Inteligent angelegt würden solche Pazellen das Wild in Bewegung halten
und eine gegenseitige Beeinträchtigung vermeiden; sollange es nicht zu Schlachtanlagen mutiert...

Andreas
 
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§2 Hessisches Jagdgesetz (3) "Auf Äsungsflächen im Wald ist der Anbau von Mais, Kartoffeln und Rüben sowie der Anbau von Getreide in Reinsaat unzulässig."

Was heißt das eigentlich? Der Kommentar schweigt hierzu, und sonst findet sich auch nichts gescheites...

Gehört Topinambur nicht zu den Kartoffeln? Was sind "Rüben"?
oder geht es einfach nur um die Reinsaat?
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Castor_Fiber:

1. Gehört Topinambur nicht zu den Kartoffeln?
2. Was sind "Rüben"?
3. oder geht es einfach nur um die Reinsaat?
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Nein. Sonst stünde Topinambur ebenfalls im Gesetz.
2. Zuckerrüben z.B.
3. Nur beim Getreide. "Reinsaat" bezieht sich nur auf dieses. Nach der zitierten Rechtsvorschrift wären selbst geringe Mengen Kartoffeln unzulässig. Was haben die auch im Wald zu suchen ?
 
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Der Hauptzweck dieses Paragraphen ist es zu verhindern, daß über die Anlage von "Wildäckern" die Fütterungsvorschriften umgangen werden. Deshalb sind reine Kulturpflanzen wie Kartoffeln oder Zuckerüben auf Wildäckern nicht zulässig. Gegen ein paar vereinzelte Haferähren in eine Wiese wird dagegen niemand Einwände haben.
 
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so habe ich das auch gelernt: wenn man das getreide mischt, dann is es erlaubt. verboten is es nur, wenn man ausschließlich eine getreideart anbaut.
 
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Wobei bei einem reinen Buchweizenacker auch niemand etwas sagen würde.
 
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Notfalls mischt man 20% Grassamen unter und schon ist die Sache rechtlich sauber.
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Also sollte man dann unter den Genannten Arten die "Handelsgewächse" verstehen. Speisekartoffeln, Zucker/Futterrüben/Mais ist verboten.

Getreide in Reinsaat auch, aber wenn ein paar Weizenähren aus einer Wildackermischung herauswachsen ist das schon ok.

Geht ja nur um den Gesetzestext an-sich...
 

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