und wenn er geschrieben hätte "nur an junge, willige, blonde, vollbusige Damen über 18" würdest dann auch fragen? ;-)
letztlich ist es doch dem Verschenkenden freigestellt, an wen er die Sachen gerne abgeben möchte, ohne dass diese Vorgaben einen rechtlichen Hintergrund haben müssen.
und ich diesem Fall liegt es bei mir gedanklich auf der Hand, dass er die Schäfte nicht deshalb an einen WBK-Inhaber verschenken will, weil die Schäfte ein wesentliches Waffenteil sind, sondern evtl. weil der Verschenker denkt, dass seine Schäfte dann wirklich von einem Sportschützen oder Jäger u.s.w. genutzt werden, statt irgendwo als Deko an der Wand hängen oder im Keller liegen u.s.w.