Ui, da habe ich wohl ein Wespennest erwischt. Hätte nicht gedacht, dass das Thema so emotional ist und der ein oder andere so paranoid.....
Obwohl der Jagdschein nach dem Gesetz dazu berechtigt Langwaffen, ohne Begrenzung, für die Jagdausübung zu erwerben und zu besitzen, ist die Realität leider eine andere.
Sammeln auf Jagdschein ist vorbei und die Behörde kann bei berechtigten Zweifeln einen Bedürfnisnachweis fordern.
Darauf zielte meine Eingangsfrage ab...
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass jeder Bedürfnisträger die Waffen erwerben darf, die er benötigt. Auch wenn es nur das "Haben-Will"-Bedürfnis ist.
Für die "öffentliche Sicherheit" macht es keinen Unterschied, ob ein LWB eine oder 50 Waffen hat. Insbesondere weil von dieser Personengruppe so viele Straftaten verübt werden...
Wo wir gerade dabei sind.
@Hohlweglauerer du kannst es gerne bei mir versuchen. Vorab kannst du dir schon einmal überlegen, was mit deinen Waffen passiert. Für deinen M88 hätte ich Verwendung.....allerdings müsste ich mir dann noch ein Bedürfnis überlegen. Den ersten Pirschbock im Mai vielleicht...