Das Thema ist vielschichtig. Es gibt zig Varianten wie das Verhältnis zw. Pächter und Begeher geregelt sein kann. Meist wird es im wesentlichen von Vertrauen und Kameradschaft geleitet sein. Wenn es menschlich nicht passt, so passt es halt nicht. Und sollte beendet werden. Und einer macht dann eben den ersten Schritt. Und sucht dann meist (menschlich) eine möglichst wenig verletzende weil objektive Begründung (z.B. zu wenig Schweine).
Wir haben das so geregelt: Bei uns ist potentiell der Wildschaden höher wie die Pacht. Ein Begeher zahlt einen Betrag (< 500 Euro) und kann dann jagen. Sämtliches Wild welches er schießt ob Reh oder Sau gehört ihm. Also explizit auch das Wildbret. Ohne weitere Kosten. Absprachen wie "ich habe in der so und so Ecke einen interessanten Bock gesehen und möchte ihn mir nochmal anschauen/schießen" sind einzuhalten.
Allerdings sind die Begeher anteilig am Wildschaden sowie der Jagdbetriebskosten (Hochsitze etc) beteiligt. Und zwar nach Kopfzahl. Der Verpächter allerdings auch. D.h. bei 2 Verpächern und 5 Begehern hat der Einzelne max. 1/7tel des Wildschadens zu tragen.
Das führt dazu, das ein Begeher die Möglichkeit hat, mit intensiver Jagd seine Anteil der Jagdbetriebskosten zu mindern. Weil der Wildschaden abnimmt. Umgekehrt zahlen die Begeher mehr wenn sie es nicht schaffen, den Wildschaden zu reduzieren.
Einem erfolgreichen Saujäger winkt neben der Ehre auch ein Berg von Fleisch, den er aber auch selbst vermarkten/verwursten muß.
Diese Regelung haben wir nun seit ein paar Jahren und ich empfinde sie (als Verpächter) als sehr fair und großzügig. Sie hat für mich den Vorteil, dass das Damoklesschwert des hohen Wildschadens etwas entschärft ist und ich mich nicht um alles bis hin zur Wildbretvermarktung kümmern muß. Das geht aber nur mit Vertrauen und Sympathie.