@Dreiläufer
Es ist ein überwiegendes Feldrevier mit wenig Wald, größerer Wald (Staat) grenzt an. Sauen sind mittlerweile, zumindest im angrenzenden Wald Standwild. Wildschaden droht immer und muß auch jährlich bezahlt werden. Den Landwirten kann es egal sein. Berechtigte Ansprüche werden bedient. Die kennen die interne Regelung gar nicht. Es ging vor allem darum, eine gewisse Verbindlichkeit für alle Jäger des Reviers hineinzubringen. Wenn ein Verpächter alles zahlt und ein Begehungsscheininhaber jagt wann und wie er Lust hat. Schöne Abendansitze macht in der Blattzeit und den Wildschaden dem Verpächter überlässt, so kommt mit der Zeit Bitternis im Verpächter auf und er frägt sich ob er nicht doch besser Begehungsscheininhaber wäre.
Bei dieser Regelung bestraft sich der Begeher durch jagdliche Passivität selber. Diese Regelung soll motivieren. Negativ durch drohende Kosten. Positiv durch Wildbret welches dem Erleger gehört.