Zurücktritt vom Kauf einer bestellten Waffe?

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Hallo,

ich hab mal ne Frage. Ich hab mir eine Blaser BBF95 bestellt und an sich bei der Bestellung nichts unterschrieben, könnte man vom Kauf zurrück treten. Hab ich zwar nicht vor nur wüsste ich gerne ob das überhaupt ginge. Es könnte ja sein, dass man nach 6-8 Monaten sagt, mir reichts ich will die Waffe nicht mehr der Händler bzw. Hersteller hat den Bogen überspannt? Geht das oder ist man an seine Bestellung gebunden? Theoretisch sind ja mittlerweile viele Waffen persönlich angespasst, Kaliber, Gravurplatten, evtl. Schaftholz! Geht das so einfach wenn z.b. der Lieferzeitpunkt stark überschritten worden ist oder man mittlerweile was anderes im Sinn hat?
 
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Mündlich vor Ort ?

Mündlich am Telefon ?

Schriftlich ?

Online im Internetz ?

Nennung eines Liefertermines ?
 
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Halt normal, Mündlich bestellt laut seiner mündlichen Aussage sollte kurz vor Weihnachten Liefertermin sein, nun Anfang Februar und wenn sich das nun noch 2 mal weiterverlängert!?
 
A

anonym

Guest
Moin,

schriftlich, mündlich, kopfnicken oder Handschlag : so geschlossene Verträge haben Rechtsgültigkeit.

achtundneuziger
 
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Ich hab gesagt "bestell mir bitte eine BBF95 in Kaliber ... und Ausführung ...", er sagt geht in Ordnung und ruft in meiner Anwesentheit bei Blaser an und bestellt die von mir beschriebene Waffe! Ich will die natürlich haben nur könnte ich nach 8 Monaten Warten etwas unzufrieden sein!

Nichts schriftlich kein Handschlag alles mündlich! Dabei muss ich sagen, dass ich natürlich auch keine Schriftliche Lieferterminbestätigung habe!
 
A

anonym

Guest
achtundneuziger schrieb:
Moin,

schriftlich, mündlich, kopfnicken oder Handschlag : so geschlossene Verträge haben Rechtsgültigkeit.

achtundneuziger

So isses regelm. Allerdings könnte man auch annehmen, dass die -mehrfache- Überschreitung eines zugesagten Liefertermines eine auflösende Bedingung darstellt. Denn es ist normal üblich, dass man bestellt, wenn der Verkäufer ein entpr. Angebot auch in Bezug auf den Lieferterin macht, den allerdings auch oftmals nicht soooo genau nennen kann, aber ungefähr. So ist das üblich. Ohne diese Terminangabe würde der Käufer den Vertrag auch gar nicht erst geschlossen haben. Bei 8 Monaten sähe ich da jedenfalls einen Ansatz, um aus der Nummer rauszukommen. Kommt davon, wenn man keine eindeutigen und alle Eventualitäten regelnden Verträge schließt, zudem kann bei einem mündlichen Vertrag grds. jeder alles behaupten.
 
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Hingehen,

fragen welche Lösung er vorschlägt mit welcher beide Seiten leben können.
 
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Ich kann verstehen, dass man ungeduldig auf sein neues Schätzchen wartet. Aber was ist die Alternative ? Du willst die Waffe, bei dir hat es keinen finanziellen Engpass gegeben und dein Händler kann eigentlich nichts für die Lieferverzögerungen.
Es ist ärgerlich, aber allgemein bekannt, dass Blaser, Sauer usw sehr lange Lieferzeiten haben. Wenn man das nicht will, muß man kaufen was im Laden steht.
Dein Büma kann nix dafür, dass es so lange dauert. Ist aber eventuell der leidtragende, wenn du von deinem Kauf zurück trittst. Wenn du die Waffe, so wie du sie haben willst, jetzt woanders bestellst, wartest du noch länger.
Also, tief durchatmen und auf das neue Baby freuen, ganz lange kann es ja nicht mehr dauern :26:
 
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Wie stehst du mit deinem Büchser? Ich würde zu meinen gehen und ihn fragen was wir machen können, nach dem Motto "Inzwischen habe ich lange genug auf die Waffe gewartet, oder? Lässt sie sich im Werk noch abbestellen ohne das für uns beide Kosten auftreten?" Irgend sowas in der Art.

Markus
 
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rufe oder maile Herrn Stoschek oder Herrn Mayer bei Blaser an, schildere die Bestellung (Waffenkonfiguration und den Händler) und bitte um Mitteilung, wann mit der Lieferung zu rechnen ist.
Du bekommst spätestens nach der Messe Jagd und Hund eine Antwort.
 
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Ruf an , tritt zurück und such dir nächstens was Besseres aus. Die hätte ich mir damals auch fast bestellt. Konnte auch nicht pünktlich geliefert werden. Solltest du vorhaben den Kugellauf mit nem FLG aus dem Schrotlauf in Einklang zu bringen laß es. Das geht bei dieser Waffe nicht
 
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Vor einigen Tagen am 27.02. war Sie da, hab doch von weiteren Schritten abgelassen weil man sich erstens im Dorf kennt und zweitens ich die Waffe ja doch haben wollte und nun ganz Glücklich bin Sie zu haben wobei es natürlich Schade ist Sie erst genau pünktlich zur jagdarmen Zeit bekommen zu haben. Hatte als ich Sie Anfang September bestellte und mir ein Liefertermin in 2012 versichert wurde gehofft im Jagdjahr 2012/13 noch den einen oder anderen Fuchs oder das ein oder andere Stück Rehwild erlegen zu können. 2 Tage haben für den Fuchs leider nicht ausgereicht!
 
A

anonym

Guest
und? dann nimmst Du sie halt jetzt ab 2013/ 14. :12:

ich hatte ein ähnliches Problem und habe die Waffe storniert nach einem Jahr! War allerdings eine Einzelanfertigung, danach ging es auf einmal voran und ca. 2,5 Monate später hatte ich sie dann in den Händen.

Da man ja Waffen eigetlich länger behält insbesondere individuelle Stücke, ist es dann auch letztlich Latte.

Ich würde einen Liefertemin vereinabren und eine Kadenzfrist einplanen, danach ist Schluss. Das mündliche Absprachen eingehalten werden sollten, auch wenn diese nicht beweisbar sind ist wohl beidseitig eine Frage der Ehre und nicht der Trickserei. :idea:
 

JMB

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boarhuntingdogs schrieb:
Ich würde einen Liefertemin vereinabren und eine Kadenzfrist einplanen, danach ist Schluss.
Welche Kadenz hat denn so eine Bockbüchsflinte?
Beim MG waren's so 1200/Minute.
SCNR

Das Thema hat übrigens nix mit Waffenrecht zu tun.


WaiHei
 

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