[Zuverlässigkeit] Verlust Jagdschein durch Vorwurf Nötigung und gefährlicher Eingriff Straßenverkehr

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Hallo Allerseits,

in einem Revier westlich von uns gab es einen Zwischenfall. Ein Jäger hat zwei Reiterinnen angesprochen, die ihre Hunde frei haben laufen lassen.


Rausgekommen ist folgendes:

Anzeige gegen ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung und ein angeblich angefahrener Hund. Tierärztin hat Prellung an Hund bestätigt. Sie werfen ihm auch vor, dass er schnell auf sie zugefahren kam und erst kurz vor ihren Pferden gebremst hätte und sie dadurch gefährdet worden sind. Dabei soll auch der Hund angefahren worden sein. Hauptstraße war 300m entfernt. Er soll auch mit dem Erschießen der Hunde gedroht haben,

Die eine Dame ist wohl Juristin, ihr Mann Chef des Regionalteils der Zeitung. Dementsprechend war auch die Berichterstattung in der Zeitung durchgefärbt. Da gab es zwei Tage in Folge Artikel über den Zwischenfall.

Der Fall liegt jetzt zur Prüfung bei der Jagdbehörde und es wurde Anzeige bei der Polizei gegen ihn gestellt mit obigen Vorwürfen.

Er hat sich noch nicht öffentlich geäußert.

Was genau da vorgefallen ist, wissen nur die drei Beteiligten.

Mich interessiert da das Juristische. Kann er durch sowas den Jagdschein verlieren? Gilt da Aussage gegen Aussage oder hat er da Pech, dass die Damen zu zweit waren?
Wie kann man sich als Jäger vor falscher Anschuldigung schützen? Sowas wie eine Bodycam der Polizei wäre praktisch, ist aber wohl nicht erlaubt oder?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Kann er durch sowas den Jagdschein verlieren?
Ja
Gilt da Aussage gegen Aussage
Vielleicht, Entscheidung würde wohl bei einem Richter liegen.
hat er da Pech, dass die Damen zu zweit waren?
Wie vor.
Wie kann man sich als Jäger vor falscher Anschuldigung schützen?
Durch fortlaufende Dokumentation, Zeugen, laufende Telefonkamera, vom Pferd schießen und Hasen ins Maul stopfen...
Sowas wie eine Bodycam der Polizei wäre praktisch, ist aber wohl nicht erlaubt oder?
Wer will dir verbieten einen vermeintlichen Verstoß aufzunehmen. Ob die Aufnahmen schließlich zulässig sind entscheidet letztlich wieder ein Richter.


CdB


Es sollte sich allmählich herumgesprochen haben, dass man solche Situationen nicht allein in Angriff nehmen darf!

Vor Jahren hatte ein Förster das Problem mit einer Hundegespann-Raserin im Revier. Die hat ihm immer schon vom weiten zugebrüllt, dass er sich verpissen soll oder sie würde ihn wegen sexueller Übergriffe anzeigen. Mein -vielleicht nicht ganz ernst gemeinter- Rat war, er soll sich eine Katze einstecken und vor den Huskies flitzen lassen...
 
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Hallo Allerseits,

in einem Revier westlich von uns gab es einen Zwischenfall. Ein Jäger hat zwei Reiterinnen angesprochen, die ihre Hunde frei haben laufen lassen.


Rausgekommen ist folgendes:

Anzeige gegen ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung und ein angeblich angefahrener Hund. Tierärztin hat Prellung an Hund bestätigt. Sie werfen ihm auch vor, dass er schnell auf sie zugefahren kam und erst kurz vor ihren Pferden gebremst hätte und sie dadurch gefährdet worden sind. Dabei soll auch der Hund angefahren worden sein. Hauptstraße war 300m entfernt. Er soll auch mit dem Erschießen der Hunde gedroht haben,

Die eine Dame ist wohl Juristin, ihr Mann Chef des Regionalteils der Zeitung. Dementsprechend war auch die Berichterstattung in der Zeitung durchgefärbt. Da gab es zwei Tage in Folge Artikel über den Zwischenfall.

Der Fall liegt jetzt zur Prüfung bei der Jagdbehörde und es wurde Anzeige bei der Polizei gegen ihn gestellt mit obigen Vorwürfen.

Er hat sich noch nicht öffentlich geäußert.

Was genau da vorgefallen ist, wissen nur die drei Beteiligten.

Mich interessiert da das Juristische. Kann er durch sowas den Jagdschein verlieren? Gilt da Aussage gegen Aussage oder hat er da Pech, dass die Damen zu zweit waren?
Wie kann man sich als Jäger vor falscher Anschuldigung schützen? Sowas wie eine Bodycam der Polizei wäre praktisch, ist aber wohl nicht erlaubt oder?
Man ist ja manchmal schon dazu geneigt, sich etwas forsch gegenüber Reitern mit Hunden etc. zu äußern, aber in der Situation ist das nicht angebracht und ziemlich dumm gelaufen, wenn es so ist wie dargestellt!
Ansonsten muß man nicht auf einen Zeitungsartikel sofort einen Entzug vom JJS vermuten, in der Situation kommt es auch auf den Richter und seine Einstellung zur Jagd etc. an.
Ich pers. verkneife mir ( auch wenns mir manchmal stinkt ) jede Äußerung, wenn mehrere Personen vorhanden sind, das geht meistens in die Hose!
Ich hätte, wenn Kamera vorhanden gewesen währe, Aufnahmen am besten ein Video gemacht.
D.T.
 
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Ich habe für den "Notfall" eine Bodycam dabei. Hab mal bei der Polizei nachgefragt wie das rechtlich ist, ich muß den Gegenüber auf die Kamera aufmerksam machen und darf die Aufnahmen nicht veröffentlichen.
Ich laß mir doch nicht von solchen Vollpf.... meine Zuverlässigkeit durch eine Falschaussage nehmen!

KD
 
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Hallo,

ich habe in Erinnerung, dass eine Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen beim ersten Verstoß die Vermutung der Unzuverlässigkeit als Folge hat.

Für 60 Tagessätze muss man aber schon ganz schön Mist bauen. Ich glaube nicht, dass obiger Fall dort ausreichend ist, zumal der Fall vor einem Gericht sicher differenzierter betrachtet wird.

Und im Ernst, ihr bastelt euch vor jedem Reviergang eine Bodycam an die Jacke? Das wäre mir offen gesagt zu doof.

Viele Grüße
Malte
 
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28 Jan 2019
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Hallo,

ich habe in Erinnerung, dass eine Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen beim ersten Verstoß die Vermutung der Unzuverlässigkeit als Folge hat.

Für 60 Tagessätze muss man aber schon ganz schön Mist bauen. Ich glaube nicht, dass obiger Fall dort ausreichend ist, zumal der Fall vor einem Gericht sicher differenzierter betrachtet wird.

Und im Ernst, ihr bastelt euch vor jedem Reviergang eine Bodycam an die Jacke? Das wäre mir offen gesagt zu doof.

Viele Grüße
Malte
Naja, es ist ja nicht notwendig eine Bodycam zu tragen!
Aber es gibt reviere, die ständig "überlaufen" sind und wo jeder meint, machen zu können was ER möchte. Dort ist es angebracht und schützt zudem vor möglichen Ärger!
D.T.
 
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Hallo Allerseits,

in einem Revier westlich von uns gab es einen Zwischenfall. Ein Jäger hat zwei Reiterinnen angesprochen, die ihre Hunde frei haben laufen lassen.


Rausgekommen ist folgendes:

Anzeige gegen ihn wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung und ein angeblich angefahrener Hund. Tierärztin hat Prellung an Hund bestätigt. Sie werfen ihm auch vor, dass er schnell auf sie zugefahren kam und erst kurz vor ihren Pferden gebremst hätte und sie dadurch gefährdet worden sind. Dabei soll auch der Hund angefahren worden sein. Hauptstraße war 300m entfernt. Er soll auch mit dem Erschießen der Hunde gedroht haben,

Die eine Dame ist wohl Juristin, ihr Mann Chef des Regionalteils der Zeitung. Dementsprechend war auch die Berichterstattung in der Zeitung durchgefärbt. Da gab es zwei Tage in Folge Artikel über den Zwischenfall.

Der Fall liegt jetzt zur Prüfung bei der Jagdbehörde und es wurde Anzeige bei der Polizei gegen ihn gestellt mit obigen Vorwürfen.

Er hat sich noch nicht öffentlich geäußert.

Was genau da vorgefallen ist, wissen nur die drei Beteiligten.

Mich interessiert da das Juristische. Kann er durch sowas den Jagdschein verlieren? Gilt da Aussage gegen Aussage oder hat er da Pech, dass die Damen zu zweit waren?
Wie kann man sich als Jäger vor falscher Anschuldigung schützen? Sowas wie eine Bodycam der Polizei wäre praktisch, ist aber wohl nicht erlaubt oder?

Hast Du Deine Infos aus der Zeitung oder über die Flüsterpost?
Gibt es Links zu den beiden Artikeln?

Lange Rede kurzer Sinn: Alles recht schwammig dargestellt.

Wmh
Flo
 

Westwood

Moderator
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Hallo,

ich habe in Erinnerung, dass eine Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen beim ersten Verstoß die Vermutung der Unzuverlässigkeit als Folge hat.

Für 60 Tagessätze muss man aber schon ganz schön Mist bauen. Ich glaube nicht, dass obiger Fall dort ausreichend ist, zumal der Fall vor einem Gericht sicher differenzierter betrachtet wird.
Aus dem geschilderten Fall bekommst du schnell was zusammen konstruiert womit du die 60 Satz Hürde schaffst.

Wie aber von einigen schon bemerkt kennt niemand den Fall wirklich von dem her abwarten.
Ich kann mir da ein Fehlverhalten auch auf beiden Seiten vorstellen...

Mit einer Bodycam ins Revier... Mei oh mei… Da würd ich nimmer raus fahren wenn so etwas aus dem Grund nötig wäre das ich ständig Angst um meine Zuverlässigkeit haben muss.
Ich spreche auch größere Gruppen an, die Waffe lasse ich dabei aber im Auto, bisher ist es auch zum Glück nie in irgendeine Richtung eskaliert, da macht aber sicherlich auch oft der Ton die Musik.

Ich bin wirklich froh das ich ländlich wohne und mit meinen Anwohnern gut klar komme, meine Pferdetanten haben das ganze Wochenende mit Zäune aufgesammelt die sich in den letzten zehn Jahren in die Hecken verirrt haben.... Ist ja auch sicherer für die Zossen...
 

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