Zwangsweise Aufgabe der Wiederladetätigkeit

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Den Stress hatte ich auch mal mit der Behörde:
2004 die Prüfung gehabt, dann 10 Jahre lang nur Schwarzpulver gekauft. 2014 wollte ich dann erstmalig NC Pulver beantragen und dann kam das von der Behörde:

"Die Erfordernis der Fachkunde ist in § 29 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.

In § 29, Abs. 2 heißt es dort:
Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht
anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem
Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.

Sie haben 2004 zwar die Fachkunde erlangt, in den darauf folgenden 5 Jahren aber nie die erlaubnispflichtige Tätigkeit, nämlich das Wiederladerschießen ausgeübt und auch kein Nitropulver erworben.
Damit ist die Fachkunde für das Wiederladerschießen erloschen und kann auch durch den Kauf von Schwarzpulver nicht anerkannt werden.

Im Ergebnis bedeutet das, dass Sie durch die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang die Fachkunde für das Wiederladen erneut nachweisen müssen."


Meine Ausführungen, dass ich Patronen mit Schwarzpulver wiedergeladen habe und bei Freunden die Tätigkeit mit NC Pulver ausgeübt habe wurde nicht beachtet. Stand heute würde ich mir das nicht mehr bieten lassen und dagegen vorgehen.

Genauso wurde mein Pulverschrank, den ich schon seit 2004 besitze, im November 2019 bei der letzten Verlängerung bemängelt (Grund: Außenliegende Scharniere)
Der SB meinte ich hätte 4 Wochen Zeit mir einen neuen Schrank zu besorgen, er empfiehlt mir einen alten B-Schrank günstig zu kaufen. Er hat mir dann den Schein ausgehändigt und gemeint ich sollte mich dann unaufgefordert bei ihm melden sobald ich den Schrank habe. Ansonsten würde er den Schein widerrufen.


Und ich denk mir nur so: "Ja, mach du mal. Anwalt steht schon in den Startlöchern"
 
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Wheelgunner_45ACP

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"In § 29, Abs. 2 heißt es dort:
Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht
anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem
Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat."

Gut zu wissen. dass da von 5 Jahren ausgegangen wird. Da sehe ich zumindest bei meiner aktuellen Pulververbrauch noch lange keine Gefahr, bin so bis 5 bis 8 kg/Jahr
 
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...er empfiehlt mir einen alten B-Schrank günstig zu kaufen. ...

Tja, das hab ich schon gehabt, amtliche Aufforderung zum Bombenbau, nix anderes. Die Frage der Sinnhaftigkeit der gebäudeseitigen Druckentlastungsflächen bei Tresorlagerung fällt leider nur ins Gewicht wenns dazu dient Dir einen anderen Strick zu drehen.
Sei wenigstens so nett und sag Deiner örtlichen Feuerwehr, dass sie im Brandfall den entsprechenden Gebäudeteil besser nicht betreten sollen...
 
G

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Guest
Uiui, mein herzliches Beileid in Eure Runde.
Wir dürfen in der Schweiz recht viel, so lange kein gewerblicher Zweck dahinter liegt interessiert es eigentlich niemanden ...
Kurs:??
Schein:??
einfach eigenverantwortlich handeln!
Darum lesen wir auch jeden Tag von explodierenden Häusern und selbstgebauten Bomben aus der Schweiz.
Habe bei diversen Redaktionen angefragt, ob der geneigte Leser erfahren wird, woher die Waffen und die Munition stammt, die die letztlich verhafteten Tadschiken verwenden wollten. Bisher keine Antwort. Geht im Grundrauschen unter.
 
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Tja, das hab ich schon gehabt, amtliche Aufforderung zum Bombenbau, nix anderes. Die Frage der Sinnhaftigkeit der gebäudeseitigen Druckentlastungsflächen bei Tresorlagerung fällt leider nur ins Gewicht wenns dazu dient Dir einen anderen Strick zu drehen.
.

Ich habe das natürlich nicht gemacht, wie der SB das empfahl. Ich hatte ihm das auch mal versucht das zu erklären, dass selbst eine 20mm Holzkiste besser sei als ein Blechschrank.
Das würde er nicht durchgehen lassen selbst wenn es gesetzlich erlaubt sei.

Interessante Aussage, sowas lass ich mir immer schriftlich geben. Hat schon mal bei der Waffenbehörde funktioniert und so konnte ich denen einen Strick draus drehen, als dir mir die 6te Kurzwaffe nicht eintragen wollten obwohl eine Bedürfnisbescheinigung vorlag.
 
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Dieser Kurs und alles was drann hängt ist rein Deutsch. In USA steht das Zeug teilwesie direkt im Supermarkt neben Waschpulver. In vergleichbaren Gebinden:cool:

NC ist halt einfach kein Sprengstoff. Sondern ein Treibladungsmittel. Bei BP schauts anders aus...
Aber die Gasflasche fürn Grill in der Garage neben dem Spritkanister fürn Rasenmäher stört keinen. Aber wegen drei Dosen NC Pulver im Schrank in die Hose machen. Genau mein Humor....
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Servus beinand,

Mitte März habe ich fristgerecht den Antrag auf Verlängerung meiner §27-Erlaubnis gestellt, seitdem warte ich nun auf diese. Vor zwei Wochen habe ich beim Amt angerufen, um mich über den Stand zu erkundigen. Es wurde mir mitgeteilt, dass mein und weitere Anträge beim Verfassungsschutz festhängen. Nun würde ich gerne erfahren, ob es schon bei jemanden mit dem ganzen Prozedere geklappt hat.

Waihei
glockuser
 
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Servus beinand,

Mitte März habe ich fristgerecht den Antrag auf Verlängerung meiner §27-Erlaubnis gestellt, seitdem warte ich nun auf diese. Vor zwei Wochen habe ich beim Amt angerufen, um mich über den Stand zu erkundigen. Es wurde mir mitgeteilt, dass mein und weitere Anträge beim Verfassungsschutz festhängen. Nun würde ich gerne erfahren, ob es schon bei jemanden mit dem ganzen Prozedere geklappt hat.

Waihei
glockuser
Ohne Ortsangabe eher sinnlos die Anfrage. Scheint enorme regionale Unterschiede zu geben.
 
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Wenn ich den Anruf von meinem Sachbearbeiter im Landratsamt richtig interpretiere, dann sollte heute mit der Post meine §27 Erlaubnis mit der Post kommen... :D

Dann bin ich auch wieder im erlauchten Kreis der Wiederlader zu finden...
 
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Wenn ich den Anruf von meinem Sachbearbeiter im Landratsamt richtig interpretiere, dann sollte heute mit der Post meine §27 Erlaubnis mit der Post kommen... :D

Dann bin ich auch wieder im erlauchten Kreis der Wiederlader zu finden...

Wie lang hast Du warten müssen?

@deepSky Warum soll es regionale Unterschiede geben? Auf welcher Grundlage? Die Abfrage wird doch zentral beim Verfassungsschutz geprüft, oder machen das etwa die Länder?

Waihei
glockuser
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Wie lang hast Du warten müssen?

@deepSky Warum soll es regionale Unterschiede geben? Auf welcher Grundlage? Die Abfrage wird doch zentral beim Verfassungsschutz geprüft, oder machen das etwa die Länder?

Waihei
glockuser
Weil es wohl einige Länder oder SB gibt, die vorab verlängern, während noch die VS- Abfrage läuft. Da wird dann halt hinterher widerrufen.
 

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