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Den Stress hatte ich auch mal mit der Behörde:
2004 die Prüfung gehabt, dann 10 Jahre lang nur Schwarzpulver gekauft. 2014 wollte ich dann erstmalig NC Pulver beantragen und dann kam das von der Behörde:
"Die Erfordernis der Fachkunde ist in § 29 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.
In § 29, Abs. 2 heißt es dort:
Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht
anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem
Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.
Sie haben 2004 zwar die Fachkunde erlangt, in den darauf folgenden 5 Jahren aber nie die erlaubnispflichtige Tätigkeit, nämlich das Wiederladerschießen ausgeübt und auch kein Nitropulver erworben.
Damit ist die Fachkunde für das Wiederladerschießen erloschen und kann auch durch den Kauf von Schwarzpulver nicht anerkannt werden.
Im Ergebnis bedeutet das, dass Sie durch die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang die Fachkunde für das Wiederladen erneut nachweisen müssen."
Meine Ausführungen, dass ich Patronen mit Schwarzpulver wiedergeladen habe und bei Freunden die Tätigkeit mit NC Pulver ausgeübt habe wurde nicht beachtet. Stand heute würde ich mir das nicht mehr bieten lassen und dagegen vorgehen.
Genauso wurde mein Pulverschrank, den ich schon seit 2004 besitze, im November 2019 bei der letzten Verlängerung bemängelt (Grund: Außenliegende Scharniere)
Der SB meinte ich hätte 4 Wochen Zeit mir einen neuen Schrank zu besorgen, er empfiehlt mir einen alten B-Schrank günstig zu kaufen. Er hat mir dann den Schein ausgehändigt und gemeint ich sollte mich dann unaufgefordert bei ihm melden sobald ich den Schrank habe. Ansonsten würde er den Schein widerrufen.
Und ich denk mir nur so: "Ja, mach du mal. Anwalt steht schon in den Startlöchern"
2004 die Prüfung gehabt, dann 10 Jahre lang nur Schwarzpulver gekauft. 2014 wollte ich dann erstmalig NC Pulver beantragen und dann kam das von der Behörde:
"Die Erfordernis der Fachkunde ist in § 29 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.
In § 29, Abs. 2 heißt es dort:
Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht
anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem
Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat.
Sie haben 2004 zwar die Fachkunde erlangt, in den darauf folgenden 5 Jahren aber nie die erlaubnispflichtige Tätigkeit, nämlich das Wiederladerschießen ausgeübt und auch kein Nitropulver erworben.
Damit ist die Fachkunde für das Wiederladerschießen erloschen und kann auch durch den Kauf von Schwarzpulver nicht anerkannt werden.
Im Ergebnis bedeutet das, dass Sie durch die Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang die Fachkunde für das Wiederladen erneut nachweisen müssen."
Meine Ausführungen, dass ich Patronen mit Schwarzpulver wiedergeladen habe und bei Freunden die Tätigkeit mit NC Pulver ausgeübt habe wurde nicht beachtet. Stand heute würde ich mir das nicht mehr bieten lassen und dagegen vorgehen.
Genauso wurde mein Pulverschrank, den ich schon seit 2004 besitze, im November 2019 bei der letzten Verlängerung bemängelt (Grund: Außenliegende Scharniere)
Der SB meinte ich hätte 4 Wochen Zeit mir einen neuen Schrank zu besorgen, er empfiehlt mir einen alten B-Schrank günstig zu kaufen. Er hat mir dann den Schein ausgehändigt und gemeint ich sollte mich dann unaufgefordert bei ihm melden sobald ich den Schrank habe. Ansonsten würde er den Schein widerrufen.
Und ich denk mir nur so: "Ja, mach du mal. Anwalt steht schon in den Startlöchern"
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