Der eine hat seine Waffe fahrlässig verwahrt. Die andere wohl (so mutmaße ich!) auf Druck des Mannes und aus Angst dessen Waffen offiziell übernommen und ihm Zugang gewährt.
Was man so am Rande des Prozesses um die tödlichen Schüsse mitbekommen hat muss Andreas S. da nicht zimperlich im Wahl seiner Mittel gewesen sein um zu seinem gewünschten Ziel zu kommen. Natürlich kann man sich im Internet dann gemütlich zurücklehnen und fragen warum sie bei ihm blieb o.ä.. Wer aber so ein häusliche Gewaltkulisse mal mitbekommen hat wird das mit anderen Augen sehen. Dieser Druck, Angst um die Kinder, usw. machen die widerrechtlichen Überlassungen zumindest für mich erklärbar. Also ganz andere Baustelle wie eine freiwillig nicht sicher verwahrte Waffe.
Auch wenn es am Ende auf das Gleiche hinauskommt, die Gründe die hierzu führten sind mMn sehr anders gelagert. Und ich glaube das hat das Gericht/die Staatsanwaltschaft hier auch gesehen, sonst wäre die Anklage anders ausgefallen und es nicht mit einem Strafbefehl erledigt gewesen.
Aber wir können da nicht reinschauen, das steht in den -uns unzugänglichen- Akten.