Zwei Polizisten bei Fahrzeugkontrolle erschossen

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Richter und Staatsanwälte sind im Allgemeinen eher kluge Köpfe, mit einer guten Ausbildung.
Sie kennen die Fakten des Falles und die Begleitumstände aus erster Hand und werden gemäß der Faktenlage und der geltenden Gesetze handeln - Schaum vorm Mund und (berechtigte!) Empörung spielen dabei Gott sei Dank keine Rolle.

Wenn die Gesetze Mist sind, können weder Staatsanwalt noch Richter was dafür.
 
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Richter und Staatsanwälte sind im Allgemeinen eher kluge Köpfe, mit einer guten Ausbildung.
Sie kennen die Fakten des Falles und die Begleitumstände aus erster Hand und werden gemäß der Faktenlage und der geltenden Gesetze handeln - Schaum vorm Mund und (berechtigte!) Empörung spielen dabei Gott sei Dank keine Rolle.

Wenn die Gesetze Mist sind, können weder Staatsanwalt noch Richter was dafür.
Dann erklär uns bitte wie die die Rechtsprechung bei zwei ähnlichen Sachverhalten so verschoben sein kann!?

Im ersten Fall bewahrt jemand seine Waffen nicht ordnungsgemäß auf, was sicher unentschuldbar war aber nicht ansatzweise gewollt und wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Im zweiten Fall überlässt jemand einem vorsätzlich Waffen und nimmt dabei zumindest billigend in Kauf, dass damit Straftaten begangen werden, wird aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
 
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Dann erklär uns bitte wie die die Rechtsprechung bei zwei ähnlichen Sachverhalten so verschoben sein kann!?

Im ersten Fall bewahrt jemand seine Waffen nicht ordnungsgemäß auf, was sicher unentschuldbar war aber nicht ansatzweise gewollt und wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Im zweiten Fall überlässt jemand einem vorsätzlich Waffen und nimmt dabei zumindest billigend in Kauf, dass damit Straftaten begangen werden, wird aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Das kann ich nicht, da ich die Fakten und Begleitumstände nicht kenne - auch du kannst es nicht. Du hast vllt ein Gefühl, mehr aber nicht. Bei mir ebenso.

Es gibt X Gründe warum ein Urteil härter ausgefallen sein könnte, als das andere.
 
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Das kann dir wohl nur der Staatsanwalt sagen, oder zumindest ein RA der im Strafrecht bewandert ist.
 
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Der eine hat seine Waffe fahrlässig verwahrt. Die andere wohl (so mutmaße ich!) auf Druck des Mannes und aus Angst dessen Waffen offiziell übernommen und ihm Zugang gewährt.

Was man so am Rande des Prozesses um die tödlichen Schüsse mitbekommen hat muss Andreas S. da nicht zimperlich im Wahl seiner Mittel gewesen sein um zu seinem gewünschten Ziel zu kommen. Natürlich kann man sich im Internet dann gemütlich zurücklehnen und fragen warum sie bei ihm blieb o.ä.. Wer aber so ein häusliche Gewaltkulisse mal mitbekommen hat wird das mit anderen Augen sehen. Dieser Druck, Angst um die Kinder, usw. machen die widerrechtlichen Überlassungen zumindest für mich erklärbar. Also ganz andere Baustelle wie eine freiwillig nicht sicher verwahrte Waffe.

Auch wenn es am Ende auf das Gleiche hinauskommt, die Gründe die hierzu führten sind mMn sehr anders gelagert. Und ich glaube das hat das Gericht/die Staatsanwaltschaft hier auch gesehen, sonst wäre die Anklage anders ausgefallen und es nicht mit einem Strafbefehl erledigt gewesen.

Aber wir können da nicht reinschauen, das steht in den -uns unzugänglichen- Akten.
 
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Und selbst wenn nicht darf jeder auch ohne den Ehegatten jederzeit mit der Polizei sprechen und entsprechende Angaben machen.
Wenn ich mir die Geschichte um seine Wilderei anhöre, nach welcher 2 Polizisten für ihn gelogen haben sollen, hätte ich mir das als Ehefrau auch zu Herzen genommen. Wie gesagt, wir wissen da zu wenig und können nur Gedankenmodelle aufstellen.
 
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Der eine hat seine Waffe fahrlässig verwahrt. Die andere wohl (so mutmaße ich!) auf Druck des Mannes und aus Angst dessen Waffen offiziell übernommen und ihm Zugang gewährt.

Was man so am Rande des Prozesses um die tödlichen Schüsse mitbekommen hat muss Andreas S. da nicht zimperlich im Wahl seiner Mittel gewesen sein um zu seinem gewünschten Ziel zu kommen. Natürlich kann man sich im Internet dann gemütlich zurücklehnen und fragen warum sie bei ihm blieb o.ä.. Wer aber so ein häusliche Gewaltkulisse mal mitbekommen hat wird das mit anderen Augen sehen. Dieser Druck, Angst um die Kinder, usw. machen die widerrechtlichen Überlassungen zumindest für mich erklärbar. Also ganz andere Baustelle wie eine freiwillig nicht sicher verwahrte Waffe.

Auch wenn es am Ende auf das Gleiche hinauskommt, die Gründe die hierzu führten sind mMn sehr anders gelagert. Und ich glaube das hat das Gericht/die Staatsanwaltschaft hier auch gesehen, sonst wäre die Anklage anders ausgefallen und es nicht mit einem Strafbefehl erledigt gewesen.

Aber wir können da nicht reinschauen, das steht in den -uns unzugänglichen- Akten.
Auch für dich zum dritten Mal:

Es geht um die Anklage, nicht um das Strafmaß.
 

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