Zwei Polizisten bei Fahrzeugkontrolle erschossen

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ABER, man kämpft wohl mit dem Datenschutz, da bei vielen Programmen (angefangen mit Windows, Office, etc.) die Sachen auf Servern im Ausland liegen.
Schuster, bleib BITTE bei deinen Leisten
Im Fall von Lüderitz ist ja die Verweigerung der Abstimmung per Telefon ja noch ok.
Man kann heute (z.B. mit der Vodafone App) mit jeder Nummer die man will jemanden anrufen.
Im geschilderten Fall von Lüderitz ist so einiges seltsam. Ein einfacher Kaufvertrag und eine tel. Rückversicherung des Verkäufers bei der UWB von Lüderitz im Falle des Versandweges hätte wohl gereicht...
 
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Im geschilderten Fall von Lüderitz ist so einiges seltsam. Ein einfacher Kaufvertrag und eine tel. Rückversicherung des Verkäufers bei der UWB von Lüderitz im Falle des Versandweges hätte wohl gereicht...
Die Behörde in Augsburg hätte dem Verkäufer die Austragung verweigert, wenn keine beglaubigte Kopie meines JS vorgelegen hätte...
Wie gesagt, Deutschland 2019 (und seitdem ist nichts besser geworden)...
 
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Augsburg ist ein ganz spezieller Fall. Die wurden vom Bay. Innenministerium schon mehrmals angemahnt. Man habe ohne Grund Sportschützen mit x-Waffen, die nach Augsburg gezogen sind, die Bedürfnisse widerrufen, bzw. wollte neue Nachweise. Dazu nur Ärger bei jeder Eintragung.... Da man aber vom Bürgermeister Rückendeckung bekommt, man ist eh gegen Waffen, wird sich da nix ändern...
 
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Wohl Masochisten.

On topic: Wieso wird hier eigentlich immer wieder aufgemacht, obwohl eigentlich keine wirklich relevanten, neuen Erkenntnisse vorliegen? Hörensagen von Pächter XY ist nur wirklich keine Novität.
Naja, wer lesen und verstehen kann hat Vorteile.
Hier geht es darum das herbeigeschworene Behördenversagen bei der zuständigen UWB zu entkräften, die dem mutm. Mörder 2020 den JS versagt hat, was aufgrund lfd. Verfahren nicht selbstverständlich war...
 
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Was ist eigentlich mit den Schalldämpfern? Ist das nicht schon ein Eingeständnis, dass bei der Behörde etwas schiefgelaufen ist? Nachdem die bei Erwerb und Aufbewahrung den Waffen gleichgestellt sind, kann es doch eigentlich nicht sein, dass man die einfach so behalten darf, bei erloschener Erwerbsberechtigung.
 
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Die Frage, woher die Waffen kamen, ist zu meinem Erstaunen noch nicht öffentlich beantwortet. Würde mich mal interessieren, warum das geheim bleiben soll.
Wie kommst du drauf, dass Ermittlungsergebnisse geheim bleiben? Sie stehen spätestens in der Anklage.
Warum allerdings die Ermittlungsbehörden im laufenden Verfahren Zwischenberichte an dich senden sollen, erschließt sich mir auch nach mehrfacher Lektüre der StPO nicht….
Aber Hauptsache wir können uns echauffieren….

d
 
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Das wäre doch mal ein interessanter Beitrag für den Faden "Team Polizei",
Kommt jemand/ein saarl. Forist an den Inhalt heran?
 
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Jäger und Polizei praktizieren Schulterschluss

Nach wie vor sind wir erschüttert von dem kaltblütigen und feigen Polizistenmord durch Wilderer auf offener Landstraße bei Kusel in den frühen Morgenstunden des 31.01.2022.

Es ist kontrollierenden Streifenpolizisten nicht zu verdenken, wenn sie bei einer Kontrolle eines Fahrzeuges, in dem Waffen transportiert werden, den Vorgang nunmehr mit kritischeren Augen betrachten als vor dem Ereignis.

Jägerinnen und Jäger ihrerseits, die z. B. nachts von der Schwarzwildbejagung zurückkehren, könnten aber ebenfalls mehr als in der Vergangenheit verunsichert sein, wenn sie in eine Kontrolle geraten.

Die derzeit am häufigsten gestellte Frage auf Jägerseite ist, wie verhalte ich mich bei einer Fahrzeugkontrolle richtig, um eine Eskalation zu verhindern, die aus Missverständnissen heraus entstehen könnte?

Unser Waffenrecht-Experte xxx, hat einen kleinen Katalog aufgestellt, den wir Ihnen nachfolgend ans Herz legen möchten.

Eine kleine Abordnung der VJS, bestehend aus dem stv. LJM xxxx, Geschäftsführer xxxx und Herrn xxx, haben sich am 09.02.2022 im Polizeipräsidium in der „Mainzer Straße“ in Saarbrücken mit den dort zuständigen Beamten getroffen und mehrere Themen besprochen und als aktuell wichtigsten Punkt die Verhaltensempfehlung einvernehmlich als „sehr gut“ bewertet.

Man zeigte sich in einem sehr konstruktiven Gespräch in freundlicher Atmosphäre über die Initiative der VJS erfreut und sah die gleichen Interessen und Problemfelder für beide Seiten. Die Polizeibeamten seien auf die Mithilfe der Jägerinnen und Jäger angewiesen, wenn es um z. B. Wildunfälle geht, und beide Seiten hätten Wilderer zum Feind, wie die aktuellen Geschehnisse zeigen. Man suche den Schulterschluss mit der Jägerschaft und wolle auch in Zukunft gut zusammenarbeiten. Keinesfalls würden die Jägerinnen und Jäger unter Generalverdacht gestellt, „versteckte Wilderer“ zu sein.
Diese Aussagen nahmen die Vertreter der VJS natürlich wohlwollend auf und geben sie hiermit auch gerne an unsere Mitglieder weiter.
Es ist vorgesehen, das Gesprächsformat weiterzuführen und weitere Felder der Zusammenarbeit zu beleuchten.

Die nachfolgende Aufstellung von Herrn xxx ist in sich konsistent und chronologisch aufgebaut. Sie enthält eigentlich keine fundamentalen „Neuigkeiten“, zeigt aber sinnvolle Verhaltensempfehlungen auf. Sie sollten intensiv „studiert“ und in der Praxis beherzigt werden.

Ganz wichtig: Nie vergessen zu entladen, bevor man ins Auto einsteigt bzw. nachdem man die jagdlichen Handlungen beendet hat, gleich wie aufregend die Erlebnisse vorher auf der Jagd auch waren!


Sicherheitsaspekte beim Verhalten von Jägern im Rahmen einer Polizeikontrolle:
Kommunikation ist alles!

Über die Problematik von Eskalationsgefahren bei polizeilichen Standardkontrollen, wenn im zu kontrollierenden Fahrzeug Schusswaffen mitgeführt werden


- bereits im Rahmen des noch laufenden polizeilichen Anhaltevorgangs hektische
Bewegungen im Fahrzeug vermeiden; Ruhe bewahren

- bei Dunkelheit sofort die Innenbeleuchtung des Fahrzeugs einschalten, um zu
dokumentieren, dass man nichts zu verbergen hat; Motor abstellen

- beim anschließenden Herantreten der Polizeibeamten ans Fahrzeug bzw. bei der
Kontrolle selbst kein hektisches Verhalten; jeglichen Griff an eine Schusswaffe
unterlassen

- der Polizei direkt mitteilen, dass man Jäger ist und ungeladene Schusswaffen im
Fahrzeug mitführt

- die Hände aller Insassen für die Beamten immer sichtbar halten; der Fahrer sollte
die Hände am besten zunächst am Lenkrad belassen, bis weitere persönliche
Reaktionen mit den Kontrollkräften abgesprochen sind

- die notwendigen Papiere immer griffbereit halten, damit unkalkulierbares Hantieren
im Fahrzeug vermieden wird; doch notwendige besondere Zugriffsmaßnahmen
( z.B. in der Kleidung, im Handschuhfach ) mit den Kontrollkräften abstimmen

- auch den ggf. notwendigen Zugriff auf eine Schusswaffe immer mit den
Kontrollkräften abstimmen, so etwa ein erforderlicher Griff in das Handschuhfach

- beim Vorzeigen der Schusswaffen stets auf die allg. Sicherheitsvorschriften achten,
also nie in Richtung der Kontrollkräfte halten

- prinzipiell auch bei einer Kontrolle außerhalb eines Fahrzeugs (etwa fußläufig im
Revier) keine hektischen Bewegungen und keinen unnötigen Griff an eine
Schusswaffe (Langwaffe etwa geschultert lassen); Ladezustand der Waffen
mitteilen

- eigenes Verhalten stets mit den Kontrollkräften abstimmen; den Anweisungen der
Beamten Folge leisten; berücksichtigen, dass polizeiliche Überprüfungsmaßnahmen
eine gewisse Zeit dauern können



Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
 
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Was ist eigentlich mit den Schalldämpfern? Ist das nicht schon ein Eingeständnis, dass bei der Behörde etwas schiefgelaufen ist? Nachdem die bei Erwerb und Aufbewahrung den Waffen gleichgestellt sind, kann es doch eigentlich nicht sein, dass man die einfach so behalten darf, bei erloschener Erwerbsberechtigung.
Falls er wirklich noch eine WBK (mit dem Dämpfer) hatte, dann hätte er sich ja damit sogar legal Waffen ausleihen - und evtl. sogar die Tatwaffen in dem Moment legal besitzen - dürfen. Und der Verleihende hätte auch legal gehandelt.

Das wäre wirklich richtig ärgerlich.
 

Fex

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Nach Polizistenmord: Ermittler gehen von nur noch einem Täter aus

Im Fall der nahe Kusel in der Pfalz erschossenen Polizisten besteht gegen einen der beiden Verdächtigen kein Mordverdacht mehr. Das teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Dienstag mit. Die Morde soll demnach ein 38-jähriger Verdächtiger alleine begangen haben. Ein 32-Jähriger, der bislang ebenfalls des Mordes beschuldigt wurde, ist dagegen von diesem Vorwurf entlastet. Er bleibt aber in Untersuchungshaft, da der Haftbefehl gegen ihn wegen Wilderei und Vereitelung einer Straftat neu gefasst wurde.

 

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