Zweierlei Maß bei Waffendelikten?

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Gelöschtes Mitglied 16028

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@ DT:

Es ist verboten mit der Begründung, dass du als Jagdscheininhaber diese Waffen nur zur Jagdausübung und auf Schiessständen führen darfst. Weitere Verwendungszwecke sind ausgeschlossen und somit verboten.
Pistolen und Revolver, die nur Platzpatronen verschießen dürfen außerhalb deines eigenen Grundstückes nur mit der kleinen WBK geführt und verwendet werden.
Das währe mir NEU da solltest nochmal einen Lehrgang in Waffenrecht belegen :oops::oops:
Was ist eine kleine WBK:unsure:
Was heist verwendet werden???? für was verwendet???? :unsure:
 
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sorry verschrieben- kleiner Waffenschein sollte es heissen.o_O
Ansonsten ist meine Aussage wohl korrekt oder hast Du andere Belege???
 
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Wer oder was verbietet mir, mit einem 98ziger an Sylvester zu schießen, wenn nachweislich Platzpatronen verschossen wurden?
Im Gegenzug dazu müssten auch alle Pistolen und Revolver, die nur Platzpatronen verschießen, aber täuschend echt aussehen, auch verboten bzw. mit einer freiwilligen Zahlung belegt werden.
Ich kann das nicht nachvollziehen!
MfG
D.T.
Das Waffengesetz verbietet es:

§ 12 Abs. 4 Nr. 1 b WaffG
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig ... durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum ... mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
 
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sorry verschrieben- kleiner Waffenschein sollte es heissen.o_O
Ansonsten ist meine Aussage wohl korrekt oder hast Du andere Belege???
Ein bisschen falsch ist es trotzdem, denn als Jäger darfst Du deine Waffen auch im eigenen befriedeten Besitztum, in Privaträumen und den eigenen Geschäftsräumen führen bzw. mit ihnen umgehen (unter Umgang meine ich nicht das Schießen!).
 
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Wer oder was verbietet mir, mit einem 98ziger an Sylvester zu schießen, wenn nachweislich Platzpatronen verschossen wurden?...

MfG
D.T.

Ich würde nicht einmal einen Gedanken daran verschwenden- was denkst Du, wie schnell das SEK dann an deiner Silvesterparty teilnehmen würde, wenn das einer bei der Rennleitung meldet!
Und dann ist erst einmal der Jagdschein auf Urlaub.......
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
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Das Waffengesetz verbietet es:

§ 12 Abs. 4 Nr. 1 b WaffG
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig ... durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum ... mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

Frage: Gilt denn eine Platzpatrone nicht als Kartuschenmunition?
MfG
D.T.
 
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Ich würde nicht einmal einen Gedanken daran verschwenden- was denkst Du, wie schnell das SEK dann an deiner Silvesterparty teilnehmen würde, wenn das einer bei der Rennleitung meldet!
Und dann ist erst einmal der Jagdschein auf Urlaub.......

ich habe das noch nie gemacht, währe aber mal interessant zu wissen, was die Waffenbehörde sagt. Werd mich einmal informieren.
MfG
D.T.
 
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Frage: Gilt denn eine Platzpatrone nicht als Kartuschenmunition?
MfG
D.T.
Doch, das ist das gleiche. Im Zusammenhang zum Waffengesetz und dem geschilderten Fall, des Schießens mit Platzpatronen/Kartuschenmunition im eigenen Garten, aus einer scharfen Waffe (Jagdwaffe) ist es aber egal obs nur knallt, denn:
"Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
"

... mit einer Jagdwaffe kannst Du auch noch allerhand anderes verschießen als nur Kartuschenmunition/Platzpatronen.
 
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Sorry Dergerl, aber eine ausreichende Sachkenntnis zur Waffensachkunde habe ich vor Jahren im Lehrgang zur Erlangung der Jägerprüfung erfolgreich abgelegt.
Daher konnte mir die Behörden einen Jagdschein erteilen.

Aber wenn Du explizite Hinweise gegen meine Aussage mit Benennung der Quelle hättest, wäre ich dir dankbar für die Offenlegung.

So wie ich es oben geschrieben habe, wurde es uns damals beigebracht.
 

tar

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Warum Berlin ist Bunt das gehört nun mal dazu nennt man Willkommenskultur.
Es gehört nun mal zur Syrischen oder Afghanischen Kultur mit der AK in die Luft zu feuern bei Festen. Das ist ein Ausdruck von Freude! willst das etwa verbietet?

Genau, das wird alles nur falsch verstanden - das ist wie ein Autokorso der Freude nach einem Fußballspiel wo Deutschland gewonnen hat.
Außerdem sind das keine Schüsse, sondern nur Schläge auf eine Trommel, die sich ggf. ähnlich anhören!
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Sorry Dergerl, aber eine ausreichende Sachkenntnis zur Waffensachkunde habe ich vor Jahren im Lehrgang zur Erlangung der Jägerprüfung erfolgreich abgelegt.
Daher konnte mir die Behörden einen Jagdschein erteilen.

Aber wenn Du explizite Hinweise gegen meine Aussage mit Benennung der Quelle hättest, wäre ich dir dankbar für die Offenlegung.

So wie ich es oben geschrieben habe, wurde es uns damals beigebracht.
Was man dir damals beigebracht hat weis ich nicht!
Mal ein Beispiel: wo und wann hast du gelernt das ich meine Waffen auf meinem eingefriedeten Grunstück nicht führen darf???
 
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Natürlich darfst du das, aber schießen darfst du damit nicht- und alleine darum geht es !
Und ich habe jetzt kein Interesse an Rosinepickereien, falls ich statt dem Ausdruck schiessen den ausdruck führen verwendet habe. Das dürfte dir wohl klar sein, was gemeint war, zumal sich der Beritrag auf das verschießen von Platzpatronen aus der Jagdwaffe an Sylvester bezog !
 

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