Zweierlei Maß bei Waffendelikten?

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 5659
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9 Nov 2015
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Das kannst du machen. Nichts davon ist Führen ;)

Unglücklicherweise, werden die wenigen die das hier wirklich richtig darstellen auch noch angemacht.
Es steht aber ganz deutlich im WaffG.
Juristisch ist ein Führen auf und in eigenem Besitz nicht möglich. Das ist Fakt und steht nicht zur Diskussion.
Ich habe das verstanden und deshalb den "/Umgang" angefügt.
Wenngleich die Begriffe für mich im Grunde eine sehr ähnliche Bedeutung haben und sich nicht gegenseitig ausschließen. ;)
 
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15 Nov 2017
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Da werden bestimmt auch sämtliche Straßen, BAB's usw. ,,dicht gemacht" :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:, aber immer schön tolerieren ,,ich'e liebe bunte Land'e". Da kann jeder machen was er will, nur der gesetzestreue Bürger nicht (y)(y)(y)
MfG.
Zudem scheint es sich ja um das "Schießen" mit einer Böllerkanone zu handeln. Das ist dann doch etwas anderes als der Gebrauch einer Maschinenpistole.
Eine fachliche Frage dazu: Handelte es sich bei Maschinenpistole, die bei der nichtsoganzautochtonen Hochzeit abgefeuert wurde, um eine scharfe Waffe? Wurde diese mit Platzpatronen oder scharfer Munition verwendet? Würde so eine Waffe überhaupt mit Platzpatronen und ohne Manöveraufsatz funktionieren?
 

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