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Juristisch ist ein Führen auf und in eigenem Besitz nicht möglich. Das ist Fakt und steht nicht zur Diskussion.Das kannst du machen. Nichts davon ist Führen
Unglücklicherweise, werden die wenigen die das hier wirklich richtig darstellen auch noch angemacht.
Es steht aber ganz deutlich im WaffG.
Ich habe das verstanden und deshalb den "/Umgang" angefügt.
Wenngleich die Begriffe für mich im Grunde eine sehr ähnliche Bedeutung haben und sich nicht gegenseitig ausschließen.
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