G
Gelöschtes Mitglied 5659
Guest
Interessant die heutige Meldung im "Schwarzwälder Boten". Da kauft ein 23 jähriger sich illegal ein Sturmgewehr im Internet, will es im Wald ausprobieren und wird dabei vom (ebenfalls waffenhandhabungstechnisch unbeleckten) 22 jährigen Arbeitskollegen versehentlich erschossen. Mit einer ganzen Salve aus der automatischen Waffe.
7 Monate nach der Tat wird nun nach akribischen polizeilichen Ermittlungen "geprüft", ob es zu einer Anklage gegen den Schützen reicht, Zitat:
"Und auch auf den Schützen, der nach der Tat rasch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, könnte noch ein Prozess warten. Im Raum stehe neben der fahrlässigen Tötung ebenso der Verstoß gegen das Waffengesetz aufgrund des Führens und des Gebrauchs des Sturmgewehrs. Ob es zu einer Anklage kommt, prüft nun die Staatsanwaltschaft Konstanz."
https://www.schwarzwaelder-bote.de/...uft.94a3e319-d80e-4558-94d7-23ccc76c46b6.html
Hat der Schreiberling nur ungeschickt formuliert ? Eine Anklage dürfte doch wohl unstrittig sein. Beim Legalwaffenbesitzer werden weit weniger gravierende Verstöße doch zügig und zuverlässig zur Anklage gebracht. Oder sehe ich das mal wieder ganz falsch?
7 Monate nach der Tat wird nun nach akribischen polizeilichen Ermittlungen "geprüft", ob es zu einer Anklage gegen den Schützen reicht, Zitat:
"Und auch auf den Schützen, der nach der Tat rasch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, könnte noch ein Prozess warten. Im Raum stehe neben der fahrlässigen Tötung ebenso der Verstoß gegen das Waffengesetz aufgrund des Führens und des Gebrauchs des Sturmgewehrs. Ob es zu einer Anklage kommt, prüft nun die Staatsanwaltschaft Konstanz."
https://www.schwarzwaelder-bote.de/...uft.94a3e319-d80e-4558-94d7-23ccc76c46b6.html
Hat der Schreiberling nur ungeschickt formuliert ? Eine Anklage dürfte doch wohl unstrittig sein. Beim Legalwaffenbesitzer werden weit weniger gravierende Verstöße doch zügig und zuverlässig zur Anklage gebracht. Oder sehe ich das mal wieder ganz falsch?