Zweierlei Maß bei Waffendelikten?

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Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Interessant die heutige Meldung im "Schwarzwälder Boten". Da kauft ein 23 jähriger sich illegal ein Sturmgewehr im Internet, will es im Wald ausprobieren und wird dabei vom (ebenfalls waffenhandhabungstechnisch unbeleckten) 22 jährigen Arbeitskollegen versehentlich erschossen. Mit einer ganzen Salve aus der automatischen Waffe.

7 Monate nach der Tat wird nun nach akribischen polizeilichen Ermittlungen "geprüft", ob es zu einer Anklage gegen den Schützen reicht, Zitat:

"Und auch auf den Schützen, der nach der Tat rasch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, könnte noch ein Prozess warten. Im Raum stehe neben der fahrlässigen Tötung ebenso der Verstoß gegen das Waffengesetz aufgrund des Führens und des Gebrauchs des Sturmgewehrs. Ob es zu einer Anklage kommt, prüft nun die Staatsanwaltschaft Konstanz."

https://www.schwarzwaelder-bote.de/...uft.94a3e319-d80e-4558-94d7-23ccc76c46b6.html

Hat der Schreiberling nur ungeschickt formuliert ? Eine Anklage dürfte doch wohl unstrittig sein. Beim Legalwaffenbesitzer werden weit weniger gravierende Verstöße doch zügig und zuverlässig zur Anklage gebracht. Oder sehe ich das mal wieder ganz falsch?
 
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Wieso sollte die Staatsanwaltschaft nicht prüfen?
Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie Anklage erhebt und ein Richter, was dann daraus wird – so ein bisschen Rechtsstaat ist doch in Ordnung?
Wenn die Polizei direkt am Ort des Geschehens ein Urteil gefällt hätte, würde mir das mehr Sorgen bereiten...
 
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Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Natürlich soll sie prüfen. Ich kenne mich in den juristischen Verfahren nicht aus. Die Frage ist: Muß zu Ende ermittelt werden, aus welchen Quellen die Waffe stammt um zu entscheiden, ob das Führen einer illegalen Waffe mit Todesfolge eine Straftat ist?
Wenn ja, kann ich den zeitlichen Ablauf nachvollziehen. Wenn nein: Warum ist die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt erst nach 7 Monaten zu treffen? Ist die Formulierung einer Anklage bei einem klaren Fall mit geständigem Täter so komplex oder ist der zeitliche Ablauf üblich und der Überlastung der Staatsanwaltschaft geschuldet?

Vielleicht kann hier ein Jurist im Staatsdienst weiterhelfen. Mir stieß die Formulierung: "Ob es zu einer Anklage kommt, prüft nun die Staatsanwaltschaft Konstanz" schon auf. Das ist doch wohl keine Frage des "ob" sondern des "wann".
 
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Die Ermittlungsbehörden ermitteln in der Sache in alle Richtungen erst einmal alles aus und legen der Staatsanwaltschaft dann ihren Ermittlungsbericht vor. Dieser entscheidet dann, ob es zu einem Strafverfahren- und entsprechenden Gerichtsentscheidungen kommt. So ist der Weg.
 
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Interessant die heutige Meldung im "Schwarzwälder Boten". Da kauft ein 23 jähriger sich illegal ein Sturmgewehr im Internet, will es im Wald ausprobieren und wird dabei vom (ebenfalls waffenhandhabungstechnisch unbeleckten) 22 jährigen Arbeitskollegen versehentlich erschossen. Mit einer ganzen Salve aus der automatischen Waffe.

7 Monate nach der Tat wird nun nach akribischen polizeilichen Ermittlungen "geprüft", ob es zu einer Anklage gegen den Schützen reicht, Zitat:

"Und auch auf den Schützen, der nach der Tat rasch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, könnte noch ein Prozess warten. Im Raum stehe neben der fahrlässigen Tötung ebenso der Verstoß gegen das Waffengesetz aufgrund des Führens und des Gebrauchs des Sturmgewehrs. Ob es zu einer Anklage kommt, prüft nun die Staatsanwaltschaft Konstanz."

https://www.schwarzwaelder-bote.de/...uft.94a3e319-d80e-4558-94d7-23ccc76c46b6.html

Hat der Schreiberling nur ungeschickt formuliert ? Eine Anklage dürfte doch wohl unstrittig sein. Beim Legalwaffenbesitzer werden weit weniger gravierende Verstöße doch zügig und zuverlässig zur Anklage gebracht. Oder sehe ich das mal wieder ganz falsch?

... oder wie gestern ( 08. 09.2019 ) in den Nachrichten zu höhren war:
Bei einer türkischen Hochzeit sind mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole und Pistole abgegeben worden. Die Polizei, die vor Ort war, hat nicht sofort eingegriffen!!
MfG
D.T.
 
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Das darf auch nicht sein, denn jeder in unserer bunten Republik darf jeder seine religiösen
und kulturellen Neigungen bzw Gebräuche frei ausleben.

Nicht das wir als rassitisch, oder rechts gelten, wir haben ein schweres Erbe, das darf man nie vergessen.

Remy
 
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Das darf auch nicht sein, denn jeder in unserer bunten Republik darf jeder seine religiösen
und kulturellen Neigungen bzw Gebräuche frei ausleben.

Nicht das wir als rassitisch, oder rechts gelten, wir haben ein schweres Erbe, das darf man nie vergessen.

Remy
... mich haben die vom Erbe ausgeschlossen!
( bin weder rechts noch links, noch blau, grün, rot oder schwarz, einfach ein ganz normaler D. )
 
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Ich finde es auch immer total interessant wenn ich in der Zeitung lese, daß in Hamburg wieder irgendwelche Dealer oder Zuhälter, die entweder mit einer geladenen Schußwaffe im Handschuhfach erwischt oder wo die Schußwaffe bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde, wegen illegalen Waffenbesitz zu einer Strafe in Höhe von 500€ verurteilt wurde.
Das steht doch in keinem Verhältnis zu den Folgen/Strafen die Legalwaffenbesitzer bei einem Fehlverhalten erwarten.
Die Dealer oder Zuhälter gehen am nächsten Tag los und besorgen sich was Neues.
Und was macht der "Legalwaffenbesitzer"?
 
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Ich finde es auch immer total interessant wenn ich in der Zeitung lese, daß in Hamburg wieder irgendwelche Dealer oder Zuhälter, die entweder mit einer geladenen Schußwaffe im Handschuhfach erwischt oder wo die Schußwaffe bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde, wegen illegalen Waffenbesitz zu einer Strafe in Höhe von 500€ verurteilt wurde.
Das steht doch in keinem Verhältnis zu den Folgen/Strafen die Legalwaffenbesitzer bei einem Fehlverhalten erwarten.
Die Dealer oder Zuhälter gehen am nächsten Tag los und besorgen sich was Neues.
Und was macht der "Legalwaffenbesitzer"?

Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?

Und was hat es mit diesem Thema zu tun?

:unsure:
 

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