Zweijähriger Hund noch jagdlich ausbildbar?

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Bisher bin ich gar nicht bei der jsgdhundearbeit
Mit einem Welpen wärst du dann eventuell besser bedient. Dann fangen Hund und Führer auf dem gleichen Level an und um eine mangelhafte Prägung musst du dir auch keine Gedanken machen. Alternativ halt einen Alten der bereits eine Ausbildung genossen hat. Dass ein zweijährige Mischlingshündin der genannten Rassen Jagdtrieb zeigt ist normal, den Trieb dann auch noch in die gewünschte Richtung zu bringen ist dagegen nicht immer so einfach wie man es sich wünscht.
Gruß mcmilan
 
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In NRW wird ein DK/Settermix ohne weiteres zur Prüfung zugelassen, da diese Kreuzung von der Prüfungsordnung erlaubt ist.
das sollte so sein, wie aber schon geschrieben wurde kommt wohl auch auf den Prüfungsleiter oder Ausrichter an. Ich habe leider schon erlebt das ein Terriermix abgelehnt wurde. Eltern hatten keine JGHV Papiere. Dazu wurde hier im Forum ja schon reichlich diskutiert.
 
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Wenn du dir nicht sicher bist, dass du willst, lass es sein - wäre für dich und den Hund besser.
Wenn du sicher weißt, dass du willst, dann ran.
 
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das sollte so sein, wie aber schon geschrieben wurde kommt wohl auch auf den Prüfungsleiter oder Ausrichter an. Ich habe leider schon erlebt das ein Terriermix abgelehnt wurde. Eltern hatten keine JGHV Papiere. Dazu wurde hier im Forum ja schon reichlich diskutiert.
Ich meinte das mit dem Prüfungsleiter eher abwertend, das wäre eine Kompetenzüberschreitung.
 
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Der Prüfungsleiter muss beweisen das dem nicht so ist@
Zugelassen zu dieser Prüfung werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen des JGHV teilnehmen dürfen. (Welche das sind, sollte dir ja bekannt sein) Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden. (Betonung liegt auf KÖNNEN, von "der Prüfungsleiter muss beweisen, steht nichts in der BPO NRW)

Wenn also DK und Setter, JGHV oder vergleichbare Papieren haben. wird niemand eine Prüfung des Mix verwehren wollen. Wenn aber schon Setter oder DK aus zweifelhafter Herkunft sind, kann ein Prüfungsleiter / Veranstalter schon mal eine Prüfung des Hundes ablehnen.

Klare Regeln wären da sicher besser, leider gibt es da unterschiedliche Herangehensweisen der Prüfungsvereine. Gefällt mir auch nicht, aber muss ich mit leben.
 
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Ich meinte das mit dem Prüfungsleiter eher abwertend, das wäre eine Kompetenzüberschreitung.
liegt nach der BPO NRW im Ermessen des Prüfungsleiters. Da hat auch nicht geholfen über den LJV zu intervenieren. Ich empfehle in Fällen einer Ablehnung einfach zu einem anderen Prüfungsverein zu gehen. Ist einfacher als unendliche Diskussionen die nicht weiterbringen. Mir ist zumindest kein Fall bekannt wo durch den LJV eine BP nachträglich aberkannt wurden nur weil ein Hund Mutter oder Vater (Jagdhunde) ohne Papiere hatte.
 
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Oder Du machst die Prüfung in Niedersachsen, da reicht es tatsächlich aus, dass der Hund dem Phänotyp eines Jagdhundes entspricht.
 
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Zugelassen zu dieser Prüfung werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen des JGHV teilnehmen dürfen. (Welche das sind, sollte dir ja bekannt sein) Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden. (Betonung liegt auf KÖNNEN, von "der Prüfungsleiter muss beweisen, steht nichts in der BPO NRW)

Wenn also DK und Setter, JGHV oder vergleichbare Papieren haben. wird niemand eine Prüfung des Mix verwehren wollen. Wenn aber schon Setter oder DK aus zweifelhafter Herkunft sind, kann ein Prüfungsleiter / Veranstalter schon mal eine Prüfung des Hundes ablehnen.

Klare Regeln wären da sicher besser, leider gibt es da unterschiedliche Herangehensweisen der Prüfungsvereine. Gefällt mir auch nicht, aber muss ich mit leben.
Stimmt.
Grad nachgelesen.
"§ 3 Zulassung
(1)
Zugelassen werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen im Bereich des JGHV teilnehmen dürfen. Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden.
(2) An der Prüfung teilnehmende Hunde dürfen nicht im gleichen Jahr gewölft worden sein. Ihre Identität ist nachzuweisen (Tätowierung und/oder Chip-Nummer). Die Ahnentafel, sonstige Identitätsnachweise und Nachweise über notwendige Schutzimpfungen sind dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu übergeben...."

Kein Wort von wegen Prüfungsleiter muss iwas nachweisen.
Hätte mich auch sehr gewundert.
Wenn der Prüfungsleiter sagt, Vogelhundpapiere oder Mix aus Vogelhundpapierehund mit Nachweis, bringst den Nachweis oder machst eben keine Prüfung.
 
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Zugelassen zu dieser Prüfung werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen des JGHV teilnehmen dürfen. (Welche das sind, sollte dir ja bekannt sein) Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden. (Betonung liegt auf KÖNNEN, von "der Prüfungsleiter muss beweisen, steht nichts in der BPO NRW)

Wenn also DK und Setter, JGHV oder vergleichbare Papieren haben. wird niemand eine Prüfung des Mix verwehren wollen. Wenn aber schon Setter oder DK aus zweifelhafter Herkunft sind, kann ein Prüfungsleiter / Veranstalter schon mal eine Prüfung des Hundes ablehnen.

Klare Regeln wären da sicher besser, leider gibt es da unterschiedliche Herangehensweisen der Prüfungsvereine. Gefällt mir auch nicht, aber muss ich mit leben.
Es ist völlig egal od die Elterntiere JGHV-Papiere haben, weil wenn die Welpen nicht regiestriert worden sind, dann kann man nicht beweisen, daß sie welche haben. Mir ist außerdem kein Fall bekannt, wo ein Jagdhundmischling, dem kein Nichtjagdhundelternteil aus dem Gesicht springt, nicht zur Prüfung zugelassen wurde. Wenn eine KJS oder ein Prüfungsleiter eine Kompetenzüberschreitung machen würde, dann sollte man sich direkt an den Landeshundeobmann wenden und das klären lassen!
 
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Diese Verbandelung von LJV und JGHV ist eine unheilige Allianz. Es wird eine Abhängigkeit zweier voneinander getrennter Einrichtungen geschaffen, die so zumindest fragwürdig ist.
 

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