BJV: Forstliches Gutachten - der BJV sieht keine jagdliche Relevanz

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Zahlen sind das eine und deren Auslegung eine andere. Da liegt doch der Hund begraben. Wir haben bei der Vogelbeere ein Verbissprozent von teilweise 95. Trotzdem werden die Vogelbeeren über Äserhöhe ständig mehr. Wenn die Jungpflanze im mit 40 cm die oberen drei Knospen verliert, dann bleibt noch eine im Gras versteckt. Die legt dann im nächten Jahr aufgrund der Wurzelsubstanz los und ist oft schon außer Äserhöhe. Bei einer Tanne ist das anders. Hier wurde aber vor Jahren immer die Vogelbeere als sicher wichtige Mischbaumart benutzt um auf das Rehwild einzudreschen.

Weiserzäune müssen genau beobachtet werden! Und zwar von den Jägern.

Beispiele:
In Unterfranken sah ich Weiserzäune in aufgelichten Laubholzbeständen. Referenzflächen daneben mit gleichen Lichtverhältnissen gab es nicht.

Es sind zwei Fälle bekannt, wo Förster beim Düngen der Weiserzäune gesehen wurden.

In CZ gibt es diese Dinger inzwischen auch. Ich kann mal Fotos machen. Da wurden auf den gezäunten Flächen gleich ein paar Mischbaumarten mit eingezäunt. Auf der ungezäunten Fläche daneben wachsen (noch) keine. Wie wird das übrigens gewertet wenn jetzt auf der ungezäunten Fläche Ahorne wachsen, im Zaun aber nicht obwohl der nächste Ahorn weit entfernt steht?:ROFLMAO:

Das Instrument der Weiserzäune ist für "Manipulationen" anfällig, seit es existiert - abgesehen davon ist es schon insoweit zu relativieren, als dass der Zustand INNERHALB des Zaun bereits im Ansatz ein unnatürlicher ist - und diesen unnatürlichen Zustand als Referenz oder Zielzustand darzustellen ist eben allerhöchst unseriös - und übrigens sogar gesetzeswidrig.
 
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Beleg für diese steile These?

Als Referenz kann man alles nehmen (manche nehmen ja sogar einen Rotwildp*ff als solche) und was "natürlich" ist steht sowieso auf einem anderen Blatt.
 
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Typische Käfer-Antwort. Das BayJagdG, um das es geht, kennt nur den §32(1) zum Gutachten und da stehen in der bei der Staatskanzlei hinterlegten, gültigen Fassung Stand 2022 die Begriffe "Referenz", "natürlich" oder "Weisergatter" nicht drin. Also entweder gibst Du jetzt eine genaue Quelle an oder wir müssen davon ausgehen, dass es die nicht gibt und du nur mal wieder einen raushauen wolltest.
 
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Typische Käfer-Antwort. Das BayJagdG, um das es geht, kennt nur den §32(1) zum Gutachten und da stehen in der bei der Staatskanzlei hinterlegten, gültigen Fassung Stand 2022 die Begriffe "Referenz", "natürlich" oder "Weisergatter" nicht drin. Also entweder gibst Du jetzt eine genaue Quelle an oder wir müssen davon ausgehen, dass es die nicht gibt und du nur mal wieder einen raushauen wolltest.

Ich kann nichts für Dein mangelhaft ausgeprägtes Rechtsverständnis, da musst DU dran arbeiten!

Ich kann Dir aber empfehlen, mal in den Artikel 1 BayJG reinzuschauen und über die semantische und juristische Bedeutung des Wortes "möglichst" nachzudenken!

DANN darfst Du überlegen, ob der Zustand einer Flora (INNERHALB eines Weisergatters) als "natürlich" zu bezeichnen ist, bei dem ein Teil dieser Natur, nämlich der Wildeinfluss, vollständig ausgeschlossen ist.

P.S. wir können uns anschließend dann gerne noch darüber austauschen, in wieweit das, was Förschterleins da auf der Fläche fabriziert haben und gerade tun, als "natürlich" zu bezeichnen ist... Stichwort "Fremdländeranbau" etc....
 
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Hier noch mal ein Beitrag vom BR zum Start des Verbissgutachtens

BR Verbissgutachten

Aus meiner Sicht ein ganz krasses Beispiel einer Fläche auf der die Jagd keine Chance hat. Diese spärlich bepflanzte Kahlschlagsfläche umgeben von Feldflur und direkt am Wald angrenzend wird auch bei der schärfsten denkbaren Bejagung nachts von Rehwild verbissen werden solange es da noch ein Stück gibt. Das geht nur wildfrei oder mit Zaun aus meiner Sicht.
Nö, das geht auch sogar ganz hervorragend. Dafür muss aber der Wildbestand insgesamt abgesenkt werden, die Bejagung darf sich also nicht auf die zu schützende Fläche beschränken, wie es hier oft gefordert wird.
Wir haben viele Kyrill-Flächen, die inzwischen zu riesigen Einständen geworden sind. Dazwischen bilden jetzt sich immer mehr Käfer-Löcher, auf denen sich ohne Zaun und Einzelschutz mehr als zehn Baumarten verjüngen, einige werden eingebracht, die meisten jedoch natürlich. Obwohl die Einstände direkt daneben sind. Also kommt mir nicht mit euren Ausreden.
 
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Man kann ein Weisergatter auch so gestalten, daß ausschließlich Schalenwild ausgeschlossen ist ...

Ein vollständiges Eliminieren auch nur eines Teils eines natürlichen Einflusses auf einen Lebensraum bleibt immer noch unnatürlich.
Abgesehen davon würde ein solcher Teilausschluss ja dann noch weniger Sinn machen...

Es ist von allen Seiten manipulierbar. Wie alles, was im Wald innerhalb und außerhalb wächst. Wenn man davon ausgeht, braucht man es gar nicht erst angehen. Insofern, ein Allerweltsargument zum Totschlagen der Diskussion.

Wenn das System Weisergatter, wie Du eingestehst, von allen Seiten manipulierbar ist - und im Zweifelsfall auch von allen Seiten manipuliert wird - ist es wohl tatsächlich ein untaugliches Instrument, um aus den erzielten Beobachtungen dessen, was dort wächst (oder auch nicht), irgendwelche jagdlichen oder forstlichen Handlungsmaximen für die umliegenden Flächen herleiten zu können.
 
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Es würde denen helfen, die gerne auf Oachkatzl und Co verweisen, Hasenverbiß erkennbar machen und eine natürliche Situation ohne Schalenwild simulieren. Soll es ja öfter geben, wenn man den Ausrottungsvorwürfen glauben möchte. ;)

:ROFLMAO: eine "Logik", die man fast "weiblich" nennen könnte...

Eichhörnchen-, Mäuse- oder sonstige Kleintierschäden kannst Du sowieso nicht ausschließen und um Hasenverbiss "erkennbar" zu machen, reicht es voll und ganz, die verbissenen Pflanzen außerhalb eines WG anzuschauen... wobei das Interesse, dzwisch den Verursachern NICHT zu differenzieren, ja wohl eher auf Seiten der erhebenden Fraktion zu finden ist...
Und am Ende geht's ja sowieso um die Dokumentation der angeblichen Entmischung der heiligen Eichen aus NV bzw. dem neuen forstlichen Verjüngungskonzept der flächendeckenden Bestandesbegründung aus Hähersaat... :ROFLMAO:
 
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z/7

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Gegen Weiserzäune sind nur die, denen man damit grün auf braun nachweisen könnte, daß es an ihrer mangelhaften Schalenwildbejagung liegt, wenn nix hochkommt. Da muß ich als Förster gar nix manipulieren. Wer sich aus unserer Zunft da nicht entblödet, unsauber arbeiten zu wollen, ist selbiges. Ich seh genug Situationen, wo es innerhalb von Zäunen sprießt, und außerhalb ist tabula rasa. Bei identischen Wuchsbedingungen, wohlgemerkt.

Man könnte auch den Umkehrschluß ziehen: wer keine Weiserzäune möchte, hat Gründe, also Abschuß verdoppeln und körperlicher Nachweis. Aus die Maus.
 

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